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03.12.2008
 

Innere Sicherheit

Union und SPD einigen sich auf BKA-Gesetz

Das umstrittene BKA-Gesetz könnte doch noch kommen: Nach dem Veto des Bundesrats haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt. Die Bundesregierung hat nun den Vermittlungsausschuss angerufen, der eine endgültige Regelung finden soll.

Berlin - Es dürfte doch noch ein versöhnliches Jahresende für Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) werden: Das von ihm maßgeblich vorangetriebene BKA-Gesetz kann nun wohl im Januar in Kraft treten. Nachdem der Bundesrat ein Veto gegen das Gesetz eingelegt hatte, haben sich Union und SPD auf einen Kompromiss geeinigt. Das erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin. Oppermann zufolge einigte sich die Runde auf drei Änderungen, mit denen das Gesetz in den Vermittlungsausschuss gehen soll.

Bundesinnenminister Schäuble: Gute Nachrichten für den CDU-Politiker in Sachen BKA-Gesetz
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DDP

Bundesinnenminister Schäuble: Gute Nachrichten für den CDU-Politiker in Sachen BKA-Gesetz

Spitzenvertreter von Union und SPD hatten seit Dienstag wegen der strittigen Punkte zusammengesessen. Der Bundesinnenminister, Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) und hochrangige Vertreter aus Bund und Ländern sollen sich dabei schon am Dienstagabend auf eine Kompromisslinie verständigt haben, berichtet die "Neue Osnabrücker Zeitung".

Nun wird das Bundeskabinett den Vermittlungsausschuss anrufen. Das Schlichtungsgremium von Bundestag und Bundesrat wird voraussichtlich am 11. Dezember zusammenkommen.

Mit dem neuen Gesetz - das größte sicherheitspolitische Vorhaben der Großen Koalition in dieser Legislaturperiode - würde dem Bundeskriminalamt erstmals die Aufgabe der Terrorprävention zugewiesen. Rasterfahndung, Online-Durchsuchung, die Überwachung der Telekommunikation und die Ortung von Mobilfunkgeräten sollen ermöglicht werden.

Der nun gefundenen Regelung zufolge soll das Bundeskriminalamt allerdings doch nicht die Kompetenz erhalten, in dringenden Fällen eine Online-Durchsuchung auch ohne richterliche Anordnung vornehmen zu dürfen. Festgelegt wurde außerdem, dass stets ein Richter die letzte Entscheidung darüber trifft, welche aus einer Online-Durchsuchung gewonnenen Daten verwendet werden dürfen und welche nicht. Zudem wurde die Zuständigkeit des BKA noch einmal begrenzt. Weiter sieht der Kompromiss laut SPD-Mann Oppermann vor, dass das BKA nur dann tätig werde, wenn es um die Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus gehe.

Vergangene Woche war das BKA-Gesetz vom Bundesrat gestoppt worden, nachdem sich mehrere Bundesländer mit Regierungsbeteiligung von SPD, FDP und Grünen enthalten hatten. Auch für die Anrufung des Vermittlungsausschusses hatte sich keine Mehrheit gefunden. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte den Widerstand der Bundesländer am Wochenende mit den Worten kommentiert, deren Verhalten sei "paradox und fahrlässig".

Keine Änderung am Gesetzentwurf wird es offenbar beim Zeugnisverweigerungsrecht geben. Das heißt: Weiterhin sind nur Seelsorger, Strafverteidiger und Abgeordnete absolut vor Überwachungen geschützt, nicht aber Journalisten, andere Rechtsanwälte und Ärzte.

flo/dpa/AP/AFP

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