Somalia-Einsatz
Deutsche Marine soll vor allem Schiffe schützen statt Piraten zu jagen
Von Matthias Gebauer und Alexander Szandar
Eine Fregatte, 1400 Soldaten, bewaffnete Eskorten: In einem Brief an die Fraktionschefs im Bundestag, der SPIEGEL ONLINE vorliegt, werben die Minister Steinmeier und Jung für die "Operation Atalana" vor Somalias Küste. Nur einen heiklen Punkt lassen sie offen: Was tun mit gefangenen Piraten?
Berlin - Wenn die Bundeswehr im Rahmen der EU-Mission "Atalana" gegen marodierende Piratenbanden vor der Küste Somalias vorgeht, dann soll sie nach dem Willen der Bundesregierung vorrangig Hilfstransporte schützen. Zu diesem Zweck plant die Regierung auch, deutsche Soldaten bewaffnet an Bord von Schiffen mit humanitären Gütern mitfahren zu lassen.
DDP
Deutscher Marinesoldat am Horn von Afrika: Festnahmen nicht die erste Priorität
Die neuen Details über die geplante Mission der deutschen Bundeswehr gehen aus einem aktuellen Brief von Verteidigungsminister Franz-Josef Jung (CDU) und Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) hervor, der SPIEGEL ONLINE vorliegt.
Mit dem fünfseitigen Schreiben werben die beiden Spitzenpolitiker der Großen Koalition bei den Fraktionschefs des Bundestags um eine breite Zustimmung für ein dementsprechendes Mandat.
Am 10. Dezember will das Kabinett die Beteiligung der Bundeswehr an der EU-Mission beschließen und recht zügig einen Antrag im Parlament einbringen.
Regierung drückt aufs Tempo
Der Einsatz, so die Bundesregierung, "soll unmittelbar nach einem entsprechenden Bundestagsbeschluss beginnen".
Insgesamt sollen, zunächst auf ein Jahr beschränkt, laut dem Brief innerhalb der gesamten Operation "mindestens drei Kriegsschiffe", "ein Unterstützungsschiff" und "drei Seeaufklärer", also Überwachungsflugzeuge, im "Seegebiet vor Somalia und den Nachbarländern bis 500 Seemeilen vor der Küste" eingesetzt werden.
MODERNE PIRATEN - GEFAHR AM HORN VON AFRIKA
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Fernab aller Seeräuberromantik ist die moderne Piraterie eine Form der organisierten Kriminalität. Nach dem Seerechtsübereinkommen von 1982 gelten als Piraterie räuberische oder erpresserische Überfälle auf Schiffe auf hoher See. Angriffe innerhalb nationaler Hoheitsgewässer werden als Strandpiraterie bezeichnet. Seit 1992 sammelt das Internationale Schifffahrtsbüro (IMB) Meldungen über Seeräuber und wertet sie aus.
Demnach ist die Zahl der Überfälle im vergangenen Jahr erstmals seit 2003 wieder gestiegen. Insgesamt registrierte das IMB im Vorjahr 263 Piratenangriffe gegen Handelsschiffe, zehn Prozent mehr als im Jahr davor. In den ersten neun Monaten des laufenden Jahres wurden bereits 199 Schiffe überfallen. Interessierten sich Seeräuber einst nur für den Schiffstresor, nehmen sie inzwischen Geiseln oder kapern ganze Frachter.
Am gefährlichsten sind die Gewässer vor Afrika. Somalia, Nigeria und Tansania sind Schwerpunkte der Angriffe. Vor der Küste Somalias operieren Piraten oft von "Mutterschiffen" aus, von denen sie auf pfeilschnellen Booten mit Maschinenpistolen und Panzerfäusten bewaffnet zu Raubzügen aufbrechen. Die gekaperten Schiffe werden dann vor die Küste gebracht.
Puntland ist eine Region am Horn von Afrika, rund 212.000 Quadratkilometern groß, 2,4 Millionen Einwohner. Vor zehn Jahren erklärte sich der trockene Landstrich zum autonomen Teilstaat von Somalia. Tonangebend sind die Stammesstrukturen der Darod, die dort ihr Hauptsiedlungsgebiet haben. Zwei Drittel der Menschen hier sind Nomaden, nahezu alle sunnitische Muslime. Einst lebten sie vom Fischfang vor der 1300 Kilometer langen Küste am Indischen Ozean sowie der Zucht von Kamelen, Schafen und Ziegen.
Gemessen an somalischen Verhältnissen galt die Region bisher als stabil, nach Selbstmordanschlägen auf Regierungsgebäude im Oktober wird aber befürchtet, islamistische Terroristen könnten auch im Puntland Fuß fassen. Inzwischen herrscht auch hier weitgehende Gesetzlosigkeit. Kriminelle Banden verdienten viel Geld mit dem Schmuggel von Flüchtlingen aus Somalia und Äthiopien auf die arabische Halbinsel. Dazu kommen Piratenüberfälle. Die Machthaber von Puntland wurden wiederholt beschuldigt, die Piraten zu unterstützen und einen Teil des Lösegeldes für Schiffe und Besatzungsmitglieder selbst zu kassieren.
Das berüchtigtste Piratennest ist Eyl. Gegenwärtig haben Piraten laut Amnesty International nahe der Küstenstadt mehr als 130 Menschen als Geiseln genommen. Insgesamt befinden sich in der Region noch knapp 250 Seeleute und Dutzende Schiffe in der Gewalt der Piraten. Verhandlungen über Lösegeld laufen vielfach.
Die zunehmenden Angriffe haben die Einfahrt ins Rote Meer bereits so unsicher gemacht, dass erste Reedereien Schiffe nicht mehr von dort durch den Suez-Kanal, sondern auf die weit längere Route um das Kap der Guten Hoffnung schicken. So sollen extrem hohe Versicherungsprämien wegen des Piraten-Risikos oder Kosten für eigene Sicherheitsmannschaften an Bord vermieden werden.
Deutschland will eine Fregatte und 1400 Soldaten zu der Operation beisteuern und bis zum Ende mitmachen. In Einzelfällen sollen sich "zeitlich befristet" auch deutsche Kräfte, die im Rahmen der Anti-Terror-Operation "Enduring Freedom" in der Region stationiert sind, an der Piraten-Jagd beteiligen - allerdings strikt nach den Regeln der EU-Mission.
Geführt wird die Operation durch den britischen Konteradmiral Jones, das Hauptquartier wird im britischen Northwood aufgeschlagen.
Der Stellvertreter des Kommandeurs soll zunächst aus Frankreich entsandt werden und später durch einen deutschen Offizier abgelöst werden. Deutschland übernimmt somit eine führende Rolle in dem heiklen Einsatz.
Deutsche Soldaten auf Hilfsschiffen
Fest zugesagt haben ihre Beteiligung an der Operation bisher Belgien, Frankreich, Griechenland, Holland, Schweden, Spanien und Großbritannien. Laut Bundesregierung laufen mit "zahlreichen Nicht-EU-Staaten" Gespräche über deren Einsatz im Rahmen der Piratenjagd. Griechenland, Holland und Spanien sollen zunächst das Kommando auf hoher See übernehmen.
SEERECHT: MIT PARAGRAFEN GEGEN PIRATEN
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Artikel 100: Pflicht zur Zusammenarbeit bei der Bekämpfung der Seeräuberei
Alle Staaten arbeiten in größtmöglichem Maße zusammen, um die Seeräuberei auf Hoher See oder an
jedem anderen Ort zu bekämpfen, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt untersteht.
Artikel 105: Aufbringen eines Seeräuberschiffs oder -luftfahrzeugs
Jeder Staat kann auf Hoher See oder an jedem anderen Ort, der keiner staatlichen Hoheitsgewalt
untersteht, ein Seeräuberschiff oder -luftfahrzeug oder ein durch Seeräuberei erbeutetes und in der
Gewalt von Seeräubern stehendes Schiff oder Luftfahrzeug aufbringen, die Personen an Bord des
Schiffes oder Luftfahrzeugs festnehmen und die dort befindlichen Vermögenswerte beschlagnahmen.
Die Gerichte des Staates, der das Schiff oder Luftfahrzeug aufgebracht hat, können über die zu
verhängenden Strafen entscheiden ...
Artikel 107: Schiffe und Luftfahrzeuge, die zum Aufbringen wegen Seeräuberei berechtigt sind
Ein Aufbringen wegen Seeräuberei darf nur von Kriegsschiffen oder Militärluftfahrzeugen oder von
anderen Schiffen oder Luftfahrzeugen vorgenommen werden, die deutlich als im Staatsdienst stehend
gekennzeichnet und als solche erkennbar sind und die hierzu befugt sind.
Der Sicherheitsrat
2. ... ermutigt ... insbesondere die Staaten, die an der Nutzung der der gewerblichen Seeschifffahrt dienenden Schifffahrtswege vor der Küste Somalias interessiert sind, ihre Maßnahmen zur Abschreckung seeräuberischer Handlungen und bewaffneter Raubüberfälle auf See in Zusammenarbeit mit der Übergangs-Bundesregierung (von Somalia) zu verstärken und zu koordinieren;
7. ... beschließt, dass die Staaten, die mit der Übergangs-Bundesregierung (von Somalia) bei der Bekämpfung der Seeräuberei und bewaffneter Raubüberfälle auf See vor der Küste Somalias zusammenarbeiten, ... für einen Zeitraum von sechs Monaten ab dem Datum dieser Resolution in die Hoheitsgewässer Somalias einlaufen dürfen, um seeräuberische Handlungen und bewaffnete Raubüberfälle auf See in einer Weise zu bekämpfen, die den nach dem einschlägigen Völkerrecht auf Hoher See zulässigen Maßnahmen gegen Seeräuberei entspricht.
Artikel 24
(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen ...
Artikel 25
Die allgemeinen Regeln des Völkerrechts sind Bestandteil des Bundesrechtes. Sie gehen den Gesetzen vor und erzeugen Rechte und Pflichten unmittelbar für die Bewohner des Bundesgebietes.
Artikel 87a
(2) Außer zur Verteidigung dürfen die Streitkräfte nur eingesetzt werden, soweit dieses Grundgesetz es ausdrücklich zulässt.
Vor der Küste Somalias gab es seit Jahresbeginn fast hundert Überfälle von Piraten. Sie halten nach Angaben des Internationalen Büros für Seeschifffahrt (IMB) derzeit 15 Schiffe mit fast 300 Besatzungsmitgliedern fest, darunter den mit Rohöl im Wert von 100 Millionen Dollar beladenen saudiarabischen Supertanker "Sirius Star".
Fast jeden Tag gibt es neue Meldungen über Kaperungen von Schiffen oder Angriffen durch in kleinen Gruppen agierende Piraten, die in Somalia so gut wie keine Verfolgung fürchten müssen.
In dem Schreiben skizziert die Bundesregierung erstmals auch die Ausrichtung des Einsatzes. Erste Priorität habe der "Schutz für die Schiffe des Welternährungsprogramms unter anderem durch die Präsenz von bewaffneten Kräften an Bord dieser Schiffe".
Danach führen die beiden Minister den Schutz von anderen Hilfstransporten, dann von Schiffen "unter der Flagge der EU" oder anderer an der Mission beteiligter Staaten und erst danach "sonstige Schiffe" auf.
Ziel der Mission sei "die Abschreckung, Verhütung und Beendigung von seeräuberischen Handlungen", die Festnahme von Tätern inklusive Sicherstellung von deren Boote und der Piraten-Beute. Mit der Ausrichtung betont die Bundesregierung, dass es bei dem Einsatz nicht nur um kommerzielle Interessen geht, sondern der humanitäre Gedanke wichtig ist.
Deutsche Strafverfolgung nur im Einzelfall
DER SPIEGEL
Geografie der Piraterie: die Angriffe am Horn von Afrika
Einen heiklen Punkt hat die Regierung noch nicht geklärt. Über den Umgang mit möglichen Gefangenen hatten verschiedene deutsche Ministerien lange gerungen. Die Regierung betont nun, dass die Festnahme von Piraten "nicht das primäre Ziel der Operation sei". Vorrangig sei vielmehr die "Verhütung seeräuberischer Handlungen".
Gleichwohl gibt der Brief "drei Handlungsoptionen" an, falls deutsche Soldaten doch Verdächtige aufgreifen: Haben die mutmaßlichen Piraten konkret deutsche Schiffe beraubt, angegriffen oder sogar Deutsche verletzt oder getötet, kommt eine "Strafverfolgung in Deutschland", also eine Überstellung der Verdächtigen und ein Prozess vor einem deutschen Gericht" in Frage.
In allen anderen Fällen aber soll die Bundeswehr die Gefangenen möglichst schnell wieder loswerden. Entweder, so die Regierung, könnten Festgenommene an "einen anderen Staat" übergeben werden - allerdings nur, wenn dieser Folter und die Todesstrafe ausschließen. Entsprechende Verhandlungen führt die EU gerade mit Kenia. Kommen beide Optionen nicht in Frage, so die bisherige Planung, müssten die Festgesetzten wieder "freigesetzt" werden.