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17.12.2008
 

Verfassungsbeschwerde

Ex-Innenminister Baum klagt gegen BKA-Gesetz

Der FDP-Politiker Gerhart Baum will trotz der Korrekturen am BKA-Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht klagen. Der frühere Innenminister kündigte seinen Gang nach Karlsruhe für Anfang Januar an. Weitere Kläger sollen ihn unterstützen.

Köln - Der frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum will trotz der Entschärfung des BKA-Gesetzes vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. "Ich werde gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde einlegen", sagte der Jurist dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf, der noch in dieser Woche von Bundestag und Bundesrat endgültig beschlossen werden soll, sei "nichts repariert", sagte Baum, der die Klage den Angaben zufolge Anfang Januar einreichen will. Der FDP-Politiker gehörte bereits zu den Klägern, die im Februar in Karlsruhe das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz mit der Möglichkeit der Onlinedurchsuchung zu Fall gebracht hatten.

Vor allem der Schutz der privaten Lebensgestaltung sowie das Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte und Journalisten blieben mangelhaft, begründete Baum seinen Entschluss. Seinen Angaben zufolge werden weitere Personen die Klage unterstützen.

Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte sich am Mittwoch in Berlin auf eine Reihe von Änderungen an dem seit Monaten umstrittenen Gesetz für erweiterte Befugnisse des Bundeskriminalamtes (BKA) im Anti-Terror-Kampf geeinigt. Die Opposition kritisierte die neuen Regelungen zur Online-Durchsuchung weiterhin als völlig ungenügend.

Das BKA soll erstmals das Recht erhalten, zur Abwehr von Terrorismus vorbeugend zu ermitteln, Wohnungen zu überwachen und Telefone abzuhören. Am umstrittensten ist die Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen.

amz/AFP/Reuters/dpa

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