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29.12.2008
 

Reformen

Köhler unterschreibt BKA- und Erbschaftsteuergesetz

Das BKA-Gesetz und die Erbschaftsteuerreform treten zum 1. Januar in Kraft: Bundespräsident Köhler hat beide Regelwerke unterzeichnet - das BKA-Gesetz offenbar trotz Bedenken. Politiker von FDP und Grünen haben bereits mit Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gedroht.

Hamburg - Das neue Erbschaftsteuergesetz kann zu Jahresbeginn in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler hat es während der Feiertage unterzeichnet, ebenso wie das BKA-Gesetz. Dies teilte sein Sprecher Martin Kothé am Montag in Berlin mit. "Es gab bei beiden Gesetzen keine durchgreifenden Bedenken, die den Bundespräsidenten an der Ausfertigung gehindert hätten", sagte Kothé.

Bundespräsident Köhler: "Keine durchgreifenden Bedenken"
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REUTERS

Bundespräsident Köhler: "Keine durchgreifenden Bedenken"

Dem umstrittenen BKA-Gesetz steht gleichwohl eine Überprüfung durch die Karlsruher Verfassungsrichter bevor: Sowohl der frühere Innenminister Gerhart Baum (FDP) als auch die Fraktionsvorsitzende der Grünen, Renate Künast, haben mit Verfassungsklagen gedroht.

Der Bundespräsident kann eine Unterschrift unter ein Gesetz wegen verfassungsrechtlicher Bedenken verweigern, Köhler und seine Vorgänger haben davon bisher achtmal Gebrauch gemacht. Die Einwände müssen allerdings "durchgreifend" sein, wie das Präsidialamt auf seiner Homepage erläutert. Insofern deutet die offizielle Formulierung Kothés, es gebe "keine durchgreifenden Bedenken", darauf hin, dass auch die Verfassungsrechtler des Präsidialamts Zweifel hatten.

Das BKA-Gesetz gesteht dem Bundeskriminalamt neue Kompetenzen wie die heimliche Durchsuchung von Computern zu. Die Beamten dürfen künftig auch präventiv, also vor der Begehung von Straftaten, aktiv werden. Datenschützer sehen in dem Gesetz Gefahren für die informationelle Selbstbestimmung; Anwälte und Journalisten sind dagegen, weil es zur Terrorbekämpfung ihr Zeugnisverweigerungsrecht beschränkt. Der Entwurf wurde Mitte Dezember von Bundestag und Bundesrat gebilligt.

Mit dem Erbschaftsteuergesetz kommt der Gesetzgeber einer Vorgabe des Verfassungsgerichts nach, das die bisherige Regelung für grundgesetzwidrig erklärt hatte. Vor allem die unterschiedliche Besteuerung von Immobilien einerseits und Geldvermögen andererseits hatten die Richter gerügt. Konkret ging es dabei um den sogenannten Einheitswert, der bei Immobilien teils weit unter dem Marktwert liegt. Die am Marktwert orientierte Besteuerung machte eine Reihe von Ausnahmeregelungen notwendig, um Familien und Unternehmen nicht in Geldnot zu stürzen.

cte/AP/dpa

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