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19.01.2009
 

Urteil wegen Werbung für al-Qaida

Islamist legt Verfassungsbeschwerde ein

Ein wegen Mitgliederwerbung für al-Qaida verurteilter Islamist zieht vor das Bundesverfassungsgericht. Er hatte Reden von Führern der Terrororganisation ins Internet gestellt. Sein Anwalt will nun klären lassen, ob er dafür ins Gefängnis muss.

Hamburg - Der irakische Islamist Ibrahim R. aus Niedersachsen hat Verfassungsbeschwerde gegen seine Verurteilung eingelegt. Der Mann war im Juni 2008 wegen Mitgliederwerbung für eine ausländische terroristische Vereinigung zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Nun soll das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob Ibrahim R. hätte wissen können, dass er sich durch die Verbreitung mehrerer Reden von Qaida-Führern im Internet strafbar machte.

Sein Anwalt Klaus Rüther argumentiert mit einem "Recht auf Irrtum": In einem früheren Verfahren gegen R. hatte die Staatsanwaltschaft einen Teil eben jener Reden, die der Kurde später verbreitete, zuerst beschlagnahmt und ihm dann zurückgegeben. "Wie hätte er da wissen sollen, dass er die Reden haben, aber nicht weitergeben darf?", fragt Rüther.

Zudem sei das Problem, Werbung für Terrorgruppen von religiösen Inhalten zu trennen, im Prozess klar geworden: Anfangs seien angeblich 44 von R. verlinkte Ansprachen zur Werbung gedacht gewesen, später habe der Bundesgerichtshof 16 Reden aus der Liste gestrichen, weil sie nur religiöse Aussagen enthalten hätten. Rüther sieht die Religions- und Meinungsfreiheit sowie das Gebot der Rechtsstaatlichkeit verletzt.

Ibrahim R. ist ein Präzedenzfall. Nie zuvor hat ein deutsches Gericht einen Angeklagten wegen Mitgliederwerbung für al-Qaida im Internet verurteilt.

Yassin Musharbash

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