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31.01.2009
 

Bannmeile um Bundestag

Warum der Abgeordnete Leutert ein schlechtes Vorbild ist

Von Markus Deggerich

Der "befriedete Bezirk" vor dem Reichstag soll die Volksvertreter vor ihrem Volk schützen. Ausgerechnet ein Bundestagsabgeordneter hat illegal in der Schutzzone gegen die Hartz-Gesetze demonstriert - und denkt gar nicht daran, das Bußgeld zu begleichen.

Berlin - Der Bundestagsabgeordnete der Linken, Michael Leutert, 34, ist unüberhörbar Sachse und sieht sich damit in einer stolzen Tradition der Herrschaftskritik. "Dürfen die denn das?", staunte der sächsische König Friedrich August III. in Verkennung der realen Lage, als sein Volk 1918 gegen ihn demonstrierte.

Reichstagsgebäude in Berlin: Geschützt vor dem Druck der Straße
dpa

Reichstagsgebäude in Berlin: Geschützt vor dem Druck der Straße

"Dürfen die denn das?", fragten sich wohl auch zwei Beamte der Berliner Polizei, als im Februar 2006 Leutert und sechs Genossen ihren Arbeitsplatz im Bundestag verließen und vor dem Ost-Eingang des Reichstages Transparente gegen die Hartz-Gesetze entfalteten. Die Beamten filmten und beendeten die Aktion, bei der eine Reihe von offenbar bestellten Fotografen zugegen war, und nahmen die Personalien auf. Genau sechs Minuten dauerte das Schauspiel laut Polizeiprotokoll – "von 8.55 bis 9.01 Uhr".

Was Leutert eine "Meinungsäußerung am Arbeitsplatz" nennt, ist für das Landeskriminalamt Berlin eine zu ahnende Ordnungswidrigkeit. Und so erhielt der Abgeordnete einen Bußgeldbescheid über 635,60 Euro, wegen der Teilnahme an einer "öffentlichen Versammlung ... innerhalb des befriedeten Bannkreises".

Kuriosum in der deutschen Rechtsgeschichte

Der befriedete Bannkreis ist ein Gebiet rund um das Reichstagsgebäude, in dem die Abgeordneten vor dem Druck der Straße geschützt sein sollen. Weil Leutert nicht einsehen mochte, dass er als Abgeordneter wegen eines Gesetzes bestraft werden soll, dessen einziger Zweck der Schutz von Abgeordneten ist, verweigerte er die Zahlung.

So kam es am Dienstag vergangener Woche in Berlin zu einem Kuriosum in der deutschen Rechtsgeschichte: Ein Gericht musste sich der Frage annehmen, ob es Ausnahmen für Abgeordnete vom "Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane des Bundes" geben darf – oder ob Parlamentarier auch "quasi vor sich selbst geschützt werden müssen", wie es der Delinquent ironisch formuliert.

Der Sicherheitsabstand von Volksvertretern zum Volk hat Tradition: Bereits 1848 untersagte die Frankfurter Nationalversammlung Proteste vor dem Parlament. 1920 wurde der Reichstag gesetzlich geschützt. 1955 beschloss dann auch der Bundestag sein Bannmeilen-Gesetz. Nach dem Umzug in die Hauptstadt wurde daraus das abgeschwächte "Gesetz über befriedete Bezirke" – und aus einer Straftat eine Ordnungswidrigkeit.

Vor dem Richter stand Leutert am vergangenen Dienstag im schmucklosen Raum 3093 des Amtsgerichts Tiergarten dann ziemlich allein. Seine sechs Mitstreiter von einst hatten sich – ganz unsolidarisch – durch Zahlung des Bußgeldes artig aus der Affäre gezogen. "Sie sind von Beruf Bundestagsabgeordneter?" fragte Richter Helmut Becker. "Nein, Diplom-Soziologe".

Nicht als Abgeordneter erkannt

So ging das Gericht in der nächsten Stunde in die Beweisaufnahme und ihre Würdigung über. Was jedem Lobbyisten mit Hausausweis im oder vor dem Bundestag möglich sei, argumentierte der Abgeordnete in Nadelstreifen, müsse doch erst recht für Mitglieder des Hohen Hauses gelten: die Beeinflussung der öffentlichen Meinungsbildung.

Nun stehen Lobbyisten zwar selten mit Plakaten wie "Rettet meine Bank" oder "Privatisiert die Bahn" vor dem Bundestag. Aber der parlamentarische Protestler zielte auf einen anderen Punkt: Die Aufgabe des Gesetzes, "die Arbeitsfähigkeit des Parlamentes zu sichern", sei durch den "Pressetermin vor der Tür" zu keinem Zeitpunkt verletzt worden. Sein Rechts-Resümee: "Mir wird hier also vorgeworfen, von außen die Meinungsbildung der anderen Abgeordneten mehr zu beeinflussen, als drinnen im Plenum."

Die beiden Polizisten, die die Anzeige geschrieben hatten, konnten als Zeugen nicht viel zur Wahrheitsfindung beitragen. Ihnen sei nicht bewusst gewesen, dass es sich um Abgeordnete handelte: Die Linke sei ja gerade erst wieder in den Bundestag eingezogen, "da kennt man die ja noch nicht so gut".

"Schlechtes Vorbild" für das Volk

Der Richter studierte mehrfach das Polizeivideo, auf dem zu sehen war, wie die Linken vor dem Reichstag mit Plakaten für Fernsehkameras und Fotografen posierten. Auf dem Video waren zwar weder Passanten, Zuschauer oder Mitdemonstranten zu erkennen. Der Richter sah aber gleichwohl darin wegen des "öffentlichen Charakters" eine "unangemeldete öffentliche Versammlung".

Nach einer Stunde stand das Urteil. Vor dem Gesetz, erklärte der Richter, sind alle gleich: 200 Euro Bußgeld plus die Kosten des Verfahrens. Jeder Abgeordnete stehe als Mitglied des gesetzgebenden Organs in einer besonderen Verantwortung gegenüber dem Gesetz, belehrte Becker den Linken. Leutert gebe somit ein "schlechtes Vorbild". Sein Handeln sei gar geeignet, "das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsstaatlichkeit zu erschüttern".

Der Volksvertreter will das Urteil im Namen des Volkes nicht auf sich sitzen lassen. Leutert plant nun, alle Rechtsmittel auszuschöpfen, notfalls "bis zum Verfassungsgericht". Vorsichtshalber hat der Haushaltspolitiker in seiner Fraktion schon einen Antrag auf Kostenübernahme gestellt.

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