Hamburg - Union und SPD streiten über erweiterte Befugnisse für die deutschen Geheimdienste. Eine umfangreiche Wunschliste der Sicherheitspolitiker der Unionsfraktion enthält unter anderem die Verknüpfung der Datenbanken des Bundesnachrichtendienstes (BND) mit dem im Inland tätigen Verfassungsschutz und den deutschen Polizeibehörden.
BND-Zentrale (2003): Uneinigkeit über Ausweitung der Überwachungskompetenzen
Damit möchte der BND seine Erkenntnisse aus abgehörten internationalen Gesprächen automatisch mit Personaldaten im Inland abgleichen. Die Sozialdemokraten fürchten dagegen eine unüberschaubare Datenvermengung. Außerdem ist im Gespräch:
Weitgehend einig ist sich die Koalition dagegen, dass der BND künftig in Notfällen auch die Telefonanschlüsse von Deutschen im Ausland abhören darf, wenn eine "Gefahr für Leib und Leben" besteht. Damit soll auf die zunehmende Zahl von Entführungen von Deutschen reagiert werden, bei denen häufig mit den Handys der Opfer telefoniert wird. Neue Abhörkompetenzen soll der BND außerdem bei "besonders schweren und strategisch bedeutsamen Fällen der illegalen Schleuserkriminalität" erhalten.
Bedenken im Bundesrat wegen Kostenerstattung
Auch mit einem anderen Überwachungsprojekt gibt es Probleme: Im Bundesrat gefährdet nach SPIEGEL-Informationen ein Finanzstreit die geplante Vorratsdatenspeicherung. Der Bundesrat hat massive Bedenken gegen ein Gesetz, das den Telekommunikationsunternehmen höhere Entschädigungen für die Datenabfragen der Polizei gewähren soll. Drei der vier befassten Ausschüsse der Länderkammer (Recht, Innen und Finanzen) drängen darauf, an diesem Freitag den Vermittlungsausschuss anzurufen.
Die Justizexperten wollen dort unter anderem durchsetzen, dass viele der im Gesetzentwurf genannten Aufwandsentschädigungen um bis zu 30 Prozent gesenkt werden. So sollen Auskünfte über gespeicherte Verbindungsdaten 20 statt 30 Euro kosten.
Den Telekommunikationsfirmen waren im Zuge des im Januar 2008 eingeführten Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung höhere Entschädigungen versprochen worden – als Kompensation für die sechsmonatige Speicherung aller Verbindungsdaten von Telefon, Handy und inzwischen auch Internet.
Einigen sich Bund und Länder nicht zügig, drohen bei der Vorratsdatenspeicherung empfindliche Lücken. Zwei Unternehmen der Telekommunikationsbranche – BT Germany und QSC – haben beim Verwaltungsgericht Berlin bereits die Erlaubnis erstritten, die Daten ihrer Kunden nicht zu speichern, solange es keine angemessenen Entschädigungen für den Aufwand gibt. Weitere Konzerne könnten folgen.
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