Von Veit Medick und Philipp Wittrock
Berlin - Es klang nach großer Harmonie, als Wolfgang Schäuble der Hauptstadtpresse über das Gipfeltreffen zum Arbeitnehmer-Datenschutz in seinem Hause berichtete. Gleich vier, fünf Mal betonte er, mit welch großer Einigkeit die Gesprächpartner wieder auseinandergegangen seien, er sprach von Einvernehmen, von Einverständnis, von Entschlossenheit. Es können demnach also alle zufrieden sein, die dabei waren: der Innenminister selbst, die Kollegen aus dem Arbeits- und Wirtschaftsressort, die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer, die Datenschützer.
Es ist ja auch noch nichts passiert.
Innenminister Wolfgang Schäuble: "Kein Schnellschuss"
Schäuble kündigte am Montagnachmittag zwar an, dass die Regierung ein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz plant. In dieser Legislaturperiode wird daraus allerdings nichts mehr. Man wolle keinen Schnellschuss, erklärte der CDU-Politiker - und das bei einem Gesetz, das schon seit den achtziger Jahren auf der Tagesordnung der Bundespolitik steht.
Schäuble selbst hatte unmittelbar vor dem Gipfel in einem Interview mit dem "Tagesspiegel" noch erklärt, dass man die neuen Regelungen sofort auf den Weg bringen müsse, "sollte sich dringender Handlungsbedarf ergeben". Die jüngsten Datenskandale bei der Deutschen Bahn und der Telekom reichen dafür offenbar nicht aus. Angesichts der vielen offenen Fragen sei eine seriöse Gesetzgebung bis zur Wahl im September nicht möglich, befand Schäuble - und SPD-Kollege Olaf Scholz stimmte ihm zu. Widerspruch, wie ihn etwa DGB-Chef Michael Sommer äußerte, zwecklos.
Daher übernimmt nun erst mal eine Arbeitsgruppe. Die soll die Vorarbeit für die neue Bundesregierung leisten und prüfen, was nötig und möglich ist, etwa beim Umgang mit Bewerbungsunterlagen und den Ergebnissen von Gesundheitsuntersuchungen oder bei der Kontrolle von E-Mails und Internet-Nutzung am Arbeitsplatz - alles "ergebnisoffen". Schließlich hört es mit der Einigkeit nicht erst bei der konkreten Ausgestaltung des Gesetzes auf, wie auch Schäuble einräumen musste. Inwieweit überhaupt gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht, werde von den Beteiligten unterschiedlich gesehen, erklärte er.
So fordert der DGB unter anderem, die gezielte Überwachung von Beschäftigten am Arbeitsplatz und im privaten Umfeld völlig zu verbieten. Verdi-Chef Frank Bsirske verlangt ein Gesetz, das Willkür und "Geheimpolizei-Methoden" verhindere.
Arbeitgeber gegen neues Gesetz
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) dagegen lehnt ein spezielles Gesetz für den Datenschutz von Arbeitnehmern rundweg ab - allenfalls Klarstellungen der aktuellen Gesetzeslage könnten sinnvoll sein. Beim Spitzengespräch seien auch keine konkreten Gesetzeslücken benannt worden, erklärte BDA-Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner am Nachmittag. "Im Gegenteil: Die aktuellen Vorfälle bei Bahn und Telekom zeigen, dass die bestehenden Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes in solchen Fällen greifen."
Auch Schäuble hat nach eigenen Worten nicht grundsätzlich etwas gegen Massen-Datenabgleiche, wie sie jetzt von der Bahn bekannt wurden. Sicher, man könne die Frage nach der Verhältnismäßigkeit stellen, ein Verbot solcher Maßnahmen schließt der Minister aber aus. Man dürfe die Korruptionsbekämpfung nicht diskreditieren.
"Schäuble findet spitzeln Spitze", ätzt da die Linksfraktion. Der Arbeitnehmerdatenschutz werde wieder einmal auf die lange Bank geschoben, kritisierte ihr Datenschutzbeauftragter Jan Korte am Montag. Auch die Grünen sind skeptisch, ob es je ein Gesetz geben wird. "Bis dahin werden die Daten der abhängig Beschäftigten weiter wie bei der Deutschen Bahn geschützt - 2. Klasse", spottete Innenexperte Wolfgang Wieland gegenüber SPIEGEL ONLINE. Die innenpolitische Sprecherin der FDP-Fraktion, Gisela Piltz, sprach von einer "Nullnummer" und kritisierte die "Sandmännchen-Taktik" der Bundesregierung.
Vorsichtig optimistisch äußerte sich dagegen der Bundesdatenschutzbeauftragte. "Ich bin zwar noch nicht zufrieden, aber der heutige Tag stimmt mich zuversichtlich", sagte Peter Schaar SPIEGEL ONLINE. Nun komme es darauf an, dass der gemeinsame Wille für ein eigenständiges Gesetz zügig umgesetzt werde.
Klarstellungen im Bundesdatenschutzgesetz
Ob der gemeinsame Wille tatsächlich so stark ist, ist ungewiss. Einstweilen will Schäuble schon mal für "Klarstellungen" im Bundesdatenschutzgesetz sorgen. Dessen Novelle ist ohnehin gerade auf dem Weg, sie soll nun konkretisiert werden - damit deutlich ist, dass sie auch für abhängig Beschäftigte gilt.
Das ist zwar gut gemeint, zeigt aber auch, dass es der Koalition an einer allumfassenden Datenschutzstrategie mangelt. Denn mit der angestrebten Klarstellung macht sie im Bundesdatenschutzgesetz die zweite Baustelle auf, bevor die erste geschlossen ist.
Erst im Dezember 2008 einigte sich das Bundeskabinett darauf, den schwunghaften Adress- und Kontodatenhandel zu erschweren. Wichtigste Neuerung soll die Vorgabe sein, sensible Daten nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergeben zu dürfen. Vorgesehen ist auch ein Kopplungsverbot: Es soll verhindern, dass Vertragsabschlüsse davon abhängen, ob Daten an Dritte weitergegeben werden dürfen. Sünder müssten nach dem Wunsch der Regierung zudem höhere Bußgelder als bislang bezahlen - im Maximalfall 300.000 Euro.
Doch die Novellierung stockt. Grund dürfte der massive Widerstand der Werbewirtschaft sein, die durch die Einwilligungsregelung eine wichtige Einnahmequelle in Gefahr sieht. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf warnt der Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft vor "dramatischen Folgen" für das Geschäft. Damit nicht genug: Sämtliche Fraktionen erhalten regelmäßig Brandbriefe der Branche. "Wir kriegen praktisch täglich Anschreiben, die sich gegen die vorgesehenen Regelungen stark machen", klagt der grüne Innenpolitiker Wieland.
Die Lobbyarbeit scheint zu wirken: Sie sorgte in den letzten Wochen zwischen SPD und den Unionsfraktionen für heftigen Zwist. Erst letzte Woche einigte man sich auf einen Termin für eine Expertenanhörung zum Gesetzentwurf. Am 23. März soll es jetzt so weit sein, erst danach kann der Entwurf im Bundestag diskutiert werden. "In Teilen der Union hat die starke Lobbyarbeit wohl Eindruck gemacht", kritisiert der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD). "Unsinn", heißt es bei der Union. Man sei noch gut im Zeitplan.
Das ist richtig - sofern nichts mehr dazwischenkommt. Denn eine weitere Verzögerung würde wohl das ganze Vorhaben zu Fall bringen - und damit auch die Klarstellungen zum Arbeitnehmerdatenschutz: Bis zum Ende der Legislaturperiode finden sich nach der Expertenanhörung nur noch sechs Sitzungswochen im Bundestagskalender.
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH