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Wirkungslose Gesetze Dichter Qualm trotz Rauchverbot

2. Teil: Wie die Länder ihre Rauchverbote weiter verwässern

Die Rauchverbote sind schon jetzt stümperhaft gemacht, doch in Zukunft dürfte ihre Kontrolle noch schwieriger, die Gesetzeslage noch diffuser werden. Denn derzeit sind alle Bundesländer und Stadtstaaten damit beschäftigt, ihre Regelwerke umzuarbeiten. Teilweise haben sie bereits den Landtag passiert, ergab eine Umfrage von SPIEGEL ONLINE bei den 16 zuständigen Ministerien.

Bei 14 Ländern steht die Marschroute fest: Der Nichtraucherschutz wird aufgeweicht, die Gesetze schwammiger formuliert. Lediglich in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern ist noch nicht klar, wie die neuen Gesetze ausfallen werden. In der Hansestadt spielt sich derzeit eine hitzige Debatte ab, ob ein generelles Rauchverbot kommen soll - oder doch nicht.

Hintergrund der Novellen ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Sommer 2008. Die Karlsruher Richter hatten entschieden, dass in Ein-Raum-Kneipen ein Rauchverbot unzulässig ist. Die Länder müssen ihre Gesetze nun bis Ende 2009 dem Richterspruch anpassen. Die meisten Ministerien hatten gleich nach dem Urteil Übergangsvorschriften erlassen, somit gilt das neue Recht oftmals schon seit Sommer 2008. Die Richter hatten ihren Freibrief fürs Rauchen in Ein-Raum-Kneipen aber an fünf Bedingungen geknüpft (siehe Kasten) - zwei von ihnen werden sich nun als Stolpersteine erweisen:

  • 75 Quadratmeter Fläche. Niemand könne genau sagen, welche Teile einer Kneipe zählen werden, kritisiert Siegfried Ermer von "Pro Rauchfrei". De facto, so seine Befürchtung, darf auch in einer insgesamt 120 Quadratmeter großen Kneipe geraucht werden, weil nur der Bereich mit Stühlen gemessen wird.

  • Zweiter Problemfall: der Begriff der "zubereiteten Speise". Was fällt wohl darunter? Zürcher Geschnetzeltes? Kartoffelsalat aus der Packung? Cracker mit Dip? Von der Frage könne durchaus abhängen, ob in einer Kneipe Nikotinluft herrscht oder nicht, sagt Verbraucherschützer Etgeton. Auf die Spitze treiben es die Saarländer: Damit das Rauchen erlaubt ist, "dürfen allenfalls kalte oder einfach zubereitete warme Speisen verabreicht werden, wenn diese als begleitendes Beiwerk zu sehen sind". Begleitend? Beiwerk? In Bayern dürfen Raucherkneipen kalte Speisen anbieten. Die typische Brotzeitplatte und Qualm - kein Problem. Auch die Nationalspeise Schweinebraten sei eine einfache Speise und kann angeboten werden, sagt Raucherhasser Ermer. Seine Befürchtung: Kneipen, in denen gegessen und am Nachbartisch munter gepafft wird.

Fatales Signal: Bayern hat sein Rauchverbot aufgeweicht

Überhaupt erntet vor allem Bayern harsche Kritik, weil es das einst strengste Nichtraucherschutz-Gesetz der Republik im Januar erheblich gelockert hat. Von einem "ganz fatalen Signal für die anderen Bundesländer" spricht Stefan Etgeton von der Verbraucherzentrale. Unter anderem wurde in Bayern das totale Rauchverbot in Festzelten über den Haufen geworfen - auf Wiesn & Co. darf demnach wieder gepafft werden. Auch Thüringen plant nach Angaben des Gesundheitsministeriums, Qualm in Festzelten wieder zuzulassen.

Verbraucherschützer und Krebsforscher sind sich einig, dass sich die neuen Gesetze noch schlechter kontrollieren lassen und wegen ihrer "Wenn-und-aber-Regeln" von der Bevölkerung kaum verstanden werden. "Der einfache Bürger", sagt Pötschke-Langer, werde "nur mit dem Kopf schütteln". Zudem würden die Regelwerke von zahlreichen Wirten angefochten, etwa weil sie mit 76 Quadratmetern Fläche knapp an der Grenze vorbeischrammen. "Diese Ausnahmeregelungen werden zu einer Kaskade von Klagen und neuen Ausnahmen führen", sagt Pötschke-Langer.

Am Ende hat sich auch die Tabaklobby durchgesetzt

Das einst hehre Ziel, in der deutschen Gastronomie einen einheitlichen und strengen Nichtraucherschutz zu schaffen, hat sich sprichwörtlich in Rauch aufgelöst. Letztendlich gelang es auch der Tabaklobby, sich durchzusetzen, die - wenn es schon ein Rauchverbot sein muss - auf eines mit vielen Ausnahmen drängte. In der Bilanz gebe es in der deutschen Gastronomie heute einen "Freibrief zum Rauchen mit wenigen Ausnahmen", sagt "Pro Rauchfrei"-Chef Ermer.

Die Fakten sprechen dafür: Gaststätten mit zwei und mehr Räumen haben zum überwiegenden Teil einen Raucherraum eingerichtet. Gaststätten und Kneipen, die kleiner als 75 Quadratmeter sind, können vom Rauchverbot abweichen und tun das auch, um keine Gäste zu verlieren. Essen wird es hier in vielen Fällen weiterhin geben, wegen der schwammigen Formulierung um die "zubereiteten Speisen". So mancher Wirt wird sich sein Essen anliefern lassen - das ist zwar juristisch grenzwertig, aber letztendlich legal, weil er die Gerichte nicht selbst zubereitet. Der Sinn der Rauchverbote, dass Essen und Qualm nicht zusammengehören, wird damit jedoch zur Makulatur erklärt.

"Babsy" Palm hat in ihrer Berliner "Heide 11" das Verfahren schon erfolgreich erprobt. "Ich mache so ein Joint Venture", sagt sie. Das Essen liefert der Vietnamese von nebenan, überbackene Toasts zum Frühstück kommen vom nahegelegenen Kiosk. Somit wird Rauchen und Essen möglich - alles völlig legal. "Babsy" sieht das Berliner Rauchverbot mittlerweile auch ziemlich entspannt, selbst wenn es einmal verschärft werden sollte. "Egal, was die machen, ich lass mir immer was einfallen, dass bei mir geraucht werden kann", sagt die rothaarige Wirtin. "Den Politikern bin ich doch eine Nasenlänge voraus."

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