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Skiunglück-Prozess Österreichs Justiz verteidigt Blitzverfahren für Althaus

Strafverteidiger und Politiker kritisieren das Eilverfahren wegen Dieter Althaus' tödlichen Skiunglücks - doch der österreichische Richterpräsident hat damit kein Problem. Das Verfahren sei völlig korrekt abgelaufen: "Alle Formalien sind eingehalten worden."

Wien - Der Eilprozess gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus hatte Strafverteidiger und Politiker gleichermaßen auf den Plan gerufen: Einen Tag nach der überraschend schnellen Urteilsverkündung war heftige Kritik am Prozessverlauf für den prominenten Angeklagten laut geworden.

Jetzt nahm der Präsident der Vereinigung österreichischer Richterinnen und Richter, Werner Zinkl, die Vorgehensweise der Justiz in Schutz. Er verteidigte das Gerichtsverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen den Politiker und stellte klar: "Bei diesem Verfahren sind alle Formalien eingehalten worden", sagte er einer Mitteilung der Richtervereinigung zufolge. Kritik, der Prozess habe absichtlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden sollen, wies er scharf zurück. "Auch die Medien waren durch drei Journalisten vertreten." Zudem würden "Gerichtsverfahren ja nicht für die Presse gemacht.", fügte er hinzu. Zinkl wehrte sich gegen den Vorwurf, dass der CDU-Politiker bevorzugt behandelt worden sei: "Der Fall Althaus ist ganz sicher in Österreich kein Einzelfall."

Bei der Entscheidung hätten außerdem alle Beteiligten einem schnellen Verfahren zugestimmt. "Dies war ganz sicher auch im Sinne der Opfer, die nun nicht endlos auf Entschädigung warten müssen", sagte Zinkl. "Ich arbeite im Grenzgebiet Österreichs zu Slowenien, und hier kommt es immer wieder vor, dass vor allem Ausländer um eine schnelle Verhandlung bitten, damit sie in ihre Heimat zurückkehren können." Grundsätzlich sei er dafür, dass Prozesse so schnell wie möglich abgeschlossen werden, sagte Zinkl: "Natürlich würden wir gern alle Verfahren so schnell beenden, wenn wir das nötige Personal hätten."

"Das geht ins Guinness-Buch der Rekorde ein"

Den Ausführungen des österreichischen Richterpräsidenten steht die Kritik der Strafverteidiger des Landes gegenüber. Ihr Sprecher Richard Soyer hatte der "Süddeutschen Zeitung" gesagt, das Eilverfahren sei in Österreich "keineswegs eine übliche Vorgangsweise". Es sei eine Verfahrensbestimmung angewendet worden, die für ganz andere Fälle geschaffen worden sei und "praktisch totes Recht" sei. Es sei zwar nicht rechtswidrig, "aber dem Ansehen der Justiz in Österreich eher abträglich".

Gerechtigkeit habe sichtbar zu sein, und man dürfe nicht den Eindruck gewinnen, es werde blitzschnell in geheimen Kammern verhandelt, sagte Soyer. Im Fall Althaus sei vormittags ein Verhandlungstermin für nachmittags anberaumt worden, während üblicherweise Wochen dazwischenlägen. In dieser Zeit könnten sich Beteiligte und die Öffentlichkeit auf das Verfahren einstellen. Gerade auch Personen des öffentlichen Lebens sollten sich ihrer Verantwortung stellen, sagte Soyer.

Der rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Jürgen Gehb, räumte ein, dass es sich um ein "atypisch schnelles" Verfahren gehandelt habe. "Das geht sicherlich ins Guinness-Buch der Rekorde ein", sagte Gehb der "Mitteldeutschen Zeitung". Der Spitzenkandidat der Thüringer Linkspartei, Bodo Ramelow, sagte dem RBB, er halte es für "durchaus seltsam, wieso es keine öffentliche Hauptverhandlung gibt, an der auch Öffentlichkeit teilnehmen kann". Der sächsische CDU-Landtagsabgeordnete Heinz Eggert zeigte sich im MDR ebenfalls überrascht. Er riet Althaus, in Ruhe über seine politische Zukunft zu entscheiden. "Die thüringische CDU muss aufpassen, dass sie Althaus nicht mit der Erwartung überfrachtet: Du musst für uns in den Wahlkampf ziehen."

Althaus' Landespartei ist dagegen erleichtert über das schnelle Urteil - und über die eher glimpfliche Strafe von 33.300 Euro. Die Thüringer Landtagspräsidentin Dagmar Schipanski (CDU) sagte, Althaus gelte nach deutschem Recht als nicht vorbestraft: "Insofern ist es nicht mehr als recht und billig, dass wir an diesem Spitzenkandidaten (für die Landtagswahl im Sommer, die Redaktion) festhalten." Sie stehe "auf dem Standpunkt, dass er sich bereit erklärt hat, diese Spitzenkandidatur anzunehmen. Es ist von ihm kein Dementi erfolgt, das heißt, er geht davon aus, dass er selbst wieder gesund wird". Der frühere Thüringer CDU-Regierungschef Bernhard Vogel pflichtete Schipanski bei.

Mit der juristischen Einschätzung liegt Schipanski allerdings falsch. Auch eine österreichische Vorstrafe wird ins deutsche Strafregister aufgenommen, sobald sie rechtskräftig geworden und offiziell mitgeteilt worden ist. Und in Österreich gilt Althaus nach dem Urteil sehr wohl als vorbestraft. Die Strafe liegt jedoch unter der Grenze, die einen Eintrag in sein "Leumundszeugnis" zur Folge gehabt hätte, dem Pendant zum deutschen Führungszeugnis.

Bundes-CDU hält sich raus

Die Bundes-CDU will sich vorerst nicht zur Zukunft des Ministerpräsidenten äußern. Althaus und die Thüringer CDU müssten "in alleiniger Verantwortung entscheiden", sagte der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) dem Sender n-tv. "Da sollten wir uns von Berlin oder anderen Ortes heraushalten."

Der CDU-Regierungschef war am Dienstag wegen der fahrlässigen Tötung einer Skifahrerin von einem Bezirksgericht im obersteirischen Irdning zu einer Geldstrafe von rund 33.000 Euro und zur Zahlung von 5000 Euro Schmerzensgeld verurteilt worden. Althaus hatte bei dem Skiunfall am Neujahrstag ein Schädelhirntrauma erlitten. Die 41- jährige Beata C. kam bei dem Zusammenstoß auf der Piste ums Leben.

amz/AFP/dpa/ddp/Reuters

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