Berlin - Einigung im Vermittlungsausschuss: Bund und Länder haben ihren Streit über die Neuregelung der Kfz-Steuer beigelegt. Dies teilten Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) und der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, am Mittwoch in Berlin nach einer Sitzung des Vermittlungsausschusses von Bund und Ländern mit. Bis zuletzt umstritten war die Neuregelung des Finanzausgleichs bei der Übertragung der Kfz-Steuerhoheit auf den Bund gewesen.
Einigung bei der Kfz-Steuer: Der Bund zahlt den Ländern 150 Millionen Euro mehr
Doch den Bundesländern reichte diese Summe nicht aus. Sie beriefen sich auf eine Sondersituation durch das erste Konjunkturpaket der Bundesregierung. Das Paket sieht einen befristeten Erlass der Kfz-Steuer für schadstoffarme Neuwagen vor. Nach Berechnungen der Länder beläuft sich das daraus resultierende Minus auf rund 55 Millionen Euro.
Die Länder bekommen nun vom Bund jährlich 150 Millionen Euro an Ausgleichszahlungen mehr als zunächst vorgesehen. Damit dürfte der endgültigen Verabschiedung der Kfz-Steuerreform, die künftig eine Berechnung nach Hubraum und CO2-Ausstoß vorsieht, nichts mehr im Wege stehen. Kleine, sparsame Autos werden damit bei der Steuer etwas billiger. Für große verbrauchsstarke Wagen soll mehr Steuer fällig werden oder mindestens so viel wie bisher.
Die Reform soll zum 1. Juli in Kraft treten. Die für die Übertragung erforderliche Grundgesetzänderung war bei der jüngsten Sitzung des Bundesrates im Februar nicht umstritten, wurde aber wegen der Finanzierungsfragen aufgeschoben.
beb/dpa/ap
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