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06.03.2009
 

Bundestag

Steinbrück warnt vor weiteren Schockwellen auf dem Finanzmarkt

Er zeichnet ein düsteres Bild: Finanzminister Steinbrück hat im Bundestag die Lage auf den Finanzmärkten als äußerst prekär bezeichnet. Gleichzeitig warb er für mögliche Enteignungen von Banken. Dieser Schritt sei für die Regierung aber nur die letzte aller Möglichkeiten.

Berlin - Es ist eine ordnungspolitisch heikle Frage: Soll der Staat direkt in Banken und Unternehmen einsteigen, um sie zu retten, oder nicht? Heute debattiert der Bundestag über das umstrittene Rettungsübernahmegesetz - eine Initiative, die nach Ansicht von Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) zwingend notwendig ist, um die Folgen der Finanzkrise abzumildern.

Steinbrück: Enteignung letzte Option
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DDP

Steinbrück: Enteignung letzte Option

"Die schlechten Nachrichten (...) reißen nicht ab", warnte Steinbrück am Freitag im Bundestag. Die Schockwellen von den Märkten hätten an Intensität und Gefährlichkeit nichts verloren, betonte er zum Auftakt der Beratungen über die umstrittenen Gesetzespläne zur Verstaatlichung von Banken.

Er warb um Verständnis und Zustimmung für mögliche Verstaatlichungen stark angeschlagener systemrelevanter Unternehmen. Ein solcher Schritt müsse als "Ultima Ratio" möglich sein, sagte Steinbrück.

Ein Beschluss über das auf den angeschlagenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) zugeschnittene Rettungsübernahmegesetz soll am 20. März fallen. Der Bundesrat will sich Anfang April mit dem Gesetz befassen.

Steinbrück betonte, dass angesichts von 87 Milliarden Euro an öffentlichen Garantien für die HRE irgendwann der Zeitpunkt gekommen sei, dass eine Kontrollmehrheit zwingend erforderlich sei. Der Bund müsse aufpassen, dass am Ende nicht der Steuerzahler enteignet werde.

Die für die Märkte wichtige HRE müsse restrukturiert werden. Eine Mehrheit des Bundes von 75 Prozent und einer Aktie reiche aber definitiv nicht aus. Der Anteil müsse höher sein, damit die HRE die günstigen Bedingungen des Bundes bei der Kreditbeschaffung nutzen könne. Auch sei dies erforderlich bei der Eigenkapitalunterlegung.

Steinbrück kündigte an: "Es wird es zu dem Versuch kommen, auf der Hauptversammlung eine Kapitalerhöhung und einen Kapitalschnitt vorzunehmen." Wenn aber die notwendigen Beschlüsse auf der Aktionärsversammlung nicht gefasst würden und nicht rechtzeitig eingetragen werden könnten, "ist es nicht ausgeschlossen, dass von der Enteignungsoption Gebrauch gemacht wird".

vme/dpa/ddp

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