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08.03.2009
 

Auslieferung von Gefangenen

Deutschland wehrt sich gegen russischen Strafbefehl

Von Stefan Berg

Die russische Regierung verlangt die Auslieferung von drei Tschetschenen, die in Deutschland festgesetzt wurden. Doch Berlin weigert sich - zu heikel sind Berichte über Folterungen und Misshandlungen in Russlands Gefängnissen. Für Moskau ist das deutsche Nein höchst unangenehm.

Berlin - Es ging um Diskretion, und es geht immer noch darum. Bloß keine großen Worte, bloß keine demonstrativen Gesten. Man möge Verständnis haben, schließlich geht es um Russland - genauer gesagt gegen Russland. Ja, es habe Gespräche mit dem russischen Gesandten gegeben, sagen Insider in der Bundesregierung. Informiert sei er worden. Mehr möchte man aber zu der Sache nicht erklären.

Russischer Soldat vor Grosny: Kann man Haftbefehlen aus einem Land trauen, in dem Folter und Misshandlungen passieren sollen?
DPA

Russischer Soldat vor Grosny: Kann man Haftbefehlen aus einem Land trauen, in dem Folter und Misshandlungen passieren sollen?

Die Behutsamkeit ist nur zu verständlich. Denn die Causa, die in der Bundesregierung mit solcher Diskretion behandelt wird, ist ein deutsch-russischer Streitfall, bei dem es um sehr prinzipielle Fragen geht - um nicht weniger als das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit Russlands. Kann man Haftbefehlen aus einem Land trauen kann, in dem der Menschenrechtskommissar des Europarats "Folterungen und Misshandlungen" festgestellt hat? In dem laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte russische Behörden für Folterungen verantwortlich sind? Kann man russische Zusagen ernstnehmen, Gefangene würden nicht menschenrechtswidrig behandelt werden?

Ein stilles, aber klares Njet ist die Antwort, die nun Gerichte, das Bundesjustizministerium und das Auswärtiges Amt gefunden haben. Russland hatte die Auslieferung von drei Exil-Tschetschenen gefordert. Deutschland hat dies nun abgelehnt - unter Hinweis auf Berichte über die schwierige Lage inhaftierter Tschetschenen in Russland. Ein mutiger Schritt, denn eigentlich ist Deutschland verpflichtet, Haftbefehle Russlands zu vollstrecken und auszuliefern. Auslieferungswünsche abzulehnen, ist nicht einfach, seit das Land das Europäische Auslieferungsübereinkommen unterschrieben hat.

In Deutschland gibt es ein zweistufiges Verfahren, in dem über Auslieferungsanträge entschieden wird. Erst prüfen Gerichte. Die Richter in Deutschland, die russische Haftbefehle vollstrecken und über die Auslieferung verhandeln, agieren jedoch in einem formalen Rahmen. Sie prüfen in der Regel nur sehr eingeschränkt die Plausibilität der Haftbefehle - ziehen Haftbefehle aus Russland nicht prinzipiell in Zweifel. Am Ende entscheidet im Auftrag der Regierung das Bundesamt für Justiz.

Alarmierende Berichte von Menschenrechtlern

Nun also ein dreifaches Nein. Den Anfang machte das Oberlandesgericht Karlsruhe vor wenigen Wochen. Es lehnte die Auslieferung eines Tschetschenen ab, dem die russischen Behörden die Vorbereitung eines Attentats vorwarfen. Sein Anwalt recherchierte den Fall und stieß auf erhebliche Widersprüche. Es gab tatsächlich ein Attentat auf den Politiker, jedoch nicht zu jenem Zeitpunkt, der im Haftbefehl aufgeführt wird, sondern zwei Jahre früher.

Für die Richter war jedoch ein anderer Grund ausschlaggebend. Sie zweifelten an den Zusagen Russlands, der Gefangene werde nach Auslieferung korrekt behandelt. Wegen seiner tschetschenischen Volkszugehörigkeit drohe ihm die Gefahr, "menschenrechtswidrig behandelt zu werden", argumentierten die Richter. Ausdrücklich bezogen sie sich auf Berichte von Menschenrechtsorganisationen, von Memorial und Amnesty International.

Dieser Bewertung schloss sich nun die Bundesregierung in zwei weiteren Fällen an. Der Haftbefehl für einen Tschetschenen wurde aufgehoben, der von 1999 bis 2001 als medizinischer Helfer tschetschenischen Rebellen gedient hatte, die für die Unabhängigkeit von Russland kämpften. Der Haftbefehl des Bezirksgerichts Staropromislowsk in Grosny vom 15. August 2008 beschuldigt den Mann des "schweren Raubes". Im Oktober 2002 soll er bewaffnet und mit Komplizen in das Gelände der Firma Grosneftegas eingedrungen sein und Dieselöl im Wert von 1815 Rubel (58 Euro) entwendet haben. Der Tschetschene ist nun auf freiem Fuß.

Aufgeheizte Wortwechsel, harsche Noten

Im dritten Fall ging es um einen Mann, der ebenfalls einst für die Unabhängigkeit Tschetscheniens kämpfte. Er floh über Polen und wollte nach Frankreich, wurde aber an der deutschpolnischen Grenze gefasst und wegen Schleusertätigkeit verurteilt. Russland fordert seine Auslieferung, als Freischärler soll er 2002 eine Frau getötet haben. Dieser Haftbefehl wurde nun aufgehoben, im Gefängnis aber bleibt er weiter wegen der Schleusertätigkeit.

Für Russland sind die Entscheidungen höchst unangenehm. Aus Sicht der Führung sind die Männer keine Freiheitskämpfer, sondern Terroristen. Aufgeheizte Wortwechsel und harsche, recht undiplomatische Noten hat es in ähnlichen Fällen bereits gegeben. In den Jahren von 2003 bis 2007 wurden von 79 russischen Auslieferungswünschen schon 29 abgelehnt. Ein Fall war sogar Chefsache.

Noch als Präsident forderte Wladimir Putin 2002 von Deutschland die Auslieferung einer tschetschenischen Schriftstellerin, die ihren Kampf gegen die Russen in einem Buch beschrieben hatte. 2007 intervenierte Moskau mit einer Verbalnote dagegen, einem prominenten Exil-Tschetschenen, dem Autor Apti Bisultanow, in der Bundesrepublik Asyl zu gewähren.

Die Zuständigen in Deutschland ließen sich jedoch letztlich von Moskau nicht einschüchtern. Die Schriftstellerin wurde nicht ausgeliefert. Und Bisultanow als asylberechtigt anerkannt.

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