ThemaOnline-DurchsuchungRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
08.03.2009
 

Online-Durchsuchungen

Ex-Innenminister Baum wirft Geheimdienst Rechtsbruch vor

Von Anselm Waldermann

"Lüge, Skandal, absoluter Hammer": Ex-Innenminister Gerhart Baum ist entsetzt über den BND, der nach SPIEGEL-Informationen in mindestens 2500 Fällen Computer infiltriert hat. Der FDP-Politiker nennt das Vorgehen rechtswidrig - und wirft der Bundesregierung Täuschung vor.

Hamburg - Er war selbst jahrelang Bundesinnenminister, heute ist er ein engagierter Kämpfer für Bürgerrechte: der FDP-Politiker Gerhart Baum. Fernsehzuschauer kennen ihn als bedächtigen Talkshow-Gast, Argumente wägt er vorsichtig ab, die Fassung verliert er nie.

Ex-Innenminister Baum: "Ich fühle mich belogen und getäuscht"
Zur Großansicht
AP

Ex-Innenminister Baum: "Ich fühle mich belogen und getäuscht"

An diesem Sonntag ist Gerhart Baum ein anderer. Stocksauer wäre eine Untertreibung, seine Stimme kocht. "Das ist ein absoluter Hammer", schimpft er. "Ich fühle mich belogen und getäuscht."

Der Grund für den Wutausbruch ist eine Enthüllung des SPIEGEL: Der Bundesnachrichtendienst hat massenweise Computer online infiltriert - es geht um mindestens 2500 Fälle im Ausland. Zum Teil wurden Festplatteninhalte kopiert, in anderen Fällen wurden Tastatureingaben mitverfolgt und Passwörter für E-Mail-Fächer abgefischt.

Das Besondere daran: Bundesregierung und Bundestag hatten monatelang über ebensolche Online-Durchsuchungen verhandelt. Dabei ging es primär zwar um das Bundeskriminalamt. Im Rahmen der Gespräche sei aber immer auch das Vorgehen des BND mit erörtert worden, sagt Baum zu SPIEGEL ONLINE.

"Die Bundesregierung hat stets versichert, Online-Durchsuchungen seien technisch schwer umzusetzen. Deshalb sei nur eine Handvoll Fälle pro Jahr zu erwarten", berichtet der FDP-Politiker. "Dadurch ist ein komplett falscher Eindruck entstanden", empört er sich. "Ganz offensichtlich sollten wir nur beruhigt werden."

Mittlerweile sei klar, dass die Bundesregierung gelogen habe. "Wir fühlen uns getäuscht", sagt Baum. Dabei gab es bereits ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Online-Durchsuchungen. Nach Baums Ansicht wäre spätestens dies der Zeitpunkt gewesen, zu dem alle Zahlen auf den Tisch gehört hätten. "Es ist ein Skandal, dass erst jetzt untersucht wird, wie viele Fälle es wirklich gibt." Dass der BND ausländische Computer durchsucht hat, hält Baum für rechtswidrig. "Es gibt keine ausreichende Rechtslage", sagt der Altliberale.

Auch Innenpolitiker von Koalition und Opposition verlangten am Wochenende Einschränkungen. "Der BND braucht für die Online-Durchsuchung dringend eine Rechtsgrundlage", sagte CDU/CSU- Fraktionsvize Wolfgang Bosbach dem SPIEGEL. Auch der Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Max Stadler (FDP), will "den rechtsstaatlichen Standard neu per Gesetz definieren".

Das Kanzleramt will mit einer neuen Dienstanweisung die Anwendung der Online-Durchsuchung restriktiver handhaben, um damit illegale Aktionen auszuschließen. So soll die Durchsuchung nur nach dem "Grundsatz der Verhältnismäßigkeit" angewendet werden dürfen. Ein Beamter mit Befähigung zum Richteramt soll die Überwachung kontrollieren. Der BND-Präsident muss die Maßnahme zuvor persönlich genehmigen.

Ex-Innenminister Baum reicht dies jedoch nicht. Wenn sich Behörden nur auf das "Prinzip der Verhältnismäßigkeit" beriefen, dann sei dies in einer so schwerwiegenden Bürgerrechtsfrage bei weitem zu wenig. Baum bereitet derzeit eine neue Verfassungsbeschwerde zum BKA-Gesetz vor.

Bereits im Februar 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht die Online-Durchsuchung nur unter strengen Auflagen zugelassen. Damals ging es um den Verfassungsschutz. Das heimliche Ausspähen der Computerfestplatte ist demnach nur zulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut bestehen.

Schad- und Spähsoftware

Klicken Sie auf die Stichworte, um mehr zu erfahren

Trojaner

Virus

Rootkit

Wurm

Drive-by

Botnetz

Fakeware, Ransomware

Zero-Day-Exploits

Risiko Nummer eins: Nutzer

DDoS-Attacken

Mit Material von dpa/ddp/AFP/AP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 1112 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
18.11.2009 von kdshp:

Hallo, ist ja der hammer "Innere Sicherheit CDU will in NRW Hilfspolizei aufbauen" ja kann man da nicht H4 empfänger für einen (1) euro nehmen ? mehr...

17.11.2009 von sülzer: Nachtrag

Lieber sysop, was ist denn mit dem Zitat passiert? So lang war das doch nicht... Hier nochmal der Link zum Klicken: http://www.derwesten.de/nachrichten/nachrichten/politik/2009/11/16/news-140990525/detail.html mehr...

17.11.2009 von sülzer: Neues Polizei-Gesetz für NRW

Also wiedermal eine neue Umschreibung für "Wie kann ich den Generalverdacht salonfähig machen und dabei auch noch Geld sparen?". Warum die NRW-CDU dabei auf Maßnahmen zurückgreifen möchte, die ihr vom BVerfG längst [...] mehr...

09.10.2009 von kdshp:

Hallo, da brauchen sie gar nicht zu zweifeln : NRW-Generalsekretär sieht keinen Sinneswandel FDP: Jetzt gegen Onlinedurchsuchung Bei der Abstimmung über das umstrittene BKA-Gesetz hat sich das Land NRW, in dem die FDP [...] mehr...

06.10.2009 von hook123: Zweifel angebracht

Ich habe auch Zweifel, dass Westerwelle es mit dem wiederherstellen der Freiheitsrechte und der Zurückdrängung des staatlichen Überwachungs- und Terrorwahns ernst meint. Zwar werden Bürgerrechtsikonen wie [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland
alles zum Thema Online-Durchsuchung

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP