Potsdam - Der Rechtsextremist und ehemalige NPD-Anwalt Horst Mahler ist wegen Leugnung des Holocaust vom Landgericht Potsdam zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Die Richter sprachen den 73-Jährigen am Mittwoch schuldig, in mehreren Fällen wiederholt den Völkermord an den Juden durch die Nationalsozialisten geleugnet zu haben.
Rechtsextremist Horst Mahler: Urteil wegen Volksverhetzung
Wie schon in München versuchte Mahler auch in Potsdam, den Gerichtssaal zur Bühne für seine Neonazi-Ideologie zu machen. Während der Urteilsverkündung rief er mehrfach dazwischen und warf dem Richter vor, das "deutsche Volk" zu verleumden. Mehr als 50 Anhänger waren zu der Verhandlung gekommen. Als Mahler den Gerichtssaal betrat, begrüßten sie ihn mit Standing Ovations. Wegen des Andrangs begann die Urteilsverkündung eine Stunde später als geplant.
Mahler hatte sich in den vergangenen Jahren bereits mehrfach wegen Leugnung des Holocausts vor Gericht verantworten müssen. Erst vor zwei Wochen war der Rechtsextremist wegen ähnlicher Vergehen vom Landgericht München zu sechs Jahren Haft verurteilt worden. Diesmal war das Landgericht Potsdam zuständig, weil Mahler zwischen 2001 und 2004 seinen Wohnsitz in Kleinmachnow südlich von Berlin gemeldet hatte.
Mahler war Gründungsmitglied der linksextremistischen Rote-Armee-Fraktion (RAF) und verteidigte in den sechziger Jahren einige ihrer späteren Mitglieder vor Gericht. Später wandelte er sich zum Rechtsextremisten. Unter anderem war er zwischen 2000 und 2003 Mitglied der NPD, die er als Anwalt im Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht vertrat.
amz/dpa/AP/AFP
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
| alles zum Thema Rechtsextremismus | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH