Konsequenzen des Amoklaufs
CSU will Killerspiel-Verbot, SPD Kontrolle über Schützenvereine
Notruffunktionen für Internet-Nutzer, ein Killerspiel-Verbot, mehr Kontrolle in Schützenvereinen: Politiker der Großen Koalition streiten nach der Bluttat von Winnenden über politische Konsequenzen. Die Polizeigewerkschaft beklagt Sicherheitslücken bei der Waffenkontrolle.
Berlin/München - Geht es nach dem Willen des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, dann werden sogenannte Killerspiele bald verboten: "Ich bin kein Gegner von Computerspielen. Aber es gibt brutalste Killerspiele, die völlig inakzeptabel sind und verboten gehören", sagte der CSU-Politiker dem "Münchner Merkur". Herrmann kündigte an, Bayern wolle auf Länderebene einen neuen Anlauf unternehmen, besonders gewaltverherrlichende Spiele aus dem Verkehr zu ziehen. "Wir müssen uns jetzt endlich aufraffen und den Mut haben, die brutalsten Spiele zu verbieten. Das ist keine Frage der Medien- und Kunstfreiheit mehr", sagte Herrmann.
Auch der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Uhl (CSU), forderte ein Komplettverbot von Killerspielen. "Wir brauchen das Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen. Und zwar nicht vom Alter abhängig, sondern generell", sagte Uhl der "Thüringer Allgemeinen". Offensichtlich hätten Killerspiele bei dem Amokschützen von Winnenden eine große Rolle gespielt.
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) rief Schützenvereine dazu auf, ihre Mitglieder künftig besser zu kontrollieren. "Die Schießsportvereine müssen ihre Mitglieder noch stärker in die Verantwortung nehmen", sagte Zypries der "Rheinischen Post". Die Aufbewahrungspflichten im Waffengesetz müssten unbedingt eingehalten werden - der 17-jährige Amokläufer Tim K. hatten seinen Vater oft zu Schießübungen im Schützenverein begleitet, die von Tim K. verwendete Tatwaffe lag im Elternschlafzimmer.
Ein Verbot, Waffen zu Hause aufzubewahren, lehnt Zypries dagegen ab. "Wir haben nach Erfurt 2002 sehr ausführlich darüber diskutiert, ob Schützen ihre Waffen besser im Vereinshaus oder zu Hause lagern sollten", sagte die Ministerin der Zeitung. Nach Abwägung aller Argumente sei jedoch entschieden worden, dass die Aufbewahrung zu Hause sicherer sei als in zentralen Waffenlagern. "Denken Sie nur, welch attraktives Einbruchsobjekt sonst ein einsam stehendes Vereinsheim werden würde", gab Zypries zu bedenken.
CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla schloss sogar eine Verschärfung des Waffenrechts nicht aus. Es sei aber klar, dass ein solcher Schritt allein das Problem nicht lösen werde, sagte er dem "Tagesspiegel". Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) sprachen sich allerdings zuvor bereits gegen eine Verschärfung des Waffenrechts aus.
SPIEGEL WISSEN: WAFFENRECHT
Unter das
Waffengesetz fällt der grundsätzliche Umgang mit Waffen, insbesondere
Schusswaffen und Munition. Dazu gehören neben den Schusswaffen im herkömmlichen Sinne (
Feuerwaffen) auch
Luftdruck- ,
Federdruck- und
CO2- Waffen sowie der Umgang mit der
Armbrust. Die letzte wesentliche Verschärfung in Bezug auf den Umgang mit Schusswaffen am 11. Oktober 2002 war wesentlich beeinflusst durch den
Amoklauf in Erfurt vom 26. April 2002.
Die Erlaubnis, eine Waffe zu besitzen, setzt voraus, dass der Antragsteller mindestens 18 Jahre (gilt für Jäger) bzw. 21 Jahre (gilt u.a. für Sportschützen) alt ist, die erforderliche
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis (beispielsweise Jagd) sowie eine entsprechende Versicherung gegen Personen- und Sachschäden nachgewiesen hat. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr ist allerdings für eine
Waffenbesitzkarte, die zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe berechtigt, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Zum Führen einer Waffe benötigt man einen
Waffenschein, der nur in seltenen Fällen gegebenenfalls u.a. an Personenschützer vergeben wird.
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von
Schusswaffen und Munition wird
Sportschützen nur erteilt, wenn der Antragsteller mindestens 21 Jahre ist. Ab 18 Jahren dürfen Sportschützen allerdings bereits Schusswaffen nach der Schusswaffenordnung bis zu einem
Kaliber von 5,6 mm lfB und
Einzellader- Langwaffen mit
glatten Läufen bis zu
Kaliber 12 besitzen. Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie Munition wird anerkannt, wenn der Schütze einem anerkannten Schießsportverband angehört. Vor dem Erwerb einer Waffe muss der
Sportschütze nachweisen, dass er seit mindestens zwölf Monaten den
Schießsport in einem Verein regelmäßig betreibt und die Waffe zur Ausübung einer anerkannten Schießsportdisziplin benötigt.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Die maximale Anzahl von erlaubten Waffen ist zudem in der Regel für Sportschützen auf drei
halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen begrenzt.
Waffen müssen in privaten Wohnungen in der Regel in einem speziellen
Waffenschrank aus Stahl, ähnlich einem Tresor, aufbewahrt werden. Abhängig von der Art der
Schusswaffen, der Anzahl und der Munition müssen die Waffenschränke unterschiedliche Sicherheitskriterien erfüllen. Munition und Waffen werden meistens in voneinander getrennten Kammern mit unterschiedlichen Schlössern des Sicherheitsschrankes aufbewahrt. Der Waffeninhaber darf in keinem Fall unberechtigten Personen, dies gilt auch für Familienmitglieder, den Zugang zum Schrank bzw. zu den Schlüsseln ermöglichen. Die sichere Aufbewahrung muss auf Verlangen der Behörde nachgewiesen werden. Um in
Schützenvereinen Zugriff auf einen
Waffenschrank zu erhalten, ist häufig ein weiterer separater Sachkundenachweis erforderlich, der erst nach einem Lehrgang durch einen Kreis- oder Bezirksschützenverband ausgestellt wird.
Transportiert und geführt werden darf eine
Schusswaffe grundsätzlich nur mit Erlaubnis. Erlaubnisfrei ist der Umgang mit einer Schusswaffe für Berechtigte auf einer
Schießstätte. Der Transport einer Schusswaffe ist erlaubt, wenn die
Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert wird. "Nicht schussbereit" heißt, die Waffe ist nicht geladen. "Nicht zugriffsbereit" bedeutet, dass eine Waffe nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann und in einem verschlossenen Behältnis (z. B. im abgeschlossenen Kofferraum) befördert wird.
Außerhalb von
Schießstätten bedarf es zum Schießen mit
Schusswaffen grundsätzlich einer Erlaubnis. Auf
Schießstätten darf ab zwölf Jahren mit
Luftdruck- ,
Federdruck- und
Gasdruck- Waffen, ab 14 Jahren mit allen sonstigen Waffen geschossen werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat, anwesend ist oder eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person das Schießen beaufsichtigt.
Ab 16 Jahren bedarf es auf
Schießstätten in den meisten Fällen keiner besonderen Erlaubnis der Sorgeberechtigten mehr, um mit den meisten Schusswaffen schießen zu dürfen.
In der 1861 in
Gotha gegründeten und 1951 in
Frankfurt am Main wiederbelebten Organisation sind derzeit knapp 1,5 Millionen
Sportschützen organisiert. Damit ist der
Deutsche Schützenbund (DSB) der viertgrößte Sportverband in Deutschland. Der Schützenbund ist der Dachverband für mehr als 15.000
Schützenvereine) in Deutschland. Die Schießstandrichtlinien und die Schießstandordnung des DSB legen die verbindliche Ausstattung der
Schießstätten fest und regeln das Verhalten bei der Ausübung des Sportes. Seit 1994 steht Josef Ambacher als Präsident an der Spitze des Verbandes.
Die Familienministerin will bei der Prävention von Bluttaten wie in Winnenden künftig verstärkt auf jugendliche Internet-User setzen. Jugendliche hätten in diesem Medium "mehr Kompetenz" als die Elterngeneration, sagte die Ministerin am Donnerstag in der ZDF-Sendung "Maybrit Illner". Sie müssten ermuntert werden, im Netz Zivilcourage zu zeigen. Chatrooms sollten daher die Möglichkeit bieten, dass Kinder und Jugendliche per "Not-Klick" Erwachsene erreichen, wenn ihnen etwas "unheimlich" erscheine, sagte die Ministerin. "Wir haben im Internet nicht so etwas wie 110."
Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) beklagte "eklatante Sicherheitslücken" bei der Kontrolle von Waffen. "Es darf nicht sein, dass bei Sportschützen oder Jägern private Waffenlager entstehen und es keiner merkt", sagte DPolG-Chef Rainer Wendt der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Wer Tausende Schuss Munition und zig Waffen zu Hause bunkere - wie im Fall Winnenden - dem gehöre die Waffenlizenz abgenommen. Die Ordnungsbehörden müssten regelmäßige Kontrollen in Wohnungen von Waffenbesitzern machen, forderte Wendt. Jede Pommesbude in Deutschland werde deutlich strenger geprüft als der Umgang mit Waffen. "Nur mit schärferer Aufsicht lassen sich Missbrauch oder Nachlässigkeiten aufdecken."
Der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz warnte vor einer hysterischen Debatte. "Wenn ich höre, wie sich die Forderungen nur Stunden nach der Tat überschlagen, ist das doch völlig gaga", sagte er der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) ergänzte: "Ich warne davor, sich vorschnell in einen politischen Wettlauf von Forderungen hineinzusteigern." Bei den meisten Vorschlägen - etwa zum Waffenrecht oder zur Sicherheit an Schulen - handele es sich um Placebos.
hen/dpa/AFP/ddp