Berlin - Der Bundestag hat die Tagessätze für Geldstrafen drastisch erhöht. Nach dem am Donnerstagabend verabschiedeten Gesetz steigt der seit 1975 unverändert bei 5000 Euro liegende Höchstsatz auf 30.000 Euro. Damit können Topverdiener kräftiger als bisher zur Kasse gebeten werden. Der Bundestag hatte während der Beratungen die ursprünglich vorgesehene Obergrenze von 20.000 Euro nochmals erhöht.
Da der Betrag mit der Anzahl der verhängten Tagessätze multipliziert wird, können Spitzenverdiener künftig mit Millionenstrafen belegt werden. "Mit dem Gesetz stellen wir sicher, dass es auch in Zukunft kein Gerechtigkeitsdefizit im Bereich der Geldstrafen gibt", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD).
Die Zahl der Tagessätze richtet sich nach dem Unrechts- und Schuldgehalt einer Tat. Es können maximal 360, bei mehreren Taten 720 Tagessätze verhängt werden. Der Tagessatz entspricht in der Regel dem Nettoeinkommen, das ein Täter pro Tag hat. Nach der Versechsfachung der Tagessatzobergrenze liegt die höchste mögliche Geldstrafe künftig bei 10,8 Millionen Euro beziehungsweise bei 21,6 Millionen Euro, wenn die Strafe für mehrere Taten verhängt wird. Die bisherigen Höchstgrenzen lagen bei 1,8 und 3,6 Millionen Euro.
Bei einem wegen Steuerhinterziehung belangten Spitzenmanager mit einem Jahresnettoeinkommen von sechs Millionen Euro steigt der Tagessatz auf 16.667 Euro. Wird er zu 300 Tagessätzen verurteilt, müsste der Spitzenverdiener fünf Millionen Euro zahlen. Bisher kam er mit 1,5 Millionen davon. Wird derselbe Täter in zwei aufeinanderfolgenden Jahren bei der Steuerhinterziehung ertappt, sind 450 Tagessätze möglich. Das wären 7,5 Millionen Euro statt bisher 2,25 Millionen.
Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamts hat sich die Zahl der Personen, die täglich mehr als 5000 Euro verdienen, in den vergangenen Jahrzehnten mehr als verachtfacht. 1974 hatten lediglich 88 Steuerpflichtige Gesamtbruttoeinkünfte von rund 5 Millionen Euro, 2003 waren es 719.
fsc/dpa
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