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02.04.2009
 

Jubiläumsgipfel in Straßburg

Nato sperrt Journalisten aus

Von Malte Göbel

Auf Empfehlung des Bundeskriminalamts hat die Nato zwei Journalisten die Akkreditierung für das Gipfeltreffen in Straßburg verweigert. Die beiden versuchten per Gerichtsbeschluss, doch noch zugelassen zu werden - und scheiterten.

Berlin - 3600 Journalisten haben sich für den Nato-Gipfel in Straßburg dieses Wochenende akkreditiert. Aber zwei wurden nicht zugelassen: Kamil Majchrzak, Mitarbeiter der polnischen Ausgabe der Zeitschrift "Le Monde Diplomatique", und Björn Kietzmann, Fotograf im Auftrag des "Neuen Deutschland".

Nun haben sie es auch schriftlich von einem deutschen Gericht: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof wies den Antrag der beiden auf Erteilung einer einstweiligen Verfügung zurück - durch die Ablehnung der Akkreditierung seien bereits Fakten geschaffen, eine Rücknahme durch die Nato sei nicht zu erwarten.

Journalisten bei der Arbeit (Heiligendamm 2007): Die Nato verweigert zwei Reportern die Akkreditierung für den Gipfel - und die Klage dagegen vor einem deutschen Gericht wird abgewiesen
AP

Journalisten bei der Arbeit (Heiligendamm 2007): Die Nato verweigert zwei Reportern die Akkreditierung für den Gipfel - und die Klage dagegen vor einem deutschen Gericht wird abgewiesen

Das bestätigt eine Sprecherin der Nato im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE: Die Zulassung zum Gipfel werde nicht erteilt, egal, was ein deutsches Gericht entscheidet. Auch Nato-Pressesprecher Damien Arnaud bestätigt, dies sei allein eine Entscheidung der Allianz: "Die deutschen Behörden haben damit nichts zu tun." Er fühle sich mit der Verweigerung der Akkreditierung "juristisch auf der sicheren Seite".

Denn die Entscheidung eines deutschen Gerichts ist für die Nato ohnehin nicht bindend. "Da die Nato eine überstaatliche Institution ist, kann man rechtlich nicht gegen sie vorgehen", erklärt Ulrike Maercks-Franzen von der Journalistengewerkschaft dju/Ver.di gegenüber SPIEGEL ONLINE. Sie nennt die Verweigerung einer Akkreditierung für die beiden Journalisten "unerträglich" und "rechtsstaatlich nicht begründbar". Das "Abwehrverhalten gegen einzelne Journalisten" gerate zur "nicht mehr nachvollziehbaren Farce". Maercks-Franzen hält das Vorgehen für "Willkür".

Akkreditierung auf Empfehlung des BKA verweigert

Als Kamil Majchrzak in der vergangenen Woche von der Nato die Nachricht bekam, dass seine Zulassung für den Gipfel verweigert werde, schaltete er sofort seine Anwälte ein. Bereits 2007 beim G-8-Gipfel in Heiligendamm war ihm die Akkreditierung zunächst verweigert worden. Damals hatte das Bundeskriminalamt (BKA) seine Ablehnung veranlasst. "Deswegen habe ich mich diesmal gleich direkt ans BKA gewendet", sagt Majchrzak gegenüber SPIEGEL ONLINE. Gleichzeitig schickte sein belgischer Anwalt ein Protestschreiben an die Nato, die in Brüssel ansässig ist.

Das BKA teilte ihm mit, es habe tatsächlich gegenüber der Nato eine negative Empfehlung bezüglich seiner Akkreditierung ausgesprochen. Begründung: Er sei 2004 auf einer Demonstration auffällig geworden. "Das ist die gleiche Begründung, mit der mir 2007 in Heiligendamm die Akkreditierung verweigert wurde", sagt Majchrzak. Damals entschied jedoch ein Gericht, dass diese Begründung nicht haltbar sei: Der polnisch-deutsche Journalist bekam die Zulassung.

Auch diesmal war das Gericht zunächst auf seiner Seite: Das Verwaltungsgericht Wiesbaden ordnete an, dass das BKA seine negative Einschätzung gegenüber der Nato zurücknehmen müsse. Ein Grund ist der Datenschutz: "Jegliches Votum bezüglich Journalisten durch das BKA gegenüber dem Nato-Hauptquartier" sei "unzulässig", weil die Rechtsgrundlage dazu fehle. Das BKA dürfe zwar Nato-Truppen in Deutschland Informationen über Journalisten zuliefern, nicht jedoch dem Hauptquartier.

Darüber hinaus sei unklar, welche Gefährdung von dem Journalisten ausginge. Im Wiesbadener Gerichtsbeschluss wird das BKA zitiert, Majchrzak sei in die interne Datei "Inpol" eingetragen, es lägen "verschiedene Informationen" vor. Genau diese müssten aber spezifiziert werden, schrieb das Gericht. Zudem sei Majchrzak ja auch in Heiligendamm zugelassen worden.

Verwaltungsgericht Kassel kassiert die Anordnung

Doch das BKA legte Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel ein, und die Anordnung wurde zurückgenommen - jedoch nicht aus inhaltlichen Gründen: Die Richter erklärten sinngemäß, durch die Weitergabe der Empfehlung des BKA an die Nato seien bereits Tatsachen geschaffen worden, und es sei unwahrscheinlich, dass die Nato als überstaatliche Organisation seine Entscheidung zurücknehme. Insofern hätten die beiden Journalisten keinen Anspruch auf Rechtsschutz, also keinen Anspruch auf eine richterliche Anordnung, wie sie zuvor ausgesprochen worden war.

Die inhaltlichen Fragen bleiben ungeklärt: Ob die Weitergabe von Daten des BKA an die Nato rechtmäßig war, und warum die beiden Journalisten durch die Sicherheitsprüfung des BKA fielen. "Eine endgültige Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen ist nur im Rahmen eines etwaigen Hauptsacheverfahrens möglich", schreibt das Gericht.

Der Berliner Anwalt Alain Mundt, der den Journalisten Björn Kietzmann vertritt, wird deswegen weiter vor Gericht zu ziehen. "Hier werden Hoheitsrechte an die Nato abgetreten", sagt Mundt gegenüber SPIEGEL ONLINE, "das kann man nicht auf sich sitzen lassen."

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insgesamt 913 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
27.12.2010 von spieglfechter: Wegtreten !

... während Ihr Beitrag wieder komplett ausblendet, daß die NATO mit Ende des kalten Krieges und dem Kollaps der Sowjetunion die Existenzberechtigung verloren hat. Bloß gut, daß der kalte Krieg gegen den "War on Terror [...] mehr...

27.12.2010 von Hans58:

Hier wird in beiden Fällen wieder komplett ausgeblendet, dass nicht die NATO in AFG das Sagen hat, sondern die UN und ihr ureigenes ISAF-Mandat. Wenn die UN, die ISAF Ende 2001 mandatiert hat, der NATO das 2003 übertragene [...] mehr...

27.12.2010 von wilhelm1871:

Nicht einmal die Sowjetunion konnte in Afghanistan eine dauerhafte Stabilität schaffen. Sobald die NATO-Staaten abgezogen sind, zerfällt Afghanistan in einzelne Stammesgebiete. Deshalb sollten es nicht als Messlatte für die [...] mehr...

27.12.2010 von Münchner:

Da die NATO nicht einmal den Afghanistan-Krieg gewinnen kann, sollte man sie endlich auflösen. Oder welchen Krieg soll die NATO als nächstes führen? mehr...

07.05.2009 von Nante:

Zu kurz gesprungen. Der Hauptgrund der Mitgliedschaft der Türkei in der NATO war die Bedrohung der Sowjets von Süden her. Das das die Totalvernichtung der Türkei bedeutet hätte, ist wahrscheinlich noch kein Allgemeingut in [...] mehr...

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