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07.04.2009
 

Prozess wegen Volksverhetzung

NPD-Angeklagte wollen Klinsmann als Zeugen laden

Der Prozess gegen NPD-Chef Voigt und zwei weitere Parteifunktionäre verlängert sich: Nach dem Willen der Angeklagten soll nun Ex-Fußball-Nationaltrainer Klinsmann zu einem als rassistisch kritisierten WM-Planer aussagen. Große Chancen können sich die Rechtsextremen nicht ausrechnen.

Berlin - Extrarunde im Prozess gegen NPD-Chef Udo Voigt und zwei weitere Vorstandsmitglieder der rechtsextremen Partei: Die Beweisaufnahme wird überraschend verlängert. Die NPD-Funktionäre müssen sich seit Ende März wegen Volksverhetzung und Beleidigung vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten verantworten. Sie sollen für einen als rassistisch kritisierten Terminplaner zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 verantwortlich gewesen sein. Außer Voigt sind NPD-Rechtsabteilungsleiter Frank Schwerdt und Pressesprecher Klaus Beier angeklagt. Schwerdt sei Inhaber der NPD-Internetdomain, Beier verantwortlich im Sinne des Telemediengesetzes, erklärte ein Zeuge des Staatsschutzes.

Die Strafverfolgungsbehörden hatten vor drei Jahren Zehntausende NPD-Flyer beschlagnahmt, in denen der dunkelhäutige damalige Bremer Nationalspieler Patrick Owomoyela aus Sicht der Staatsanwaltschaft rassistisch diskriminiert wurde. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) und Owomoyela hatten seinerzeit Strafanzeige erstattet und gerichtliche Verfügungen gegen die Verbreitung der WM-Planer erwirkt. Die Planer waren als Flugblatt und im Internet verbreitet worden.

Anklage sieht kaum Aussicht auf Erfolg

Ursprünglich war ein Urteil bereits für diesen Dienstag erwartet worden. Doch setzte Amtsrichterin Monika Pelcz am Dienstag zwei weitere Verhandlungstage für den 16. und 24. April an. Die Verteidiger der Angeklagten beantragten unter anderem, den früheren Nationaltrainer und heutigen Teamchef des FC Bayern München, Jürgen Klinsmann, sowie den Präsidenten des Deutschen Fußball-Bundes (DFB), Theo Zwanziger, als Zeugen vorzuladen.

Aus Sicht der Ankläger dürften die zahlreiche Beweisanträge kaum Aussicht auf Erfolg haben. Für die Sachaufklärung seien sie unerheblich. Der Rechtsanwalt des DFB und Owomoyelas, Christian Schertz, schloss sich dieser Meinung an. Richterin Pelcz wird in den nächsten Tagen darüber entscheiden.

In dem Verfahren geht es um die Titelseite des WM-Planers. Darauf war ein Trikot der deutschen Nationalmannschaft mit dem Schriftzug "Weiß. Nicht nur eine Trikot-Farbe! Für eine echte NATIONAL-Mannschaft!" abgebildet. Das Trikot trug laut Staatsanwaltschaft die Nummer 25, der damaligen Rückennummer von Owomoyela im erweiterten WM-Kader. Eine weitere Version des Flyers zeigte eine Nationalelf, bei der nur noch ein Spieler eine weiße Hautfarbe hatte. Die anderen wurden in den Farben Rot, Gelb, Schwarz und Braun dargestellt.

Grammatikexperten, Mathematiker und Graphologen

Die Verteidiger der NPD-Funktionäre argumentieren vor allem, Owomoyela sei in dem Flyer nicht gemeint. Die Zeugenaussagen sollen nun die Argumentation untermauern, dass es sich bei der Darstellung in dem "WM-Planer" nicht um Owomoyela handele, dessen Gesicht auf der Fotomontage nicht zu sehen ist. Abgebildet sei vielmehr ein Spieler mit "weiß pigmentierter Haut". Bayern-Coach Klinsmann könne unter anderem Aussagen zum Aussehen Owomoyelas machen, hieß es.

Für die Staatsanwaltschaft hingegen ist die Sache eindeutig: Das Trikot des abgebildeten Spielers trage eben jene Nummer 25, und diese sei Owomoyela in der Nationalelf fest zugeordnet gewesen. Dies bestreitet die NPD. Ihre Anwälte beantragten nun zudem die Hinzuziehung von Hochschullehrern für Grammatik und Mathematik sowie ein graphologisches Gutachten.

Wie schon beim ersten Prozesstag wurde Richterin Monika Pelcz von NPD-Seite erneut wegen Befangenheit abgelehnt. Über den Befangenheitsantrag wird später entschieden.

Voigt und die Mitangeklagten hatten zu Prozessbeginn vor zwei Wochen Aussagen zur Sache abgelehnt. Am vergangenen Wochenende war Voigt auf einem Sonderparteitag der vom Verfassungsschutz beobachteten NPD als Vorsitzender bestätigt worden. Er ist bisher nicht vorbestraft.

ffr/dpa/AP/ddp

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