Von Yassin Musharbash und Marcel Rosenbach
Berlin - Wenn am 22. April am Oberlandesgericht Düsseldorf der Prozess gegen die sogenannte "Sauerland-Gruppe" beginnt, werden die Angeklagten um Fritz Gelowicz sich nach Informationen des SPIEGEL zu den Kernvorwürfen der Anklage nicht äußern.
Das zeichnet sich nach einer Vorbesprechung von dem Vorsitzenden Richter und seinem Senat, Vertretern der Bundesanwaltschaft und den Verteidigern der Beschuldigten ab, die am 18. März im Düsseldorfer Gerichtsgebäude stattfand. Dafür spricht auch, dass die ersten Zeugen schon für den zweiten Prozesstag geladen wurden.
Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten, die im September 2007 im sauerländischen Oberschledorn festgenommen wurden, die Mitgliedschaft in einer inländischen sowie in einer ausländischen terroristischen Vereinigung vor.
Nur Daniel Schneider will sich offenbar einlassen - allerdings lediglich zu einem ihn allein betreffenden Vorwurf. Laut Anklage soll er versucht haben, im Zuge der Festnahme und während eines Fluchtversuchs einen Polizeibeamten zu töten. Den Tötungsvorsatz hatte Schneider bereits bei einer früheren Vernehmung bestritten.
BKA besuchte angeblichen Ex-Vize der IJU
Die Verteidiger sehen derweil Angriffsflächen in der Frage der Mitgliedschaft in der "Islamischen Dschihad-Union" (IJU), die ihren Mandanten vorgeworfen wird. Sie bereiten bereits mehrere Anträge vor. So wollen sie etwa ein Verwertungsverbot für die Aussage eines Belastungszeugen aus Usbekistan erwirken.
Beamte des Bundeskriminalsamtes (BKA) und ein Vertreter der Bundesanwaltschaft hatten etwa den 40-jährigen Usbeken Surat J., nach eigenen Angaben ehemals zweiter Mann der IJU, in einem Gefängnis in Kasachstan aufgesucht, einem Land, dem Menschenrechtsorganisationen immer wieder die Misshandlung von Gefangenen vorwarfen.
Der Usbeke hatte die Angeklagten Fritz Gelowicz und Adem Yilmaz laut den Ermittlungen auf Fotos wiedererkannt und angegeben, sie von März bis Mai 2006 insgesamt dreimal bei der IJU in Waziristan gesehen zu haben. Dem Zeugen zufolge hat IJU-Anführer Nadschmeddin Schalolow den Deutschen persönlich den Auftrag gegeben, in ihrer Heimat zuzuschlagen.
Die Verteidiger begründen ihren Antrag auf Verwertungsverbot unter anderem damit, dass sie selbst keine Gelegenheit hatten, den Zeugen zu befragen.
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