Aus Düsseldorf berichtet Yassin Musharbash
Düsseldorf - Der Hochsicherheitstrakt des Düsseldorfer Oberlandesgerichtes ist streng bewacht, die vier Angeklagten sitzen hinter schusssicheren Scheiben: die Deutschen Fritz Gelowicz, Daniel Schneider und Attila Selek sowie der Türke Adem Yilmaz. Sie müssen sich seit diesem Mittwoch wegen der Planung verheerender Anschläge und der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung verantworten; ein Vertreter der Bundesanwaltschaft warf ihnen vor, Mitglieder der Islamischen Dschihad-Union (IJU) zu sein, die "ihre Kreise im Sinne des globalen Dschihad ausweitet".
Der Prozess dürfte nicht nur eines des spektakulärsten Verfahren seit RAF-Zeiten werden - er könnte auch bis zu zwei Jahre dauern, wie Beteiligte schätzen. Wie viele Komplexitäten er zu bieten hat, das wurde bereits unmittelbar nach der Verlesung der Anklageschrift deutlich. Denn diesen Moment nutzen die Verteidiger der Angeklagten Fritz Gelowicz, Daniel Schneider, Atilla Selek und Adem Yilmaz für die Veröffentlichung von Presseerklärungen, in denen sie die Bundesanwaltschaft frontal angehen und die gesamte Grundlage des Prozesses in Frage stellen.
So schreiben die Verteidiger von Yilmaz und Selek, Ricarda Lang, Karl Engels und Manfred Gnjidic, gleich zu Beginn ihrer Erklärung, dass "Herkunft und Qualität der Ermittlungsergebnisse" zweifelhaft seien. Das gesamte Verfahren, so die Verteidiger, "krankt an der Vermischung von Geheimdienst und Verfassungsschutzinformationen, die unter Missachtung des verfassungsrechtlich verankerten Trennungsgebotes an die Polizei weitergegeben wurden".
Die sei gleich zu Anfang der Ermittlungen geschehen, so die Verteidiger, und zwar als US-Geheimdienste die deutschen Behörden davor warnten, dass eine Gruppe aus Deutschland stammender Dschihadisten hierzulande Anschläge plane. Sie würden davon ausgehen, schreiben die Verteidiger, dass die US-Behörden in Pakistan und Deutschland ohne rechtliche Grundlage Personen observiert haben. Diese "rechtwidrig" erlangten Erkenntnisse seien dann an die Deutschen weitergeleitet worden. Dabei hätten sie nicht verwendet werden dürfen.
V-Leute als treibende Kraft?
Mit ähnlichem Tenor äußern sich auch die Verteidiger von Gelowicz und Schneider. Die Anwälte Dirk Uden, Hannes Linke, Johannes Pausch und Bernd Rosenkranz wollen die Verwertbarkeit der Erkenntnisse der Ermittler ebenfalls in Frage stellen.
Im weiteren Verlauf, so schreiben die Verteidiger von Yilmaz und Selek in ihrer Pressemitteilung weiter, seien zudem V-Leute der Nachrichtendienste in einer Weise an die Gruppe herangeführt worden, dass diese teils zu den eigentlichen Akteuren geworden seien. So sei ein V-Mann die "treibende Kraft" bei einer Ausspähfahrt der Gruppe an Silvester 2006 in Hanau gewesen.
Die Akten, immerhin über 500 Ordner, seien deswegen unvollständig, monieren Lang, Engels und Gnjidic. Ausländische und inländische Nachrichtendienste hielten Informationen zurück.
Sie gingen weiterhin davon aus, so die Verteidiger von Yilmaz und Selek, dass die "Islamische Dschihad-Union" (IJU) gar nicht existiere. Die von der Bundesanwaltschaft hierzu befragten Zeugen - es geht um zwei mutmaßliche IJU-Männer in Gefängnissen in Usbekistan beziehungsweise Kasachstan - habe die Verteidigung nicht selbst befragen können. "Diese Vorgehensweise", schreiben die Drei, "verstößt gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens".
Die Verteidiger von Gelowicz und Schneider stellen die Existenz der IJU in ihrer Erklärung zunächst nicht in Frage, gehen ihr zufolge aber davon aus, dass "den Angeklagten die IJU bis zu den Presseveröffentlichungen im Mai 2007 nicht bekannt war" - also zu einem Zeitpunkt, zu dem sie, wie die Anklage ihrerseits es geltend macht, sich der IJU schon längst angeschlossen haben sollen.
Die Bundesanwaltschaft wirft den vier Angeklagten neben der Gründung einer inländischen terroristischen Vereinigung ausdrücklich auch die Mitgliedschaft in der IJU vor, einer um 2002 entstandenen eigentlich usbekischen Militanten-Organisationen, deren Zentrum heute in Pakistan liegt und bei der die Sauerland-Gruppe das Terrorhandwerk gelernt haben soll. Außerdem sollen zwei Kader der IJU der Gruppe Anweisungen gegeben haben, möglichst bald ihre Anschläge durchzuführen.
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