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22.04.2009
 

Islamisten-Tourismus

Gutachter kritisieren Terrorcamp-Gesetz

Von Florian Gathmann

140 Deutsche sollen seit 2001 in Terrorcamps ausgebildet worden sein, Verfassungsschützer sprechen von einem erheblichen Sicherheitsrisiko. Das stützt die Position der Koalition, die Terror-Training verbieten will. Doch bei der Anhörung im Bundestag meldeten Experten ernste Zweifel an.

Berlin - Der Herr mit dem roten Schlips sieht nicht besonders glücklich aus, als die erste Sachverständige in Saal 4300 des Paul-Löbe-Hauses ihren Vortrag beendet hat. "Rechtsstaatlich nicht haltbar", nennt Dr. Katrin Gierhake, Juristin von der Universität Bonn, nämlich den bei der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags zu behandelnden Gesetzesentwurf. Da zeigt sich BKA-Chef Jörg Ziercke nicht amüsiert.

Militante Islamisten im Grenzgebiet zwischen Pakistan und Afghanistan: Verfassungsschutz sieht "erhebliches Sicherheitsrisiko" für Deutschland
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AP

Militante Islamisten im Grenzgebiet zwischen Pakistan und Afghanistan: Verfassungsschutz sieht "erhebliches Sicherheitsrisiko" für Deutschland

Ziercke hat zu dem "Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten" eine ganz andere Einschätzung: Die deutschen Sicherheitsbehörden fordern seit langem, Terrorcamp-Besuche unter Strafe stellen. Dem vorliegenden Entwurf zufolge wären künftig bis zu zehn Jahre Haft denkbar.

Am Morgen sind nochmals Zahlen publiziert worden, um die Notwendigkeit einer solchen Regelung zu verdeutlichen. Keine neuen Zahlen - aber weil sie Innenstaatssekretär August Hanning am Montag in einem halbvertraulichen Gespräch mit Journalisten erwähnte, konnte man am Mittwoch erneut lesen: 140 Deutsche sind seit 2001 in Terrorcamps in Pakistan gewesen, von denen ungefähr die Hälfte nach Deutschland zurückkehrte. Zudem erwähnte Hanning, dass "etwa 50 Personen vor der Ausreise nach Pakistan stehen".

Das Amt für Verfassungsschutz schreibt in seinem Gutachten für den Rechtsausschuss von einer "rasanten Zunahme von Ausreisefällen". Militante Islamisten aus Deutschland, so die Befürchtung, könnten sich zunehmend in ausländischen Terrorcamps ausbilden lassen. Die Verfassungsschützer sprechen von einem "erheblichen Sicherheitsrisiko". Gerne wird der deutsche Islamist Eric Breininger als Paradebeispiel dafür genannt.

Zentrales Argument der Gesetzes-Befürworter: Nach bisheriger Rechtslage könnten nicht alle verdächtigen Ausreisen verhindert werden - deshalb sei die geplante Neuregelung wichtig. Gutachter Rainer Griesbaum von der Bundesanwaltschaft drückt das so aus: "Es gibt eine Lücke - und die muss geschlossen werden."

Die Sicherheitsbehörden unterstützen deshalb auch die Intention des Gesetzentwurfs von Union und SPD, wonach schon der Kontakt zu einer Terrorgruppe mit der Absicht einer terroristischen Tat strafbar würde. Jürgen Gehb, rechtspolitischer Sprecher der Unions-Bundestagsfraktion, drückt das folgendermaßen aus: "Wer übt, Handgranaten zu werfen, will nicht auf Tonscheiben schießen." Auch die Verbreitung von Sprengstoffanleitungen im Internet soll strafbar werden.

Gutachterin Gierhake und andere Sachverständige halten aus juristischen Gründen dagegen. Der Berliner Strafrechtsprofessor Florian Jeßberger beispielsweise kritisiert, mit dem Gesetz würde "der Funktionszusammenhang zwischen Straf- und Strafprozessrecht auf den Kopf gestellt". Auch die Bundesrechtsanwaltskammer stellte sich gegen die Gesetzespläne.

Auch in der SPD Widerstand gegen das Gesetz

Das Problem: Nicht nur Gutachter stehen dem Gesetz kritisch gegenüber, sondern auch SPD-Politiker aus den Ländern. Vor allem die Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue hat sich mehrfach gegen die Neuregelung ausgesprochen - und damit gegen ihre Parteifreundin Brigitte Zypries positioniert, die federführende Bundesjustizministerin. Von der Aue spricht von "reiner Symbolpolitik".

Sauerland-Terrorprozess

Die Gruppe

Vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf mussten sich vier Mitglieder der terroristischen Sauerland-Gruppe verantworten. Es handelt sich um den zum Islam konvertierten Deutschen Fritz Gelowicz, den Neunkirchener Daniel Schneider, den Deutsch-Türken Attila Selek und den türkischen Staatsbürger Adem Yilmaz. Gelowicz und Schneider erhielten eine Haftstrafe von jeweils zwölf Jahren, der türkische Staatsbürger Yilmaz wurde zu elf Jahren Haft verurteilt. Als Helfer des Trios muss der Deutsch-Türke Selek fünf Jahre hinter Gitter.

Die Angeklagten hatten vor Gericht zugegeben, im Auftrag der Islamischen Dschihad Union (IJU) in Deutschland Anschläge geplant zu haben. Die IJU unterhält auch Kontakte zum Terrornetzwerk al-Qaida.

Der Plan

Die Festnahme

Der Widerstand mancher SPD-Politiker aus den Ländern - und vor allem der Regierungen mit FDP- und Grünen-Beteiligung - ist so groß, dass die geplante Verabschiedung des Gesetzes im Bundesrat bisher ausblieb.

Die Kritiker wird man auch durch die wieder hervorgeholten Zahlen der Sicherheitsbehörden nicht überzeugen, glaubt Jerzy Montag, grüner Bundestagsabgeordneter und Rechtsausschuss-Mitglied. "Ich lasse mich so jedenfalls nicht beeindrucken, schon gar nicht von Zahlen der Bundesregierung", sagt er. "Zudem stehen sie ja nicht gerade dafür, das eine Armee von mordlustigen Islamisten auf Deutschland zumarschiert." Eine neue Strafnorm wegen 70 Einzelfällen? "Das sehe ich nicht", sagt Montag. Sein Argument - mit dem die Gegner des Gesetzes immer operieren: Es gibt bereits rechtliche Möglichkeiten, um mit den Terror-Touristen fertig zu werden. "Die Sauerland-Bomber hat man schließlich auch nach geltendem Recht geschnappt", sagt der Grünen-Politiker.

Noch glaubt die Bundesregierung, das Gesetz bis zur Sommerpause durchbringen zu können. Aber nach der Anhörung im Rechtsausschuss dürften die Chancen dafür nicht eben gestiegen sein.

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