Berlin - Das umstrittene BKA-Gesetz wird ein Fall für die Karlsruher Richter. Anwälte, Ärzte und Journalisten haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das Ende vergangenen Jahres beschlossene Gesetz eingereicht, das dem Bundeskriminalamt (BKA) mehr Kompetenzen zur Terrorabwehr einräumt. Auch Bundestagsabgeordnete der Grünen - darunter Renate Künast, Claudia Roth, Jürgen Trittin und Volker Beck - kündigten Verfassungsbeschwerde an. Diese werde in Kürze in Karlsruhe eingereicht, hieß es aus Fraktionskreisen.
Beschwerdeführer Baum: Der Ex-Innenminister will das BKA-Gesetz stoppen
Mit dem Gesetz erhielt das BKA erstmals in seiner Geschichte das Recht, zur Abwehr einer dringenden Gefahr verdächtige Personen zu überwachen, ihre Wohnungen abzuhören, ihre Computer heimlich auszuspähen und Rasterfahndungen einzuleiten. Besonders strittig blieben das nicht absolut geltende Zeugnisverweigerungsrecht für Ärzte, Anwälte und Journalisten und die Online-Durchsuchung von Computern verdächtiger Personen.
Nach Ansicht der sechs Beschwerdeführer, unter ihnen Ärztekammer-Präsident Jörg-Dietrich Hoppe, verändert das BKA-Gesetz eine wesentliche Struktur des Grundgesetzes, nämlich die Zuständigkeit der Länder für die polizeiliche Gefahrenabwehr. Das BKA-Gesetz sei keineswegs ein gewöhnliches Polizeigesetz, sagte der Berliner Anwalt Peter Schanz, der neben Baum und Burkhard Hirsch die Beschwerdeführer in Karlsruhe vertritt. Die Kläger monieren eine Verwischung der Zuständigkeit von Polizei und Geheimdiensten und kritisieren ihrer Ansicht nach unzulässige Eingriffe in die Privatsphäre.
"Mit der Novelle des BKA-Gesetzes setzt sich der Trend fort, einseitig Sicherheitsbelange auf Kosten der Freiheit der Bürger den Vorrang zu geben", heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Charakteristisch sei "der mangelhafte Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung und damit der sorglose Umgang mit der Menschenwürde".
Anwalt Schantz monierte, dass der Schutz der Berufsgeheimnisträger immer weiter aufgeweicht und ins Ermessen der Behörden gestellt werde. Jürgen Hardt, Vertreter der psychologischen Psychotherapeuten, sagte, er könne seinen Beruf nicht ausüben, "wenn ich nicht absolute Diskretion zusichern kann". Der Vorsitzende des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Michael Konken, sah den Informantenschutz in Gefahr. Ulrich Schellenberg vom Deutschen Anwaltverein nannte die Abgrenzung zwischen Strafverteidigern, die vor Überwachung absolut geschützt sind, und den übrigen Anwälten praxisfern. "Wir haben alle die gleichen Rechte und gleiche Pflichten." "Zeit"-Herausgeber Michael Naumann kritisierte den stetigen Machtzuwachs der Behörden.
Das Bundesinnenministerium reagierte gelassen. Es sei das gute Recht der Kläger, Karlsruhe anzurufen. Das Innenministerium habe aber die Pflicht, terroristische Gefahren abzuwenden. Das Gesetz erfülle die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
beb/dpa
Auf anderen Social Networks posten:
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Politik | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Deutschland | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH