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23.04.2009
 

Regeln für Manager

Große Koalition beschließt Strafen für Bosse

Managern geht es an den Kragen: SPD und Union haben sich auf umfassende Neuregelungen von Managervergütungen geeinigt. Demnach dürfen Unternehmenslenker nicht mehr nahtlos auf lukrative Aufsichtsratsposten wechseln, das Bonussystem wird strikt geregelt - und für Schäden müssen Manager persönlich zahlen.

Berlin - Union und SPD haben sich darauf geeinigt, dass Unternehmenslenker in Zukunft selbst für Schäden geradestehen müssen, die sie verursacht haben. Sie sollen diese nicht mehr komplett auf spezielle Versicherungen abwälzen können und müssen bei schweren Fehlern sogar Schadenersatz zahlen. In dem geplanten Gesetz soll eine Selbstbeteiligung in Höhe von mindestens einem Jahresgehalt vorgeschrieben werden. Für einen Spitzenmanager können das mehrere Millionen Euro sein.

Die geplanten Verschärfungen teilten die Vorsitzenden der Koalitionsarbeitsgruppe "Managergehälter", Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) und SPD-Fraktionsvize Joachim Poß am Donnerstag mit. Der beschlossene Maßnahmenkatalog sieht auch vor, dass erfolgsabhängige Bonuszahlungen erst am Ende der Vertragslaufzeit ausgezahlt werden dürfen. So soll eine an langfristigen Erfolgen ausgerichtete Unternehmenspolitik gefördert werden.

Auch sollen Manager nicht mehr nahtlos vom Vorstand in den Aufsichtsrat wechseln dürfen: Union und SPD wollen für börsennotierte Unternehmen eine Karenzzeit von zwei Jahren einführen. Zudem soll die Zahl der zulässigen Aufsichtsratsmandate pro Person auf maximal fünf halbiert sowie der Verbraucherschutz bei der Vermögensberatung gestärkt werden. Dazu sollen Vorschriften für die Qualifikation der Berater erlassen, eine Verlängerung der Verjährungsfristen und eine Verbesserung der Dokumentationspflichten beschlossen werden.

Die Koalition hatte sich bereits Anfang März auf mehrere Maßnahmen zur besseren Kontrolle der Managerbezahlung geeinigt. Sie werden durch die am Donnerstag von der zuständigen Arbeitsgruppe beschlossenen Eckpunkte ergänzt. Unter Federführung des Justizministeriums sollen sie nun in konkrete Gesetzestexte gefasst werden, über die die Arbeitsgruppe Anfang Mai in einer weiteren Sitzung entscheiden wird.

Das komplette Regelwerk zur Manager-Vergütung soll dann noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden. Nach den Plänen der Koalition sollen Manager nicht mehr ungeschoren davonkommen, wenn sie ihrem Unternehmen nachweislich Schaden zufügen. Bisher sind Spitzenkräfte in der Regel durch spezielle Versicherungen gegen Schadenersatzansprüche bei eigenem Fehlverhalten geschützt.

Anfang März hatten sich die Spitzen von Union und SPD bereits auf eine Reihe von Regeln für die Managervergütung verständigt. Danach können Spitzenkräfte der Wirtschaft ihre Aktienoptionen künftig frühestens nach vier statt wie bisher zwei Jahren einlösen. Außerdem soll der gesamte Aufsichtsrat und nicht nur ein kleiner Ausschuss über die Höhe der Gehälter entscheiden. Zusammen mit den jetzt beschlossenen Maßnahmen wird das Regelwerk für die Managervergütung etwa ein Dutzend Maßnahmen umfassen.

Aktionärsschützer begrüßten die Regierungspläne. "Wir freuen uns, dass die Politik Nägel mit Köpfen macht", sagte Marco Cabras, Sprecher der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW), dem "Tagesspiegel". Dass Manager künftig auch persönlich für Managementfehler haften sollen, sei "völlig okay". Auch die Verbesserung des Verbraucherschutzes bei der Anlageberatung sei richtig. "Die Banken müssen stärker in die Haftung genommen werden", sagte Cabras.

Scharfe Kritik kam von der Linkspartei. Die angebliche Verschärfung der Regeln für Managerbezüge sei "geradezu lachhaft", sagte Fraktionsvize Barbara Höll in Berlin und betonte: "Von einer effektiven Begrenzung und Kontrolle der Bezüge von Spitzenkräften ist die Koalition nach wie vor meilenweit entfernt".

Beb/AP/ddp

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