Debatte über soziale Unruhen
CDU-Vize Wulff verteidigt SPD-Kandidatin Schwan
Gesine Schwan bekommt in der Debatte über mögliche Krawalle wegen der Wirtschaftskrise ungewöhnliche Rückendeckung. Wer die SPD-Kandidatin für das Bundespräsidentenamt kenne, "weiß, dass sie keine sozialen Unruhen schüren wollte", sagt CDU-Vize Christian Wulff. Sein Rat an alle Kritiker: zuhören.
Hannover - Rückendeckung aus einer wohl gänzlich unerwarteten Richtung: Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff hat die SPD-Kandidatin für das Bundespräsidentenamt, Gesine Schwan, in der Debatte über mögliche Unruhen wegen der Wirtschaftskrise verteidigt. "Wer Gesine Schwan kennt, weiß, dass sie keine sozialen Unruhen schüren wollte", sagte Wulff, der zugleich stellvertretender Vorsitzender der CDU ist, der "Neuen Presse". Er kritisierte die Diskussion um die Äußerungen als hysterisch.
DDP
CDU-Vize Wulff: "Wir sollten aufmerksam zuhören"
"Wir sollten Frau Schwan, unserem Bundespräsidenten (Horst) Köhler und allen anderen, die nachdenklich reden, aufmerksam zuhören", sagte Wulff. Er sei überzeugt, dass die Mehrheit der Menschen auch weiterhin Gewalt und Rechtsbruch ablehnen. "Unruhen erwarte ich nicht." Alle müssten angesichts der erkennbaren Abwärtsspirale der Wirtschaft Besonnenheit bewahren.
Wulff kritisierte Investitionszurückhaltung in der Wirtschaft: "Wenn ich sehe, wie der Werbemarkt einbricht, dann muss sich jeder fragen, ob nicht ein antizyklisches Verhalten gegen den Trend besser wäre und ein Verhalten wie bei den Lemmingen uns noch tiefer reinreißt." Gar nichts zu tun, verschärfe die Krise, sagte Wulff.
Bundespräsident Köhler hatte davor gewarnt, sich angesichts der Rezession in Panik zu reden. Indirekt distanzierte er sich damit von Schwan und vom DGB-Vorsitzenden Michael Sommer, der vor "sozialen Unruhen" gewarnt hatte.
Schwan konterte am Sonntag, wer ihre Äußerungen "Panikmache nennt, macht selbst Panik". Sie hatte in den vergangenen Tagen mehrfach gewarnt, dass die Stimmung im Verlauf der Krise explosiv werden und der Unmut andere Formen annehmen könnte. Schwan betonte aber, sie habe persönlich an keiner Stelle - wie DGB-Chef Sommer - über soziale Unruhen gesprochen. "Ich habe vielmehr auf die Verschärfung der Gerechtigkeitsproblematik infolge der Krise hingewiesen."
Bundespräsident und Bundesversammlung
Die
Bundesversammlung
ist die größte parlamentarische Versammlung der Bundesrepublik Deutschland. Ihre einzige Aufgabe besteht darin, den
Bundespräsidenten
beziehungsweise die Bundespräsidentin zu wählen.
Die
Bundesversammlung
tritt in der Regel nur alle fünf Jahre im Reichstagsgebäude zusammen, es sei denn, die Amtszeit des Bundespräsidenten endet vorzeitig. Laut Grundgesetz muss die Bundesversammlung spätestens 30 Tage vor dem Ende der Amtszeit des Bundespräsidenten zusammenkommen.
Die
Bundesversammlung
besteht aus allen Bundestagsabgeordneten und der gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder gewählt werden. Sie umfasst derzeit 1224 Mitglieder.
Wie viele Vertreter die einzelnen Länder in die
Bundesversammlung
entsenden dürfen, errechnet sich anhand ihrer Bevölkerungszahlen. Die Verteilung auf die Parteien entspricht den Stärkeverhältnissen in den jeweiligen Landesparlamenten.
Die Landtage wiederum wählen die entsprechende Zahl an Vertretern, die nicht Mitglieder des Landtags sein müssen. Je nach Bundesland gibt es dazu entweder eine gemeinsame (nach Fraktionen aufgegliederte) Liste oder pro Fraktion eine getrennte Liste.
Wie kompliziert die Anzahl der Listenplätze werden kann, zeigt das Beispiel Sachsen: Im sächsischen Landtag gibt es mehrere fraktionslose Abgeordnete, deren Wahlmann an die größte Fraktion (= CDU) geht, wenn sie sich bei der Abstimmung enthalten. Deshalb konnte die sächsische CDU im Jahr 2009 de facto 16 Leute in die Bundesversammlung schicken - auch wenn sie eigentlich nur Anspruch auf 15 Wahlmänner- und Frauen hatte. Wegen einer Abstimmungspanne kamen letztenendes sogar nur 14 Wahlleute heraus.
Bei ihnen handelt es sich meistens um Landtagsabgeordnete, es können aber auch Kommunalpolitiker und Persönlichkeiten aus anderen Bereichen des öffentlichen Lebens ein Mandat erhalten.
Theoretisch ist jeder beziehungsweise jede Deutsche wählbar, sofern er oder sie das 40. Lebensjahr vollendet hat. Vorschläge für Kandidatinnen und Kandidaten können von jedem Mitglied der Bundesversammlung unterbreitet werden. In der Praxis läuft die Nominierung jedoch anders ab. Die Mitglieder der Bundesversammlung, die einer Partei angehören, schließen sich jeweils zu Fraktionen zusammen und unterbreiten der Versammlung ihre Vorschläge.
Erreicht keiner der Kandidaten im ersten und zweiten Wahlgang die absolute Mehrheit, also mehr als die Hälfte der Stimmen, kommt es zu einem dritten Wahlgang. Hier genügt eine relative Mehrheit: Es gewinnt, wer die meisten Stimmen erhält.
mehr zur Wahl des Bundespräsidenten bei SPIEGEL WISSEN...
Quelle: www.wahlrecht.de
ffr/dpa/ddp
Auf anderen Social Networks posten:
News verfolgen
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten: