Verschärfung des Waffenrechts
Regierung will Paintball-Spiele verbieten
Die Spitzen der Koalition haben sich auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt. Private Waffenschränke sollen in Zukunft biometrisch gesichert und unangemeldet kontrolliert werden. Freizeit-Ballerspiele wie Paintball und Laserdrom werden verboten - weil sie das Töten simulieren.
Berlin - Es ist die Reaktion der Politik auf den Amoklauf von Winnenden: Zwei Monate nach der Tragödie, bei der Tim K. 15 Menschen und sich selbst erschoss, haben sich Union und SPD auf eine Verschärfung des Waffenrechtes geeinigt. Das berichteten die "Berliner Zeitung" und die "Neue Osnabrücker Zeitung" übereinstimmend.
DDP
Paintball-Spieler: "Das Töten simulieren"
Demnach sollen Spiele wie Paintball und Laserdrom künftig verboten und Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden. Bei Paintball, auch Gotcha genannt, machen die Spieler mit Farbkügelchen, bei Lasergame mit Laserpistolen Jagd aufeinander.
Im neuen SPIEGEL 19/2009:
Das Weltvirus
Wie gefährlich werden die neuen Grippe- Erreger?
Foto Wolfgang Maria Weber für den SPIEGEL
"Dabei wird das Töten simuliert", begründete der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) das geplante Verbot in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Übereinkunft sei auch mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgestimmt, hieß es.
Auch verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern seien beschlossen worden. "Es wird eine Pflicht eingeführt, Kontrolleuren Zutritt in die Wohnung zu gewähren", sagte Bosbach. Wer das grundlos verweigere, müsse mit dem Widerruf seiner Waffenerlaubnis rechnen.
Solche Kontrollen werden von Teilen der Union aber abgelehnt. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte der "Berliner Zeitung", es zeichne sich auch ab, dass sich die Große Koalition auf die schnelle Einführung eines bundesweiten Waffenregisters und auf eine Amnestie für Besitzer illegaler Waffen einigen könne.
Nach Informationen des SPIEGEL hatten sich Bund und Länder bereits in der vergangen Woche eine kleine Reform des Waffenrechts verständigt. Demnach einigte sich eine Arbeitsgruppe der Innenministerien auf verdachtsunabhängige Kontrollen, die auch gegen den Willen der Besitzer stattfinden dürfen. Für mehr Sicherheit solle zudem ein nationales Waffenregister und eine Anhebung des Mindestalters für das Üben mit großkalibrigen Sportwaffen auf 18 Jahre sorgen.
Eine zeitlich begrenzte Amnestie für die Besitzer illegaler Waffen soll weiterhin dazu motivieren, Gewehre und Pistolen bei der Polizei abzugeben. Weiterreichende Vorschläge, die nach dem Amoklauf von Winnenden diskutiert wurden, sind dagegen vom Tisch, etwa ein generelles Verbot großkalibriger Waffen im Schießsport oder die Lagerung von Munition oder Waffen in Schützenheimen.
In der Frage der Einführung von biometrischen Sicherungssystemen waren sich die Koalitionspartner bereits Ende März einig. Allerdings äußerte der SPD-Fraktionsvize Körper damals Bedenken, die Technik sei noch nicht serienreif. Es werde Jahre dauern, bis sie flächendeckend eingeführt werden könne.
SPIEGEL WISSEN: WAFFENRECHT
Unter das
Waffengesetz fällt der grundsätzliche Umgang mit Waffen, insbesondere
Schusswaffen und Munition. Dazu gehören neben den Schusswaffen im herkömmlichen Sinne (
Feuerwaffen) auch
Luftdruck- ,
Federdruck- und
CO2- Waffen sowie der Umgang mit der
Armbrust. Die letzte wesentliche Verschärfung in Bezug auf den Umgang mit Schusswaffen am 11. Oktober 2002 war wesentlich beeinflusst durch den
Amoklauf in Erfurt vom 26. April 2002.
Die Erlaubnis, eine Waffe zu besitzen, setzt voraus, dass der Antragsteller mindestens 18 Jahre (gilt für Jäger) bzw. 21 Jahre (gilt u.a. für Sportschützen) alt ist, die erforderliche
Zuverlässigkeit und persönliche Eignung besitzt, die erforderliche Sachkunde und ein Bedürfnis (beispielsweise Jagd) sowie eine entsprechende Versicherung gegen Personen- und Sachschäden nachgewiesen hat. Vor dem vollendeten 25. Lebensjahr ist allerdings für eine
Waffenbesitzkarte, die zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe berechtigt, ein amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung vorzulegen. Zum Führen einer Waffe benötigt man einen
Waffenschein, der nur in seltenen Fällen gegebenenfalls u.a. an Personenschützer vergeben wird.
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von
Schusswaffen und Munition wird
Sportschützen nur erteilt, wenn der Antragsteller mindestens 21 Jahre ist. Ab 18 Jahren dürfen Sportschützen allerdings bereits Schusswaffen nach der Schusswaffenordnung bis zu einem
Kaliber von 5,6 mm lfB und
Einzellader- Langwaffen mit
glatten Läufen bis zu
Kaliber 12 besitzen. Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen sowie Munition wird anerkannt, wenn der Schütze einem anerkannten Schießsportverband angehört. Vor dem Erwerb einer Waffe muss der
Sportschütze nachweisen, dass er seit mindestens zwölf Monaten den
Schießsport in einem Verein regelmäßig betreibt und die Waffe zur Ausübung einer anerkannten Schießsportdisziplin benötigt.
Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden. Die maximale Anzahl von erlaubten Waffen ist zudem in der Regel für Sportschützen auf drei
halbautomatische Langwaffen und zwei mehrschüssige Kurzwaffen begrenzt.
Waffen müssen in privaten Wohnungen in der Regel in einem speziellen
Waffenschrank aus Stahl, ähnlich einem Tresor, aufbewahrt werden. Abhängig von der Art der
Schusswaffen, der Anzahl und der Munition müssen die Waffenschränke unterschiedliche Sicherheitskriterien erfüllen. Munition und Waffen werden meistens in voneinander getrennten Kammern mit unterschiedlichen Schlössern des Sicherheitsschrankes aufbewahrt. Der Waffeninhaber darf in keinem Fall unberechtigten Personen, dies gilt auch für Familienmitglieder, den Zugang zum Schrank bzw. zu den Schlüsseln ermöglichen. Die sichere Aufbewahrung muss auf Verlangen der Behörde nachgewiesen werden. Um in
Schützenvereinen Zugriff auf einen
Waffenschrank zu erhalten, ist häufig ein weiterer separater Sachkundenachweis erforderlich, der erst nach einem Lehrgang durch einen Kreis- oder Bezirksschützenverband ausgestellt wird.
Transportiert und geführt werden darf eine
Schusswaffe grundsätzlich nur mit Erlaubnis. Erlaubnisfrei ist der Umgang mit einer Schusswaffe für Berechtigte auf einer
Schießstätte. Der Transport einer Schusswaffe ist erlaubt, wenn die
Schusswaffe nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit befördert wird. "Nicht schussbereit" heißt, die Waffe ist nicht geladen. "Nicht zugriffsbereit" bedeutet, dass eine Waffe nicht unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann und in einem verschlossenen Behältnis (z. B. im abgeschlossenen Kofferraum) befördert wird.
Außerhalb von
Schießstätten bedarf es zum Schießen mit
Schusswaffen grundsätzlich einer Erlaubnis. Auf
Schießstätten darf ab zwölf Jahren mit
Luftdruck- ,
Federdruck- und
Gasdruck- Waffen, ab 14 Jahren mit allen sonstigen Waffen geschossen werden, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat, anwesend ist oder eine zur Kinder- und Jugendarbeit geeignete Person das Schießen beaufsichtigt.
Ab 16 Jahren bedarf es auf
Schießstätten in den meisten Fällen keiner besonderen Erlaubnis der Sorgeberechtigten mehr, um mit den meisten Schusswaffen schießen zu dürfen.
In der 1861 in
Gotha gegründeten und 1951 in
Frankfurt am Main wiederbelebten Organisation sind derzeit knapp 1,5 Millionen
Sportschützen organisiert. Damit ist der
Deutsche Schützenbund (DSB) der viertgrößte Sportverband in Deutschland. Der Schützenbund ist der Dachverband für mehr als 15.000
Schützenvereine) in Deutschland. Die Schießstandrichtlinien und die Schießstandordnung des DSB legen die verbindliche Ausstattung der
Schießstätten fest und regeln das Verhalten bei der Ausübung des Sportes. Seit 1994 steht Josef Ambacher als Präsident an der Spitze des Verbandes.
beb/dpa