Samstag, 21. November 2009

Politik



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07.05.2009
 

Verschärfung des Waffenrechts

Regierung will Paintball-Spiele verbieten

Die Spitzen der Koalition haben sich auf eine Verschärfung des Waffenrechts geeinigt. Private Waffenschränke sollen in Zukunft biometrisch gesichert und unangemeldet kontrolliert werden. Freizeit-Ballerspiele wie Paintball und Laserdrom werden verboten - weil sie das Töten simulieren.

Berlin - Es ist die Reaktion der Politik auf den Amoklauf von Winnenden: Zwei Monate nach der Tragödie, bei der Tim K. 15 Menschen und sich selbst erschoss, haben sich Union und SPD auf eine Verschärfung des Waffenrechtes geeinigt. Das berichteten die "Berliner Zeitung" und die "Neue Osnabrücker Zeitung" übereinstimmend.

Paintball-Spieler: "Das Töten simulieren"
DDP

Paintball-Spieler: "Das Töten simulieren"

Demnach sollen Spiele wie Paintball und Laserdrom künftig verboten und Verstöße mit einer Geldbuße von bis zu 5000 Euro belegt werden. Bei Paintball, auch Gotcha genannt, machen die Spieler mit Farbkügelchen, bei Lasergame mit Laserpistolen Jagd aufeinander.

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"Dabei wird das Töten simuliert", begründete der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach (CDU) das geplante Verbot in der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die Übereinkunft sei auch mit Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgestimmt, hieß es.

Auch verdachtsunabhängige Kontrollen von Waffenbesitzern seien beschlossen worden. "Es wird eine Pflicht eingeführt, Kontrolleuren Zutritt in die Wohnung zu gewähren", sagte Bosbach. Wer das grundlos verweigere, müsse mit dem Widerruf seiner Waffenerlaubnis rechnen.

Solche Kontrollen werden von Teilen der Union aber abgelehnt. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz sagte der "Berliner Zeitung", es zeichne sich auch ab, dass sich die Große Koalition auf die schnelle Einführung eines bundesweiten Waffenregisters und auf eine Amnestie für Besitzer illegaler Waffen einigen könne.

Nach Informationen des SPIEGEL hatten sich Bund und Länder bereits in der vergangen Woche eine kleine Reform des Waffenrechts verständigt. Demnach einigte sich eine Arbeitsgruppe der Innenministerien auf verdachtsunabhängige Kontrollen, die auch gegen den Willen der Besitzer stattfinden dürfen. Für mehr Sicherheit solle zudem ein nationales Waffenregister und eine Anhebung des Mindestalters für das Üben mit großkalibrigen Sportwaffen auf 18 Jahre sorgen.

Eine zeitlich begrenzte Amnestie für die Besitzer illegaler Waffen soll weiterhin dazu motivieren, Gewehre und Pistolen bei der Polizei abzugeben. Weiterreichende Vorschläge, die nach dem Amoklauf von Winnenden diskutiert wurden, sind dagegen vom Tisch, etwa ein generelles Verbot großkalibriger Waffen im Schießsport oder die Lagerung von Munition oder Waffen in Schützenheimen.

In der Frage der Einführung von biometrischen Sicherungssystemen waren sich die Koalitionspartner bereits Ende März einig. Allerdings äußerte der SPD-Fraktionsvize Körper damals Bedenken, die Technik sei noch nicht serienreif. Es werde Jahre dauern, bis sie flächendeckend eingeführt werden könne.

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Was regelt das Waffengesetz?

Unter das Waffengesetz fällt der grundsätzliche Umgang mit Waffen, insbesondere Schusswaffen und Munition. Dazu gehören neben den Schusswaffen im herkömmlichen Sinne (Feuerwaffen) auch Luftdruck- , Federdruck- und CO2- Waffen sowie der Umgang mit der Armbrust. Die letzte wesentliche Verschärfung in Bezug auf den Umgang mit Schusswaffen am 11. Oktober 2002 war wesentlich beeinflusst durch den Amoklauf in Erfurt vom 26. April 2002.

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beb/dpa

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