Von Torben Waleczek
Hamburg - Eindringlich warnt der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar in diesen Tagen vor der Datensammelwut von Behörden und Unternehmen. Einen Datenschutz-"Super-GAU" befürchtet gar der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier.
Dabei sollte doch bald alles besser werden. Schon seit Monaten arbeitet die Koalition an einer Novelle des Datenschutzgesetzes. Für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten soll Klarheit geschaffen werden, auch für die Verbraucher soll sich vieles verbessern. Das Kabinett hat den Entwurf beschlossen, Ende Mai könnte das Papier den Bundestag passieren. Doch nun liefern sich Innenpolitiker von SPD und Union einen zermürbenden Kleinkrieg um den Entwurf.
In dieser Legislaturperiode wird es womöglich nichts mehr mit dem erneuerten Datenschutz, zumindest nicht in der geplanten Form. Zu groß sind die Konflikte zwischen den Fraktionen. Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach sagte SPIEGEL ONLINE: "Dass wir uns morgen einigen, ist nicht sehr wahrscheinlich." Auch SPD-Fraktionsvize Fritz Rudolf Körper sagte, er sei im Hinblick auf eine Lösung "nicht zuversichtlich".
Umstrittene Zustimmungspflicht
Umstritten ist neben einiger Auslegungsfragen beim Arbeitnehmerdatenschutz vor allem das sogenannte Listenprivileg im Zusammenhang mit dem Handel von Adressdaten. Bislang können Unternehmen sich bei Dritten Adressen einkaufen - und potentielle Neukunden mit Werbepost bombardieren. Wer die Reklamebriefe nicht will, muss ausdrücklich Widerspruch einlegen. Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass sich das künftig umkehrt: Persönliche Daten sollen nur noch mit ausdrücklicher Zustimmung der Betroffenen weitergegeben werden dürfen.
Doch das will die Unionsfraktion im Bundestag nicht mitmachen. "Für viele Firmen wäre diese Regelung mit einem hohen Risiko verbunden. Es besteht die Gefahr, dass die Geschäftsmodelle ganzer Branchen ausgetrocknet werden", sagte Bosbach. Stattdessen sollen Firmen künftig auch ohne Zustimmung Werbung verschicken dürfen - solange sie in dem Schreiben kenntlich machen, woher die Adressen stammen. "Damit ist der Vorgang für die Betroffenen transparent", so Bosbach.
Lobbygruppen laufen Sturm
Datenschützer wittern hinter dieser Haltung der Unionsfraktion den Einfluss von Verbandsinteressen. "Viele Lobbygruppen sind gegen die geplante Änderung, und die CDU nimmt jetzt Rücksicht auf die Interessen bestimmter Wählerschichten aus dem Mittelstand", sagt Marit Hansen vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein.
Tatsächlich laufen Unternehmen und Verbände Sturm gegen die geplante Änderung. Der IT-Branchenverband Bitkom etwa warnt, dass viele Firmen Probleme bei der Gewinnung von Neukunden bekommen könnten, wenn die Pflicht zur Einwilligung in Kraft tritt. "Zehntausende Arbeitsplätze wären gefährdet", heißt es in einer Stellungnahme zum Kabinettsentwurf. Untermauert werden diese Drohszenarien mit Hinweisen auf die Wirtschaftskrise: "Gerade in der aktuell kriselnden Wirtschaftslage in Deutschland geht die Streichung des Listenprivilegs daher in eine völlig falsche Richtung", so die Argumentation von Bitkom. Gefährdet sind angeblich die Versandhändler und Presseverlage, außerdem Direktmarketinganbieter und Druckereien.
Manche hoffen noch auf eine Einigung
Sogar in der Internet-Gemeinschaft "Xing" haben Direktmarketingfirmen und Verlage vor kurzem eine Gruppe gegründet, um vor dem Regelwerk zu warnen. "Die Auswirkungen der geplanten Novelle würden nahezu alle Wirtschaftszweige in gravierendem Ausmaß treffen", heißt es dort.
Doch trotz der Vorbehalte von Union und Verbandsvertretern hoffen manche Verhandlungsteilnehmer auf eine Einigung zugunsten der Verbraucher. Die Union baue nur eine Drohkulisse auf, um ihre Position in den Gesprächen zu stärken, sagte der SPD-Politiker Michael Bürsch SPIEGEL ONLINE. Am Mittwoch verhandeln die zuständigen Fachpolitiker ein weiteres Mal über die geplante Gesetzesnovelle. Dabei gehe es nur noch um "Feinheiten", sagt Bürsch.
Laut Wolfgang Bosbach könnte es sein, dass die heikle Frage nach der Zustimmungspflicht am Ende ausgeklammert und nur noch ein Rumpfgesetz mit den weniger umstrittenen Punkten verabschiedet wird. Daneben will er aber auch nicht ausschließen, dass die komplette Novelle auf unbestimmte Zeit verschoben wird.
Doch das dürfte für den Fraktionsvize der Union nicht ganz einfach werden: Der Vorschlag zur Einwilligungspflicht bei der Weitergabe von Kundendaten stammt ursprünglich aus dem Innenministerium, also von Bosbachs Parteifreund Wolfgang Schäuble. Sollte die Unionsfraktion im Bundestag das Projekt sterben lassen, wäre das auch ein Schlag gegen den eigenen Minister.
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Wäre es denn wirklich so schlimm, wenn völlig nutzlose Arbeitsplätze, die eine für die meisten Menschen nervige oder sogar schädlichen Aktivitäten produzieren, verschwinden würden? Andernfalls könnte man ja auch 250.000 Leute [...] mehr...
Eventuell auch irgend was schriftliches vor dem Betreten des Scheißhauses? Spaß beiseite. Ihr Vorschlag würde nur in Deutschland rund 500.000 Arbeitsplätze kosten. In Europa 3,5-4 Millionen. mehr...
Wäre es wirklich schädlich für die Konjunktur, wenn gelten würde: Telefonanruf nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch den Kunden. Email-Kontakt nur nach opt-in durch den Kunden. Fax-Kontakt nur nach vorheriger [...] mehr...
Weder Spamer noch Drückerkolonnen kaufen Adressen. Zu teuer! mehr...
Nein. Adresshandel komplett verbieten! Der Betroffene kann seine Adresse selber angeben wenn er will. Was hilft Spam und Drückerkolonnen den Konjunktur? mehr...
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