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NS-Verfahren "Die Deutschen sind sich selbst schuldig, gegen Demjanjuk vorzugehen"

Der Prozess gegen John Demjanjuk könnte das letzte große Verfahren gegen NS-Täter in Deutschland werden. Im SPIEGEL-Interview spricht der Historiker Norbert Frei über das Verfahren gegen den 89-Jährigen und die Geschichte der Strafverfolgung von NS-Verbrechern.

SPIEGEL: Vor der Abschiebung nach Deutschland vergangene Woche wollten die USA John Demjanjuk schon an die Ukraine und an Polen übergeben. Die lehnten ab. Warum soll er nun in Deutschland vor Gericht kommen?

Historiker Frei: "Die bundesdeutsche Justiz konnte gar nicht ausweichen"
DDP

Historiker Frei: "Die bundesdeutsche Justiz konnte gar nicht ausweichen"

Frei: Die bundesdeutsche Justiz konnte gar nicht ausweichen. Das gründet in der komplizierten Geschichte der strafrechtlichen Ahndung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik, die sich aus skandalösen Anfängen heraus entwickelt hat und nun ihrem Ende entgegengeht.

SPIEGEL: Der Prozess gegen einen 89-Jährigen als PR-Coup der deutschen Justiz?

Frei: Nein. Hier geht es um Prinzipien des Rechts; darum, dass Mord und die Beihilfe zum Mord nicht verjähren. Außerdem sind es die Deutschen den Opfern und den Überlebenden - aber auch sich selbst - schuldig, dass sie gegen Demjanjuk vorgehen.

SPIEGEL: Dennoch ist es eine Premiere, dass Deutschland einen mutmaßlichen ausländischen SS-Schergen vor Gericht stellen will für die Beihilfe zu Taten, die außerhalb Deutschlands begangen wurden.

Frei: Sobibor und die anderen Vernichtungslager im heutigen Polen wurden in deutscher Regie und in deutscher Verantwortung betrieben. Deshalb ist es richtig, dass die deutsche Justiz einem, der dort Aufseher war, den Prozess machen will.

SPIEGEL: Dass die Taten nach dem Plan und der Anleitung deutscher Dienststellen geschahen, ist lange bekannt. Das reicht aus, um Ermittlungen in Deutschland zu begründen. Warum hat die bundesdeutsche Justiz nicht früher nach ausländischen Kollaborateuren gefahndet?

Frei: Zunächst einmal muss sie diese Täter identifizieren, was nicht einfach ist. Ihre Namen tauchen selten auf, und wenn, dann in oft unterschiedlichen Schreibweisen. Die Dokumente sind verstreut. Gibt es stichhaltige Beweise, ist es aufwendig, Beschuldigte ausfindig zu machen und nach Deutschland zu bekommen - siehe Demjanjuk. Es müssen Rechtshilfeersuchen gestellt werden, Auslieferungsanträge, das kann Jahre dauern. Die Rechtssysteme der einzelnen Staaten laufen da teilweise gegeneinander.

SPIEGEL: Bei Demjanjuk gelang es nach jahrelangem Tauziehen.

Frei: Der Fall ist gut belegt, durch die Verfahren zur Aberkennung der US-Staatsbürgerschaft und durch das Verfahren gegen Demjanjuk in Israel von 1987 bis 1993. Zentrale Dokumente liegen seit Jahren vor. Aber erst in den vergangenen Jahren konzentrieren sich die Ermittler auf die wenigen noch aussichtsreichen Fälle.

SPIEGEL: Ein Prozess gegen Demjanjuk wäre der womöglich letzte große NS-Fall auf deutschem Boden. Was erwarten Sie von einem solchen Verfahren?

Frei: Justiz findet nicht im luftleeren Raum statt. Alle großen NS-Prozesse, sei es der Auschwitz-Prozess von 1963 bis 1965 in Frankfurt am Main oder der Majdanek-Prozess von 1975 bis 1981 in Düsseldorf, leisteten mehr, als über die Schuld der Angeklagten zu befinden. Sie klärten über die Verbrechen auf und halfen, ein Bewusstsein für die historischen Zusammenhänge zu schaffen.

SPIEGEL: Anders als in den sechziger Jahren sind die meisten Tatkomplexe mittlerweile gut erforscht und bekannt. Was sollen die Deutschen noch lernen über den Holocaust?

Frei: Das Wissen über die Vernichtungslager der Aktion Reinhardt, Sobibor, Belzec, Treblinka - ist nicht so verbreitet wie die Kenntnisse über die Konzentrationslager auf deutschem Boden oder über den Lagerkomplex im annektierten Auschwitz. Auch das Zusammenwirken von Deutschen und ausländischen Kollaborateuren bei Deportationen und Tötungsaktionen ist erst in den vergangenen Jahren stärker in den Blick der historischen Forschung gerückt.

SPIEGEL: Mit Demjanjuk soll nun wieder ein untergeordneter Täter vor Gericht. Was ist mit den tatsächlich für den Holocaust Verantwortlichen?

Frei: Die Initiatoren und die sogenannten Schreibtischtäter sind ja durchaus auch belangt worden. Ausgehend vom Internationalen Militärtribunal der Alliierten in Nürnberg ab 1945 versuchte man der Täter von oben nach unten habhaft zu werden, nicht umgekehrt. Nur war in der entscheidenden Phase der Ahndungswille nicht sehr ausgeprägt, um es milde zu sagen. Davon profitierten sowohl die Planer als auch die ausführenden Täter.

SPIEGEL: Wann war das?

Frei: Vor allem in den fünfziger Jahren, nachdem die Alliierten die juristische Zuständigkeit in deutsche Hände übertragen hatten. Von 1950 auf 1951 beispielsweise ging die Zahl der rechtskräftig von deutschen Gerichten verurteilten NS-Verbrecher von 809 auf 259 zurück, danach gab es praktisch einen Stillstand. Die deutschen Richter und Staatsanwälte legten eine aktive Bereitschaft an den Tag, die Dinge schleifen zu lassen. Oder sie billigten den Tätern mildernd einen "Befehlsnotstand" zu, den es, wie wir heute wissen, so gar nicht gab.

SPIEGEL: Was waren die Folgen für die Rechtsprechung?

Frei: Mit diesem Konstrukt konnten viele Täter ihre Schuld verschleiern. Noch fataler war der mangelnde Ahndungswille: In den fünfziger Jahren hätte die Justiz Verantwortliche für Totschlagsverbrechen belangen können. Das war mit der Verjährung des Totschlags ab 1960 nicht mehr möglich, nun musste der weit schwierigere Nachweis des Mordes geführt werden. Die Versäumnisse dieser frühen Phase konnte die deutsche Justiz nie mehr aufholen.

SPIEGEL: Versuchte sie es denn?

Frei: Die skandalösen Mängel, auch die Empörung darüber im Ausland, führten seit den späten fünfziger Jahren zu einer Gegenbewegung einzelner engagierter Juristen. Der hessische Generalstaatsanwalt und Remigrant Fritz Bauer beschritt mit dem Auschwitz-Prozess neue Wege: Er holte Gutachten von Historikern ein, er band Opfer als Nebenkläger ein - ein Standard, der bis heute in NS-Verfahren gehalten wird.

SPIEGEL: Und wie fügt sich der Fall Demjanjuk in diese Strafgeschichte ein?

Frei: Er liegt eindeutig in der Schlussphase, schon aus biologischen Gründen. Die Täter sterben aus.

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insgesamt 1332 Beiträge
MonaM 24.04.2009
Ich kann Ihnen nur voll und ganz zustimmen.
Zitat von LandegaardWenn sich nur eines seiner Opfer durch diesen Prozess nur einen Moment besser fühlt, sollte er stattfinden, insbesondere, wenn ich an die Art der Verbrechen denke und daran, wie lange es diesem Abschaum gelang, sich seiner Verantwortung zu entziehen.
Ich kann Ihnen nur voll und ganz zustimmen.
BillBrook 24.04.2009
Da kann ich nur jedes Wort unterschreiben.
Zitat von LandegaardEs gibt Momente, in denen ich bedauere, in einem humanen rechtsstaat zu leben. Das ist ein solcher. Mir persönlich ist völlig egal, ob Demjanjuk den Prozess mit schwer angeschlagener.....
Da kann ich nur jedes Wort unterschreiben.
Herr P. 24.04.2009
Es sind schon so viele Massenmörder (ob direkt oder indirekt) wg. ihrem gesundheitlichen Zustand nicht vor Gericht gekommen. Um diesen Einen ist es doch auch nicht weiter schlimm. Klingt zynisch vielleicht ja, aber im Grunde ist [...]
Es sind schon so viele Massenmörder (ob direkt oder indirekt) wg. ihrem gesundheitlichen Zustand nicht vor Gericht gekommen. Um diesen Einen ist es doch auch nicht weiter schlimm. Klingt zynisch vielleicht ja, aber im Grunde ist es doch so.
Hador 24.04.2009
Es ist doch nun wirklich beileibe nichts neues, dass sich ältere Kriminelle mittels vorgetäuschten Gebrechen vor einer Gerichtsverhandlung oder einer Auslieferung drücken wollen. Ob das bei Demjanjuk wirklich der Fall ist kann ich [...]
Es ist doch nun wirklich beileibe nichts neues, dass sich ältere Kriminelle mittels vorgetäuschten Gebrechen vor einer Gerichtsverhandlung oder einer Auslieferung drücken wollen. Ob das bei Demjanjuk wirklich der Fall ist kann ich nicht beurteilen, dass müssen andere entscheiden. Überraschen würde es micht jedoch nicht.
Luitpold 24.04.2009
Die Menschenrechte gelten auch gegenüber -vermeintlichen- NS-Verbrechern. Die Schuld stellt ja erst das Gericht fest. An dem Verfahren bestehen eh rechtsstaatliche Bedenken aufgrund der Beweislage. Können sich Zeugen wirklich [...]
Zitat von sysopWie steht es tatsächlich um den Gesundheitszustand von John Demjanjuk? Der mutmaßliche KZ-Aufseher kämpft gegen seine Abschiebung nach Deutschland, weil er einen Prozess nicht überleben würde. Wie soll mit Naziverbrechern weiter umgegangen werden?
Die Menschenrechte gelten auch gegenüber -vermeintlichen- NS-Verbrechern. Die Schuld stellt ja erst das Gericht fest. An dem Verfahren bestehen eh rechtsstaatliche Bedenken aufgrund der Beweislage. Können sich Zeugen wirklich nach so vielen Jahren an Details erinnern ? Im übrigen was gilt Spezial-oder Generalprävention ? Beides paßt doch hier nicht. Die Verfaährung nach 30 Jahren hätte aus rechtsstaatlichen Erwägungen nicht abgeschafft werden dürfen. Gegen die Abschaffung war übrigens auch der vormalige FDP-Justizminister Dehler und der war ganz bestimmt kein Nazi.
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