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28.05.2009
 

Sex als Gewerbe

Innenminister wollen Prostitutionsgesetz ändern

Von Andreas Ulrich

Seit 2002 kann Sex in Deutschland wie ein Gewerbe betrieben werden - doch die Regelung erschwert Razzien im Rotlichtmilieu erheblich. Deshalb soll das Prostitutionsgesetz erneut auf den Prüfstand.

Hamburg - Die Innenminister von Bund und Ländern wollen das Prostitutionsgesetz nachbessern. Seit 2002 kann Sex in Deutschland wie ein Gewerbe betrieben werden. Die Förderung der Prostitution, wegen der zuvor gegen Bordellbetreiber ermittelt werden konnte, ist seither nicht mehr in jedem Fall strafbar.

Prostituierte in Hamburg: Illegale Bordelle leichter ausmachen
REUTERS

Prostituierte in Hamburg: Illegale Bordelle leichter ausmachen

Damit hat die Polizei immer weniger Anlass, ins Milieu einzudringen und Menschenhändler und Zuhälter aufzuspüren. Beides sind sogenannte Kontrolldelikte, die zumeist nur dann auffallen, wenn die Polizei von sich aus tätig wird. Für Razzien aber fehlen heute häufig die Rechtsgrundlagen.

Die Innenminister wollen deshalb kommende Woche in Bremerhaven darüber beraten, ob etwa das Gewerberecht dahingehend geändert werden sollte, Bordellbetreibern künftig eine Konzession abzuverlangen und das Gewerbe als überwachungsbedürftig einzustufen, wie es bei Privatkliniken, Spielhallen und Versicherungsmaklern der Fall ist. Damit wären Kontrollen konzessionierter Betriebe jederzeit möglich, illegale Bordelle könnten leichter ausgemacht werden.

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