SPIEGEL ONLINE: Herr Schaar, was gefällt Ihnen nicht am geplanten Gesetz der Großen Koalition, mit dem Union und SPD den Zugang zu Kinderpornografie einschränken wollen?
SPIEGEL ONLINE: Wo liegen die inhaltlichen Schwächen?
Schaar: Ich habe insbesondere ein Problem mit der offenbar erst sehr spät gefundenen Vorgabe, ein Kontrollgremium einzurichten, das in meiner Dienststelle angesiedelt ist und dessen Mitglieder ich zu benennen habe - nach welchen Kriterien auch immer.
SPIEGEL ONLINE: Aber diese Mitsprachemöglichkeit müssten Sie doch begrüßen...
Schaar: ...wenn es denn um eine Aufgabe ginge, die meiner Funktion entspräche. Aber dieses Gremium soll ja eben nicht nach datenschutzrechtlichen Kriterien oder nach Kriterien der Informationsfreiheit urteilen - was meine originären Aufgaben sind. Sondern es geht darum, nach strafrechtlichen Kriterien festzustellen, ob es sich bei bestimmten Inhalten um Kinderpornografie handelt. Das ist eine völlig wesensfremde Funktion, die mir da zugewiesen werden soll. Das Problem ist doch: Zum ersten Mal soll es in Deutschland eine institutionelle Inhaltskontrolle geben, was ja in der Tat Datenschutzrisiken birgt. Das ist eine sehr gravierende Änderung unserer Medienordnung - und dabei liegt es auf der Hand, dass derartige Sperrmechanismen später einmal auch bei vergleichbaren Zwecken genutzt werden könnten. Mir sind entsprechende Forderungen der Urheberrechtsinhaber bekannt, auch die Bewegung gegen illegales Glücksspiel oder Gewaltverherrlichende Spiele erheben diese bereits.
SPIEGEL ONLINE: Sie befürchten, dass mit der Entscheidung zur Kinderpornografie ein Dammbruch stattfindet?
Schaar: Das ist genau die Frage: Wie kann man verhindern, dass eine punktuelle Sperre, wie sie jetzt stattfindet, nicht zu einer entsprechenden generellen Entwicklung führt? Und das wäre tatsächlich sowohl aus datenschutzrechtlicher Sicht als auch aus Sicht der Informationsfreiheit sehr problematisch. Dass ich da plötzlich eine exekutive Funktion als Internet-Kontrolleur bekomme, ist alles andere als ideal.
SPIEGEL ONLINE: Würde damit Ihre Funktion auf den Kopf gestellt?
Schaar: Mir wird jedenfalls eine Aufgabe zugedacht, die große Fragen bezüglich meiner Stellung und der Unabhängigkeit meines Amts aufwirft - und beides kann möglicherweise auch beschädigt werden.
SPIEGEL ONLINE: Kann der Gesetzgeber Sie verpflichten, die Ihnen zugedachte Rolle einzunehmen?
Schaar: Der Gesetzgeber kann mir natürlich neue Aufgaben zuweisen. Aber das darf nicht dazu führen, dass ich womöglich meine originären Aufgaben nicht mehr ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Dann erwarte ich beispielsweise mindestens, dass der Bundestag auch für eine entsprechende Ausstattung meiner Dienststelle sorgt. Und es werden sich viele praktische Fragen stellen, die ich heute noch gar nicht überschauen kann. Die entscheidende Frage wird sein: In welcher Weise werde ich beanstanden können, was die von mir benannten Experten entscheiden? Wird das sogar meine Pflicht sein? Alles andere wäre eigentlich widersprüchlich.
SPIEGEL ONLINE: Dann würden Sie eventuell 'Nein' sagen?
Schaar: Natürlich könnte ich sagen, ich mache da nicht mehr mit und stelle mein Amt zur Verfügung. Aber das ziehe ich natürlich nicht in Erwägung.
SPIEGEL ONLINE: Mangelhaftes Verfahren, mangelhafte Inhalte - ist das Gesetz für Sie ein totaler Flop?
Schaar: Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass manches nicht bis zum Ende gedacht wurde. Es werden ja inzwischen - am Mittwoch beispielsweise im Innenausschuss - auch verfassungsrechtliche Zweifel angesprochen. Haftungsausschlussfragen sind ebenfalls aufgeworfen. Was das im Einzelnen bedeutet, hat man nicht ausgelotet.
SPIEGEL ONLINE: Teilen Sie den Eindruck, dass dieses Gesetz nichts anderes als eine PR-Nummer der Bundesregierung ist - insbesondere von CDU-Familienministerin von der Leyen?
Schaar: Politische Bewertungen dieser Art gehören nicht zu meiner Aufgabe.
Das Gespräch führte Florian Gathmann
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