Berlin - Es ist ein Beschluss, der die Arbeitnehmer freut - und der den Staat jährlich viele Milliarden Euro kosten wird: Der Bundestag hat die bessere steuerliche Absetzbarkeit von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung beschlossen. Grundsätzlich sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung damit künftig als Sonderausgaben absetzbar - und zwar in voller Höhe. Die Beträge reduzieren dann das zu versteuernde Einkommen und damit die Steuerlast.
Versichertenkarten: Beiträge ab 2010 steuerlich absetzbar
Auslöser für das Gesetz war ein Verfassungsgerichtsurteil von 2008. Laut dem Urteil aus Karlsruhe umfasst das Prinzip der Steuerfreiheit des Existenzminimums nämlich auch Beiträge zu Versicherungen für den Krankheits- und Pflegefall. Die Richter hatten der Regierung aufgetragen, die Regelung bis zum 1. Januar 2010 umzusetzen.
Der ursprüngliche Gesetzentwurf des Finanzministeriums war in den vergangenen Tagen noch einmal geändert worden. Die Höchstbeträge für Vorsorgeaufwendungen wurden noch einmal erhöht. Alleinstehende Arbeitnehmer können ab 2010 Ausgaben bis 1900 Euro von der Steuer absetzen, zurzeit sind es 1500 Euro. Selbständige können Ausgaben von 2800 Euro absetzen - 400 Euro mehr als derzeit.
Peer Steinbrück bezeichnete die volle steuerliche Absetzbarkeit von Krankenversicherungsbeiträgen als eines der größten Entlastungsprogramme in der Geschichte Deutschlands. Allein in der kommenden Legislaturperiode würden die Bürger mit rund 40 Milliarden Euro entlastet, sagte der SPD-Politiker am Freitag im Bundestag.
Die Koalition habe ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts so umgesetzt, dass es das Maximum an Entlastungen vorsehe, das verträglich sei, sagte Steinbrück. Er rechtfertigte auch Erleichterungen für Firmen in Zeiten der Rezession. Der Minister betonte, dass diese aber nur befristet seien und es nicht darum gehen dürfe, Kernelemente der Unternehmensteuerreform wieder zurückzudrehen.
Mit Blick auf die geplante Neuverschuldung von fast 90 Milliarden Euro im kommenden Jahr bezeichnete Steinbrück Steuersenkungsversprechen von Union und FDP als illusorisch. "In der konkreten Situation, in der wir sind, wird keine Bundesregierung - egal wie die Farbenlehre nach dem 27. September aussieht - Steuersenkungen auf Pump realisieren können", sagte Steinbrück.
Auf der Tagesordnung des Bundestags steht noch die Verlängerung des Kurzarbeitergelds von 18 auf 24 Monate. Laut einem zu verabschiedenden Gesetzentwurf erstattet die Bundesagentur für Arbeit ab dem siebten Monat Kurzarbeit den Firmen die kompletten Sozialversicherungsbeiträge.
Die Änderungen sollen ab 1. Juli in Kraft treten und befristet bis Ende 2010 gelten. Die Regierung sieht den Beschluss als wichtige und wirksame Hilfe im Kampf gegen drohende Entlassungen. Nach ihren Angaben wurden seit Jahresbeginn wegen der beispiellosen Rezession mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer für Kurzarbeit angemeldet. Damit seien mehrere hunderttausend Arbeitsplätze gesichert worden.
ssu/AP/dpa
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