Wiesbaden - SPD und Grüne hatten wiederholt den Rücktritt des hessischen Ministerpräsidenten und CDU-Landesvorsitzenden Roland Koch gefordert, da er die Wahl im Februar 1999 mit Geld von Schwarzkonten der Partei gewonnen habe. Nach Artikel 78 der hessischen Verfassung kann eine Wahl nachträglich für ungültig erklärt werden, wenn "strafbare oder gegen die guten Sitten verstoßende Handlungen" das Wahlergebnis beeinflusst haben. Die Wahl müsste dann wiederholt werden.
Da die Landtagswahl von 1999 bereits für gültig erklärt wurde, befasst sich das Wahlprüfungsgericht zunächst mit der Frage, ob eine neue Überprüfung eingeleitet werden soll. Sollte das beim hessischen Landtag in Wiesbaden angesiedelte Gericht die Wahlprüfung beim nächsten Termin im März beschließen, wäre es das erste Mal in der Nachkriegsgeschichte, dass ein bereits für gültig erklärtes Wahlergebnis überprüft wird. Dem Gericht gehören die beiden höchsten Richter Hessens und drei Landtagsabgeordnete der CDU, FDP und SPD an.
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