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Bundestagswahl "Das jetzige Wahlrecht ist das deutlich größere Übel"

2. Teil: "SPD schneidet in puncto Glaubwürdigkeit hier nicht gut ab"

Behnke: Zusätzliche Sitze durch Überhangmandate könnten dann zwar immer noch anfallen, aber realistischerweise nur noch bei der CSU, weil diese ja nur in Bayern antritt. Damit läge die Wahrscheinlichkeit, dass es zu Schwarz-Gelb reicht, etwas höher als gänzlich ohne Überhangmandate, und zwar bei etwa 70 Prozent.

SPIEGEL ONLINE: Der Reformvorschlag geht ja zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Dieses hatte das gegenwärtige Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt, weil Überhangmandate auch dazu führen können, dass eine Zweitstimme, die ein Wähler für eine große Partei abgibt, deren Chancen auf einen weiteren Parlamentssitz verschlechtert, und umgekehrt. Halten Sie, ausgehend von Ihrer Untersuchung, eine Reform für notwendig?

Behnke: Ja. Zum einen kann der beschriebene Effekt, das sogenannte negative oder inverse Stimmgewicht, die Auswirkungen der Überhangmandate noch verstärken. Die Nachwahl in Dresden 2005 hat ja gezeigt, dass bei entsprechender Information die Wähler das durchaus nutzen können, dass sie also bewusst ihrer eigentlich bevorzugten Partei, hier der CDU, die Zweitstimme vorenthalten, um so diesen Effekt zum Vorteil der Partei zu steuern. Wenn das in dem Umfang, wie es 2005 in Dresden geschah, jetzt auch strategisch genutzt würde, würde das die Wahrscheinlichkeit, dass es für Schwarz-Gelb reicht, noch einmal steigern.

SPIEGEL ONLINE: Die Wahlrechts-Aktivisten von www.wahlrecht.de haben ausgerechnet, dass es aufgrund dieses Effekts 2005 bundesweit statt 16 insgesamt 41 Überhangmandate gegeben hätte - wenn alle Wähler so strategisch geschickt gewählt hätten wie die in Dresden.

Behnke: Das geht in dieselbe Richtung wie die Ergebnisse meiner Untersuchung. Legt man das Dresden-Modell zugrunde, würde sich die Wahrscheinlichkeit, dass es für Schwarz-Gelb reicht, sogar auf 94 Prozent erhöhen. Hier handelt es sich aber eigentlich gar nicht mehr um den so genannten Effekt des negativen Stimmgewichts, sondern schlicht um die künstliche Schaffung von Überhangmandaten durch strategisches Stimmensplitting. In jedem Fall halte ich es für äußerst bedenklich, dass die Überhangmandate, die ja den eigentlichen Wählerwillen verzerren, dieses Mal immerhin mit einer Wahrscheinlichkeit von rund 20 Prozent wahlentscheidend sein könnten. Die Vernachlässigung der längst überfälligen Reform gefährdet nicht nur unser Vertrauen in die Legitimation der Regierung, sondern auch das in unser Wahlsystem als Ganzes.

SPIEGEL ONLINE: Die CDU hat jetzt nochmals betont, sie sei gegen den Reformvorschlag der Grünen, weil die Verrechnung von Sitzen zwischen den Landeslisten unserer föderalen Struktur widerspräche.

Behnke: Das halte ich eher für wenig überzeugend. Verschiebungen zwischen den Ländern gibt es ohnehin, und bei der Bundestagswahl wird der Bundestag gewählt, keine Ländervertretung. Föderale Interessen können da berücksichtigt werden, sind aber keinesfalls zwingend. Man muss hier eben eine Abwägung treffen: Was ist schlimmer? Dass innerhalb einer Partei ein Bundesland gegenüber einem anderen bei der Sitzverteilung benachteiligt ist oder dass es zu Benachteiligungen zwischen den Parteien auf der Bundesebene kommt? Mir scheint relativ offensichtlich, dass das zweite Übel das deutlich größere ist.

SPIEGEL ONLINE: Die FDP ist dagegen, weil auch dann bei der CSU immer noch Überhangmandate anfallen könnten.

Behnke: Das ist im Grunde vollkommen richtig. Auch ich halte den Gesetzesentwurf der Grünen nicht für perfekt und bis ins Letzte durchdacht. Aber das Streben nach Perfektion ist grundsätzlich eine gefährliche Angelegenheit und -wie mir scheint - träfe das hier in besonderem Maße zu. Im Zweifelsfall ist es besser, ein nicht perfektes Gesetz zu verabschieden, das einen Missstand behebt, dessen negative Folgen bei weitem gravierender sein können als die der mangelnden Perfektion des Gesetzes. Man kann ja sogar auch eine Regelung treffen, die explizit nur für die kommende Wahl gilt, das hat man 1949 und 1990 ja schließlich auch so gemacht, um sich dann in aller Ruhe die große Reform zu überlegen. Eine größer angelegte Reform, die auch die letzten Probleme berücksichtigt, ist ja in der nächsten Legislaturperiode möglich.

SPIEGEL ONLINE: Da die Linke dafür ist, hätte es die SPD in der Hand, jetzt schon ein verfassungskonformes Wahlrecht zu schaffen - damit würde sie allerdings auch die eigene Ausgangsbasis verbessern. Wäre das unredlich?

Behnke: Den Schuh muss sie die SPD schon anziehen, dass sie in punkto Glaubwürdigkeit hier nicht besonders gut abschneidet. Schließlich hat sie noch 1994 gegen die Überhangmandate geklagt, aber dann sieben Jahre in der Regierung verstreichen lassen, ohne etwas dagegen zu tun. Das Problem mit den Überhangmandaten besteht eben darin, dass diejenigen, die die Mehrheit im Bundestag hätten, um sie abzuschaffen, in der Regel auch diejenigen sind, die zumindest das letzte Mal davon profitiert haben - der Motivation für eine Gesetzesinitiative ist das offenbar nicht gerade förderlich. Andererseits spräche es für die Souveränität einer Regierungspartei wie der CDU, eine ungerechte Regelung, die die andere Seite benachteiligt und von der sie selbst profitiert, auch und gerade dann abzuschaffen, wenn die andere Seite dieses Unrecht nicht abgeschafft hat, als noch die CDU benachteiligt war. Immerhin gibt es gerade auch in der Union Politiker, wie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundestagspräsident Norbert Lammert, die offenbar sehr genau um den höheren Wert von Regeln wissen und dass man schlechte Regeln nicht am Leben erhalten sollte, nur weil man sich kurzfristige Vorteile davon verspricht.

Anmerkung der Redaktion: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, Joachim Behnke habe bei seinen Berechnungen für die SPD ein Wahlergebnis von bundesweit 28 Prozent zu Grunde gelegt. Tatsächlich führte er die Berechnung auf der Basis von 26 Prozent durch. Wir haben die entsprechende Passage korrigiert.

Das Interview führte Dietmar Hipp

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