Dienstag, 9. Februar 2010

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Vertrag von Lissabon

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30.06.2009
 

Klage gegen Lissabon-Vertrag

Verfassungsrichter entscheiden über Europas Zukunft

Von Annett Meiritz

Das Urteil könnte das Schicksal der EU auf viele Jahre prägen: Das Verfassungsgericht entscheidet an diesem Dienstag darüber, ob der Reformvertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. SPIEGEL ONLINE beschreibt die möglichen Szenarien - und ihre Folgen.

Hamburg - Bislang hielt sich das Interesse an der Karlsruher Entscheidung zur Europapolitik in Grenzen - weil alle auf Irland schielten. Als die Iren den Reformvertrag im vergangenen Jahr ablehnten, brachten sie den europäischen Einigungsprozess erheblich ins Stocken. Im Herbst wird die Abstimmung wiederholt. Allerdings nur, weil das Land ein Zusatzprotokoll durchsetzte, das seine Souveränität schützen soll.

In der Debatte über den irischen Sonderweg ging fast unter, dass auch die Ratifizierungsurkunde aus Berlin noch fehlt. Ausgerechnet von Deutschland, das sich in der EU gern als Musterschüler präsentiert.

Verfassungsrichter in Karlsruhe: Furcht vor Souveränitätsverlust
DDP

Verfassungsrichter in Karlsruhe: Furcht vor Souveränitätsverlust

Dabei könnte die deutsche Haltung im schlimmsten Fall eine verheerende Kettenreaktion auslösen. Fällt Lissabon in Deutschland durch, wird ein Ja der Iren sehr viel schwieriger zu erreichen sein. Die Staatschefs von Polen und Tschechien, deren Entscheidung ebenfalls noch aussteht, werden sich wiederum nach Irland richten.

Eigentlich hatte der Bundestag den Mammutvertrag im vergangenen Jahr mit einer Mehrheit von 90 Prozent durchgewunken. Doch mehrere Kläger - darunter der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler - hatten beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) gegen das Zustimmungsgesetz Beschwerde eingelegt.

Die erforderliche Unterschrift von Bundespräsident Horst Köhler liegt seitdem auf Eis. Am Dienstag entscheiden die Karlsruher Richter nun darüber, ob Deutschland mit seiner Zustimmung zum EU-Vertrag gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Sogar Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) wird zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe reisen.

Mehr Macht für Brüssel

Der Lissabon-Vertrag ist die abgespeckte Version der ursprünglich geplanten EU-Verfassung. Wie sein Vorgänger soll das Regelwerk helfen, die Union schlanker, transparenter und entscheidungsfreudiger zu machen. Das bedeutet aber zwangsläufig weniger Einfluss für die einzelnen Mitgliedstaaten - einer der Gründe, warum sich Frankreich und die Niederlande bei ihren Volksabstimmungen 2005 gegen den Vertrag sperrten. Doch die Staats- und Regierungschefs der EU gaben nicht auf: Während ihrer Gipfelkonferenz in Lissabon beschlossen sie 2007 einen formal neuen, inhaltlich aber kaum geänderten Reformvertrag.

  • Vorgesehen ist etwa, das Vetorecht der 27 Mitgliedstaaten einzuschränken und öfter Mehrheitsentscheidungen zuzulassen.
  • Zugleich bekommt die Union mehr Macht, etwa beim Strafrecht. Künftig können die EU-Staaten einstimmig neue Straftatbestände einführen. Bislang konnte dies in Deutschland nur der Bundestag.

VERTRAG VON LISSABON

EU-Ratspräsident

EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

Hoher Repräsentant für die Außenpolitik

EU-Kommissare

EU-Parlament

Kompetenzen

Mehrheitsentscheidungen

Stimmrechte

Verfügungsklauseln

Bürgerrechte

Vorrang des EU-Rechts

Beitritt und Austritt

Das Gericht entscheidet über die Verfassungsklagen Gauweilers, der Linksfraktion im Bundestag, des ÖDP ("Die Öko-Demokraten")-Chefs Klaus Buchner und einer Gruppe um den Juristen Franz Ludwig Schenk Graf von Stauffenberg.

Die Kläger rügen, dass es durch die Verlagerung von Kompetenzen auf die EU zu einer "Entmachtung" des Bundestags und einem "Verlust der staatlichen Souveränität Deutschlands" komme. Rechtsakte der EU seien zudem nicht ausreichend demokratisch legitimiert.

Droht ein "Grundrechte-Dumping"?

Vor allem die sogenannte Flexibilitätsklausel, nach der die EU auch dort ergänzend eingreifen darf, wo sie eigentlich keine Befugnis hat, ist den Gegnern ein Dorn im Auge. Im Kern des komplexen Streits geht es um die Frage, ob die Übertragung weiterer Machtbefugnisse an die Europäische Union das deutsche Demokratieprinzip und das Prinzip der Gewaltenteilung verletzt. Die Befürchtung der Kritiker ist, dass der Bundestag zu viel Macht und Gestaltungsspielraum an Brüssel abtrete.

Die Gründe der Ablehnung sind verschieden. Die Linksfraktion moniert den Verlust parlamentarischer Kontrolle im Militär- und Sozialstaatsbereich. Sie befürchtet, dass europäische Militäreinsätze nicht mehr von nationalen Parlamenten kontrolliert werden können.

Gauweiler sieht die nationale Souveränität in Gefahr: Die Möglichkeit, Beschlüsse im Rat mit Mehrheit statt wie bisher einstimmig zu fassen, verhindere die wirksame Einflussnahme der Mitgliedstaaten. Die Hoheitsrechte Deutschlands würden in "unüberschaubarer Weise" auf die EU übertragen, fürchtet der CSU-Querkopf. Beispielsweise könne der Europäische Gerichtshof (EuGH) theoretisch das deutsche Embryonenschutzgesetz kippen - weil ein verbotener Handel mit Embryonen dem Grundsatz des freien Warenverkehrs widerspreche.

Die Übertragung von Zuständigkeiten der Inneren Sicherheit auf die EU hebele faktisch das Grundrecht der Deutschen auf eine Vertretung durch den Bundestag aus, argumentiert er. Zudem sei das Europäische Parlament "in einem undemokratischen Verfahren gewählt" und nicht hinreichend vom Volk legitimiert.

In der mündlichen Verhandlung im Februar hatten Steinmeier und Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) das Vertragswerk verteidigt. Wie das Urteil ausfallen wird, können aber selbst erfahrene Europarechtler nicht vorhersagen.

SPIEGEL ONLINE beschreibt die möglichen Szenarien - und ihre Konsequenzen.

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