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Klage gegen Lissabon-Vertrag Verfassungsrichter entscheiden über Europas Zukunft

5. Teil: Warum Karlsruhe in eigenem Interesse entscheidet

Schließlich dürften die Karlsruher Richter noch etwas in eigener Sache vorbringen. Denn es gibt im EU-Reformvertrag eine Klausel, durch die der Vertrag zu einer Art "europäischen Oberverfassung" gemacht wird. Die Folge könnte sein, dass der EuGH sich in rein innerstaatliche Verfassungsangelegenheiten einmischen dürfte, bei denen es umstritten ist, ob es um Europarecht geht - und hierbei das Bundesverfassungsgericht korrigiert. Ob sich Karlsruhe dies gefallen lässt, ist eine der spannenden Fragen, die am Dienstag beantwortet werden.

Solch eine Entmündigung dürfte das Bundesverfassungsgericht wohl kaum hinnehmen. Darauf lassen auch mehrere Entscheidungen des Gericht in der Vergangenheit schließen. Bereits in seinem Urteil von 1993 zum Vertrag von Maastricht bezeichnete es die Aufgabenverteilung zwischen ihm und dem EuGH zur Anwendbarkeit von Gemeinschaftsrecht in Deutschland selbstbewusst als "Kooperationsverhältnis".

Im 1986 ergangenen "Solange-II-Beschluss" betonte Karlsruhe die Grenzen dieser Kooperation. Der Beschluss bekam diesen Namen, weil das Gericht darin bestimmt, dass es "nur solange" auf die Ausübung seiner Gerichtsbarkeit verzichtet, wie auf Gemeinschaftsebene ein ausreichender Grundrechtsschutz durch den EuGH gewährleistet ist.

Auf dieses Recht der letzten Entscheidung wird das Gericht voraussichtlich weiterhin pochen. Die Verfassungshüter könnten am Dienstag fordern, dass der Erhalt dieser Kontrollbefugnis in den deutschen Ausführungsgesetzen zum Lissabon-Vertrag beachtet wird. Mit dem Parlamentsvorbehalt und dem Kontrollvorbehalt des Gerichts wären das Souveränitätsprinzip und auch das Prinzip der demokratischen Gewaltenteilung gewahrt.

Mitarbeit: Dietmar Hipp, Severin Weiland

mit Reuters, AP, ddp, AFP

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insgesamt 2574 Beiträge
Leto_II. 29.06.2009
Die Frage sollte nicht sein, wieviel Macht Brüssel haben darf, sondern wie diese legitimiert ist.
Zitat von sysopDas Urteil könnte die Zukunft Europas auf viele Jahre beeinflussen: Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob der EU-Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie viel Macht sollte Brüssel künftig haben?
Die Frage sollte nicht sein, wieviel Macht Brüssel haben darf, sondern wie diese legitimiert ist.
Emil Peisker 29.06.2009
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische [...]
Zitat von sysopDas Urteil könnte die Zukunft Europas auf viele Jahre beeinflussen: Das Verfassungsgericht entscheidet am Dienstag, ob der EU-Vertrag von Lissabon mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Wie viel Macht sollte Brüssel künftig haben?
Bisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische Gerichtsbarkeit und auch Brüssel auf die deutsche Verfassungsposition eingestellt. Bisher muste das BVG die europäischen Institutionen durch Einsprüche nicht vorführen, es wurde mit viel Gefühl an den Untiefen vorbei manövriert. Morgen sieht es etwas anders aus. Ich glaube, die Verfassungsrichter werden einen etwas dickeren Pfahl einrammen, der, wie immer, nicht als Sollbruchstelle fungiert sondern als Navigationshinweis dafür, wohin die fahrt nicht gehen darf.
Leto_II. 29.06.2009
BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
Zitat von Emil PeiskerBVG
BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
lupenrein 29.06.2009
Die Frage ist dabei nur, ob die Politik bereit ist, sich diesem Urteil zu beugen, wenn es denn zugunsten der Kläger ausgehen sollte. Ich habe da jedenfals meine Befürchtungen, sind sie doch alle von Politiks Gnaden im Amt.
Zitat von Emil PeiskerBisher hat das Bundesverfassungsgericht in einer indirekten Kommunikation mit dem EUG und mit Brüssel erfolgreich die Interessen der Deutschen bewahrt. Durch die BVG-Urteile Solange1 und Solange2 hat sich die europäische Gerichtsbarkeit und auch Brüssel auf die deutsche.....
Die Frage ist dabei nur, ob die Politik bereit ist, sich diesem Urteil zu beugen, wenn es denn zugunsten der Kläger ausgehen sollte. Ich habe da jedenfals meine Befürchtungen, sind sie doch alle von Politiks Gnaden im Amt.
Emil Peisker 29.06.2009
Ja, Leto_II, mit dem Verwaltungsgericht hab ich nicht so, daher ist meine Kurzform von Bundesverfassungsgericht immer über Kreuz damit. Aber Sie werden ja in meinem Text die lange Form richtig geschrieben gefunden haben. [...]
Zitat von Leto_II.BVerfG, nicht BundesVerwaltungsGericht...
Ja, Leto_II, mit dem Verwaltungsgericht hab ich nicht so, daher ist meine Kurzform von Bundesverfassungsgericht immer über Kreuz damit. Aber Sie werden ja in meinem Text die lange Form richtig geschrieben gefunden haben. Jetzt können Sie den Lehrer Lempel wieder nach Hause schicken, ja?:-))
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