Berlin - In der SPD rumort es. Weil die Union eine Reform des Wahlrechts nicht mittragen will, drohten führende Sozialdemokraten offen mit dem Bruch der Koalition. Doch kurz darauf ruderte die SPD-Spitze zurück: Man sei "selbstverständlich vertrags- und koalitionstreu."
Grund für die Irritationen sind Prognosen, CDU und CSU könnten nach SPIEGEL-Informationen nach geltendem Wahlrecht massiv von Überhangmandaten profitieren.
Kanzlerin Angela Merkel lehnt Änderungen an der strittigen Klausel noch vor der Wahl ab - und mahnt die SPD nachdrücklich zur Koalitionstreue. Das machte Merkel jetzt in einem Brief an SPD-Chef Franz Müntefering klar.
Zur Begründung verweist Merkel in dem Schreiben darauf, dass das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom Juli vergangenen Jahres die jetzige Bundestagswahl auf der bestehenden Rechtsgrundlage ausdrücklich zugelassen habe.
Daher hätten sich auch die Fraktionen von Union und SPD schon geeinigt, die vom Gericht eingeräumte Frist bis 2011 zu nutzen und die Anpassung in der nächsten Legislaturperiode vorzunehmen. "Auch die Aufstellung der Kandidaten in unseren Parteien ist im Geiste dieses Einvernehmens zwischen Union und SPD erfolgt", heißt es in dem Schreiben, das vom 25. Juni datiert ist.
Auch inhaltlich kritisiert Merkel den von den Grünen vorgelegten Gesetzentwurf für eine Neuordnung des Wahlrechts. Merkel schreibt dazu, dass der Entwurf nicht den Anforderungen des Gerichts genüge, "das komplizierte Regelungsgeflecht im Wahlrecht auf eine neue, normenklare und verständliche Grundlage zu stellen".
Unionsfraktionschef Volker Kauder (CDU) wies am Montag in Berlin zudem auf eine Regel hin, "nach der mit der Kandidatenaufstellung das Wahlrecht nicht mehr geändert werden darf".
Das Bundesverfassungsgericht hatte die geltende Wahlrechtsregelung zu Überhangmandaten im Juli 2008 für verfassungswidrig erklärt, zugleich aber für eine Korrektur eine Frist von drei Jahren gesetzt.
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil sagte, für seine Partei sei immer klar gewesen, dass eine Lösung nur innerhalb der großen Koalition gefunden werden könne. Er schloss aus, dass die SPD entgegen dem Koalitionsvertrag mit der Union bei der Abstimmung über den Grünen-Antrag am Freitag gemeinsam mit Grünen und Linken votieren würde. "Wir sind vertragstreu", sagte Heil dazu.
Die SPD habe zwar "Sympathie" für den Grünen-Vorschlag. Doch stünden die Sozialdemokraten zu den Vereinbarungen der Koalition, wonach nicht gegeneinander abgestimmt werden dürfe, so Heil weiter. Die Union stehe nun in der Verantwortung, zu erklären, warum keine verfassungsrechtlich notwendige Änderung gefunden wurde. "Die Union muss dann auch die Verantwortung übernehmen für die Debatten nach der Wahl."
Dagegen hatte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann zuvor der "Frankfurter Rundschau" vom Montag gesagt, das Abstimmungsverhalten der SPD sei noch offen. Rechnerisch hätten SPD, Grüne und Linke im Bundestag die Mehrheit für eine Wahlrechtsänderung.
Grünen-Fraktionschefin Renate Künast rechnet derweil mit der Unterstützung der SPD. "Ich erwarte, dass unserem Gesetzentwurf zugestimmt wird", forderte Grünen-Fraktionschefin Renate Künast die SPD auf. "Verfassungswidrige Gesetze müssen geändert werden, und zwar jetzt und nicht später", sagte sie im Bayerischen Rundfunk. Die Grünen wollen ein länderübergreifendes Ausgleichssystem einführen, um Überhangmandate zu verhindern.
Nach dem derzeitigen Stand der Meinungsumfragen könnte bei der Wahl am 27. September die CDU bis zu 20 Überhangmandate erhalten.Diese entstehen bislang, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erringt, als ihr nach ihrem Zweitstimmenanteil zustehen. Das ist besonders dann der Fall, wenn eine Partei landesweit klar vor ihren Mitbewerbern liegt, zugleich aber deutlich unter 50 Prozent bleibt.
anr/dpa/ddp/AFP
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jeder sollte vor der wahl überprüft werden, ob er weiß was er da macht. mehr...
Wie einige Vorposter bereits geschrieben haben: Ja, natürlich, so sagt es ja auch das BVerfG. Ich verstehe auch gar nicht, wieso es hier so schwer ist, ein leichtes System zu finden. Es gibt 598 Sitze im Bundestag, die eine [...] mehr...
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Ganz genau, die Frage als solches stellt sich eigentlich überhaupt nicht, denn sie wurde bereits hinreichend vom Bundesverfassungsgericht beantwortet. Mir persönlich stellt sich eher die Frage ob die VORSÄTZLICHE Missachtung [...] mehr...
Neben bei sollten die Medien mal an die Lobbyisten gehen, und dieses (Pack) Endlich mal zur Rede stellen. LG mehr...
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