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30.06.2009
 

EU-Reform

Verfassungsgericht billigt Lissabon-Vertrag nur unter Auflagen

Auf dieses Urteil schaut ganz Europa: Das Bundesverfassungsgericht hat den EU-Reformvertrag gebilligt, fordert aber Nachbesserungen und mehr Beteiligung der deutschen Parlamente. Die Ratifizierung ist vorerst gestoppt - bis zu einer Sondersitzung, für die der Bundestag seine Sommerpause unterbricht.

Karlsruhe - Deutschland darf dem EU-Reformvertrag von Lissabon vorerst nicht zustimmen. Zwar ist das deutsche Zustimmungsgesetz zu dem Vertragswerk mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Bevor Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter den Vertrag setzt, müssen aber zunächst die Beteiligungsrechte von Bundestag und Bundesrat gestärkt werden, hieß es in dem Urteil vom Dienstag.

Verfassungsrichter in Karlsruhe: Vertrag von Lissabon ist grundgesetzkonform - allerdings nur unter AuflagenZur Großansicht
DPA

Verfassungsrichter in Karlsruhe: Vertrag von Lissabon ist grundgesetzkonform - allerdings nur unter Auflagen

Die Ratifikationsurkunde zum Lissabon-Vertrag darf deshalb solange nicht hinterlegt werden, bis ein entsprechendes Gesetz in Kraft getreten ist, entschieden die Verfassungshüter. Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) war zur Urteilsverkündung nach Karlsruhe gereist.

Der Vertrag von Lissabon soll die Zuständigkeiten Brüssels erweitern und die EU schlanker, demokratischer und entscheidungsfreudiger machen. Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr ein Zustimmungsgesetz mit großer Mehrheit abgesegnet, mit dem der EU-Reformvertrag gebilligt wurde.

Bundespräsident Köhler hatte seine Unterschrift unter den Vertrag mit Rücksicht auf die Karlsruher Entscheidung zurückgestellt - nun wird sie noch länger auf Eis liegen. Neben Deutschland haben auch Polen, Tschechien und Irland den Vertrag noch nicht ratifiziert.

Die Kläger - darunter der CSU-Abgeordnete Peter Gauweiler -, die vor dem Gericht Beschwerde eingelegt hatten, befürchten jedoch, "dass weiter unkontrollierte Macht an die EU-Gremien abgegeben wird". Der Vertrag verletze die Souveränität der Bundesrepublik, weil die EU und der Europäische Gerichtshof (EuGH) immer weitere Kompetenzen an sich ziehen könnten.

Bundestag unterbricht Sommerpause

Die Verfassungsrichter gaben den Klägern zum Teil recht: Das Parlament und die Länderkammer seien bei der Übertragung von Rechten an die Europäische Union bislang nicht ausreichend beteiligt, hieß es in der Urteilsbegründung.

Nach den Worten des Gerichts weist das deutsche Begleitgesetz, das die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften regelt, Defizite auf und muss nachgebessert werden. Erst dann dürfe die Ratifikationsurkunde zum Vertrag hinterlegt werden. "Das Grundgesetz sagt Ja zu Lissabon, verlangt aber auf nationaler Ebene eine Stärkung der parlamentarischen Integrationsverantwortung", sagte Vizepräsident Andreas Voßkuhle bei der Urteilsverkündung.

Durch das Urteil gerät der Bundestag unter Zeitdruck - der Vertrag soll spätestens Anfang 2010 in Kraft treten. "Der Senat ist zuversichtlich, dass die letzte Hürde vor Hinterlegung der Ratifikationsurkunde schnell genommen wird", sagte Voßkuhle.

Der Bundestag wird nun seine Sommerpause unterbrechen und am 26. August zu einer Sondersitzung zusammenkommen - das vereinbarten die Koalitionsspitzen unmittelbar nach Verkündung des Urteils. An diesem Tag soll die erste Lesung zu einem neuen Begleitgesetz stattfinden, wie eine Sprecherin der SPD-Fraktion in Berlin sagte. Die Schlussabstimmung soll dann am 8. September stattfinden - der Tag, für den die erste Lesung des Haushalts 2010 angesetzt ist.

"Historisches Urteil"

Die Unions-Abgeordneten Gauweiler (CSU) und Willy Wimmer (CDU) hatten im April 2008 im Bundestag gegen den Lissabon-Vertrag gestimmt. Der frühere Staatssekretär im Verteidigungsministerium Wimmer erklärte nach der Urteilsverkündung im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE, die von seinem Kollegen Gauweiler erstrittene Entscheidung sei von historischer Bedeutung. Damit habe er die "Substanz des deutschen Rechtsstaates und des Selbstbestimmungsrechts des deutschen Volkes auf dem Weg zu dem von uns nachdrücklich gewünschten freiheitlichen, friedlichen und sozialen Europa gewährleistet".

Die Entmachtung des Bundestags als dem wesentlichen Sprachrohr der Bürger in der parlamentarischen Demokratie werde durch die Entscheidung substantiell gestoppt. "Es liegt jetzt am Deutschen Bundestag, sich gegen die verordnete Ohnmacht zu stemmen und wieder zum Sprachrohr des deutschen Volkes zu werden", sagte Wimmer.

Gericht spricht sich selbst mehr Kompetenzen zu

Das Verfassungsgericht wies sich zudem selbst eine stärkere Kontrollfunktion zu. Es sei notwendig, dass das Bundesverfassungsgericht darüber wache, dass Brüssel nicht die Verfassungsidentität verletze und "nicht ersichtlich seine eingeräumten Kompetenzen überschreite", erklärte das Gericht.

Gegen den Lissabon-Vertrag vor Gericht gezogen waren neben Gauweiler eine Gruppe um den Ex-Europaparlamentarier Franz Ludwig Graf von Stauffenberg (CSU), die Linksfraktion im Bundestag sowie Klaus Buchner, Vorsitzender der Ökologisch-Demokratischen Partei.

Korrektur: In einer früheren Version dieses Textes hieß es, die Unions-Abgeordneten Gauweiler und Wimmer hätten im April 2008 im Bundestag als einzige aus ihrer Fraktion gegen den Lissabon-Vertrag gestimmt. Das ist falsch, auch fünf weitere Unionsabgeordnete stimmten mit Nein. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

Vertrag von Lissabon

EU-Ratspräsident

EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

Hoher Repräsentant für die Außenpolitik

EU-Kommissare

EU-Parlament

Kompetenzen

Mehrheitsentscheidungen

Stimmrechte

Verfügungsklauseln

Bürgerrechte

Vorrang des EU-Rechts

Beitritt und Austritt

amz/sev/dpa/ddp/AFP

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Und wenn man dann noch z.B. das BVG-Urteil zur Bildungs-Hoheit der Bundesländer vor Augen führt, dann kann kein Urteil für die überfällige Stärkung der europ. Institutionen erwartet werden. Das heist, die bereits von Frau [...] mehr...

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