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01.07.2009
 

Bundestag

Koalition einigt sich auf Gesetz gegen Steuerhinterziehung

Strengere Regeln im Kampf gegen Steueroasen: Die Bundesregierung hat sich auf ein Gesetz verständigt, das Finanzämtern ein härteres Vorgehen erlaubt. Der Union ging der ursprüngliche Entwurf zu weit. Nun stimmte sie der neuen Fassung zu - setzte aber einen zeitlichen Aufschub durch.

Berlin - Die Verfolgung von Steuerhinterziehern wird intensiviert: Nach langem Koalitionsstreit und mehreren Anläufen billigte der Finanzausschuss des Bundestages am Mittwoch die mittlerweile entschärften Pläne von Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) für Geschäfte mit sogenannten Steueroasen.

Sie sehen vor, dass Privatpersonen und Unternehmen, die mit unkooperativen Staaten oder intransparenten Finanzzentren Geschäfte machen, das Finanzamt umfassend informieren müssen. Andernfalls könnten sie in bestimmten Fällen steuerlich stärker belastet werden und Vorteile verlieren. So können Finanzbehörden Unternehmen den Betriebsausgabenabzug, eine Entlastung von der Kapitalertragsteuer oder eine Steuerbefreiung für Dividenden verweigern.

Finanzämter dürfen zudem härter gegen Top-Verdiener im Inland vorgehen. Auch ohne besonderen Anlass sollen Steuerprüfungen gestattet sein bei Privatleuten mit Jahreseinkünften von mehr als 500.000 Euro. Diese sollen dazu verpflichtet werden, Aufzeichnungen und Unterlagen über ihre Einkünfte sechs Jahre lang aufzuheben. Bei Außenprüfungen dürfen laut Bundestags-Pressedienst Steuerbehörden eine Wohnung aber nur mit Genehmigung des Steuerpflichtigen betreten.

Die Union hatte den ursprünglichen Gesetzentwurf mehrfach als überzogen zurückgewiesen. Sie setzte durch, dass die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nicht unmittelbar nach der Verabschiedung wirksam werden. Sie sollen später per Rechtsverordnung der Bundesregierung umgesetzt werden, der der Bundesrat zustimmen muss. Der Bundestag soll die Gesetzespläne am Freitag verabschieden.

cte/dpa

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