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Wahlrecht und Lissabon-Vertrag Parlament der zwei Geschwindigkeiten

2. Teil: Es gibt keine Argumente für Überhangmandate

Überhangmandate untergraben diese Legitimationsfigur ganz grundsätzlich, wenn sie sogar zu einer Umkehr der Mehrheitsverhältnisse im Parlament führen. Genau diese Gefahr ist bei den kommenden Bundestagswahlen größer als je zuvor. Mit Simulationen kann man schätzen, dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Umkehr der Mehrheitsverhältnisse bei ungefähr 20 Prozent liegen könnte - wenn man annimmt, dass das sich derzeit in den Meinungsumfragen zeigende Bild die Stärkeverhältnisse zwischen den Parteien annähernd so wiedergibt, wie sie sich am 27. September einstellen werden. Die Überhangmandate würden in diesem Fall einer Koalition von CDU und FDP zu einer Mehrheit verhelfen, die sie ohne die Überhangmandate nicht hätte .

Es gibt keinerlei Argumente für die Beibehaltung der Überhangmandate, aber es gibt mehrere Möglichkeiten, sie entweder ganz abzuschaffen oder ihre Auswirkungen zu neutralisieren. Eine dieser Möglichkeiten besteht zum Beispiel in der Verrechnung von überschüssigen Direktmandaten in einem Bundesland mit Listenmandaten derselben Partei in einem anderen Bundesland, wie sie unter anderem von den Grünen in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wurde, der am Freitag in die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag geht.

Allerdings würden nach diesem Entwurf eventuelle Überhangmandate der CSU nicht verrechnet, wie vor allem die FDP mit Recht kritisiert; es könnte sogar in Zukunft der Anreiz entstehen, analog zur CSU regionale Repräsentanten zu gründen. Am sinnvollsten und effektivsten wäre daher eine Kombination mehrerer Elemente, wie zum Beispiel die Verrechnung von Landeslisten plus Ausgleichsmandate für noch verbleibende Überschüsse.

Um die Entstehung von Überhangmandaten von vornherein zu erschweren, wäre es deshalb auch sinnvoll und möglich, den Anteil der Direktmandate an allen regulären Mandaten von 50 Prozent zum Beispiel auf 40 Prozent zu verringern oder Zwei-Mann-Wahlkreise einzurichten. Radikaler wäre die Abschaffung des Zweistimmensystems, so dass wie 1949 mit den dann einzigen Stimmen einerseits die Wahlkreiskandidaten gewählt werden und andererseits die Gesamtzahl der Sitze für eine Partei proportional zur Summe aller erhaltenen Stimmen berechnet wird.

Es steht nun der FDP, der Linken, aber auch der CDU frei, ihrer Kritik am Entwurf der Grünen am Freitag durch entsprechende Änderungsanträge Ausdruck zu geben. Sollte ein Änderungsvorschlag angenommen werden, dann würde sich die abschließende dritte Sitzung in den September verschieben.

Dazu wird es voraussichtlich nicht kommen, da die SPD in Treue zur Koalition offensichtlich bereit ist, den Gesetzentwurf der Grünen scheitern zu lassen , anstatt ihrem Koalitionspartner die Zeit und Muße zu geben, in der Sommerpause die eigene Position noch einmal gründlich zu überdenken. Die CDU aber wird sich verstärkt fragen lassen müssen, warum sie eigentlich so vehement gegen eine Änderung des Wahlrechts vor der Bundestagswahl ist. Die mangelnden Beratungsmöglichkeiten angesichts der angeblichen Komplexität der Materie wirken nicht sehr glaubwürdig.

Das Begleitgesetz zu Lissabon dürfte wohl kaum eine weniger komplexe Materie betreffen, dennoch sind hier offensichtlich schnelle Lösungen möglich. Die Verweigerungshaltung der CDU wird um so unverständlicher, da ausgerechnet die beiden Politiker der Union, die sich von Amts wegen mit der Materie am unmittelbarsten auseinanderzusetzen haben, nämlich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundestagspräsident Norbert Lammert, sich eindeutig und klar für eine Änderung des Wahlgesetzes vor der Bundestagswahl ausgesprochen haben.

Werden die Überhangmandate nicht vor der nächsten Bundestagswahl noch beseitigt, dann wäre das so, als würde ein Sportler sich mit Hilfe eines Aufputschmittels dopen, das zwar offiziell noch nicht verboten, von dem aber allgemein bekannt ist, dass es auf der nächsten Liste der unzulässigen leistungssteigernden Mittel zu finden sein wird. Über die moralische Bewertung eines solchen Verhaltens mag sich dann jeder selbst seine Gedanken machen.

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insgesamt 42 Beiträge
Schwabenpfeil 03.07.2009
Der Autor übertreibt schon gewaltig wenn er´von Verfälschung des Wählerwillens schreibt. 1. Denke ich gibt es keinen definierbaren Wählerwillen sondern nur den interpretierten je nach politischer Grundeinstellung 2. Der [...]
Der Autor übertreibt schon gewaltig wenn er´von Verfälschung des Wählerwillens schreibt. 1. Denke ich gibt es keinen definierbaren Wählerwillen sondern nur den interpretierten je nach politischer Grundeinstellung 2. Der sogennante Wählerwille wird auch hier wieder als Vehikel missbraucht um eigene Interessen zu verbergen. 3. Eine derart tiefgreifende Änderung im Wahlrecht kann man wirklich nicht über das Knie brechen. Bis jetzt haben wir mit diesem Wahlrecht Jahrzehnte lang keine übermässig schlechten Erfahrungen gemacht, warum dan diese Eile.
Arthi 03.07.2009
Daran zeigt sich nur wieder einmal die Machtgeilheit und Verlogenheit der etablierten Parteien.
Daran zeigt sich nur wieder einmal die Machtgeilheit und Verlogenheit der etablierten Parteien.
myspace 03.07.2009
Eine Lösung des Problems mit den Überhangmandaten ändert nicht viel. ein ähnliches Thema hat das Wahlsystem mit der 5%-Hürde. Die Stimmen, die unter die 5%-Hürde fallen werden ignoriert und verzerren damit das Ergebnis.
Eine Lösung des Problems mit den Überhangmandaten ändert nicht viel. ein ähnliches Thema hat das Wahlsystem mit der 5%-Hürde. Die Stimmen, die unter die 5%-Hürde fallen werden ignoriert und verzerren damit das Ergebnis.
marc.enzmann 03.07.2009
Das angesprochene Problem ist ein systemimmanentes. Solange ich eine repräsentative Demokratie mit ganzzahliger Anzahl von Volksvertretern habe. Bei der Abbildung von 35,321342345 Prozent auf eine ganze Zahl Abgeordneter wird [...]
Das angesprochene Problem ist ein systemimmanentes. Solange ich eine repräsentative Demokratie mit ganzzahliger Anzahl von Volksvertretern habe. Bei der Abbildung von 35,321342345 Prozent auf eine ganze Zahl Abgeordneter wird immer Wählerwillen ignoriert. Rein mathematisch. Egal welche Art der Rundung ich verwende -mit oder ohne Überhangmandate- das Problem bleibt bestehen. Die Forderung nach Abschaffung der Überhangmandate zwecks Berücksichtigung des Wählerwillens durch das Verfassungsgericht zeigt zweierlei: 1.) die Verfassungsrichter wollen die Demokratie stärken. 2.) die Verfassungsrichter haben wenig Ahnung von Mathematik. In den USA gab es mal einen Antrag einer Partei, in einem Bundesstaat künftig zu unterrichten, dass Pi=3 ist. Das erinnert mich stark an die Diskussion im Artikel. Sechzig Jahre war das Wahlrecht halbwegs okay, keiner war zufrieden aber auch keine unzufrieden. Ein Kompromiss zwischen Wunsch und Wahrheit. Auf einmal soll das alles nicht mehr gelten? Weil ein Abgeordneter zuviel da sein könnte? Umkehrung der Mehrheitsverhältnisse? Soll das heissen die Linkspartei hat bald absolute Mehrheit? Oder die Grünen? Oder die FDP? Eigentlich sollte man meinen, das Land hätte wirkliche Probleme.
Stanley365 03.07.2009
Wie schon so oft hat diese Salamitaktik der großen Koalition nur ein Ziel: Machterhalt mit allen Mitteln. Etwas anderes wäre für alle überraschend und wird gar nicht erst erwartet. Und wieder ein Sargnagel mehr für die allgemeine [...]
Wie schon so oft hat diese Salamitaktik der großen Koalition nur ein Ziel: Machterhalt mit allen Mitteln. Etwas anderes wäre für alle überraschend und wird gar nicht erst erwartet. Und wieder ein Sargnagel mehr für die allgemeine Politikverdrossenheit. Wundert sich da ernsthaft noch jemand über Wahlbeteiligungen unter 50% ? Da muß man ja schon froh sein, wenn die Nichtwähler zu Hause bleiben und keine extremistische Partei wählen.
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