Ein Kommentar von Joachim Behnke
Überhangmandate untergraben diese Legitimationsfigur ganz grundsätzlich, wenn sie sogar zu einer Umkehr der Mehrheitsverhältnisse im Parlament führen. Genau diese Gefahr ist bei den kommenden Bundestagswahlen größer als je zuvor. Mit Simulationen kann man schätzen, dass die Wahrscheinlichkeit einer solchen Umkehr der Mehrheitsverhältnisse bei ungefähr 20 Prozent liegen könnte - wenn man annimmt, dass das sich derzeit in den Meinungsumfragen zeigende Bild die Stärkeverhältnisse zwischen den Parteien annähernd so wiedergibt, wie sie sich am 27. September einstellen werden. Die Überhangmandate würden in diesem Fall einer Koalition von CDU und FDP zu einer Mehrheit verhelfen, die sie ohne die Überhangmandate nicht hätte .
Es gibt keinerlei Argumente für die Beibehaltung der Überhangmandate, aber es gibt mehrere Möglichkeiten, sie entweder ganz abzuschaffen oder ihre Auswirkungen zu neutralisieren. Eine dieser Möglichkeiten besteht zum Beispiel in der Verrechnung von überschüssigen Direktmandaten in einem Bundesland mit Listenmandaten derselben Partei in einem anderen Bundesland, wie sie unter anderem von den Grünen in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen wurde, der am Freitag in die zweite und dritte Lesung im Deutschen Bundestag geht.
Allerdings würden nach diesem Entwurf eventuelle Überhangmandate der CSU nicht verrechnet, wie vor allem die FDP mit Recht kritisiert; es könnte sogar in Zukunft der Anreiz entstehen, analog zur CSU regionale Repräsentanten zu gründen. Am sinnvollsten und effektivsten wäre daher eine Kombination mehrerer Elemente, wie zum Beispiel die Verrechnung von Landeslisten plus Ausgleichsmandate für noch verbleibende Überschüsse.
Um die Entstehung von Überhangmandaten von vornherein zu erschweren, wäre es deshalb auch sinnvoll und möglich, den Anteil der Direktmandate an allen regulären Mandaten von 50 Prozent zum Beispiel auf 40 Prozent zu verringern oder Zwei-Mann-Wahlkreise einzurichten. Radikaler wäre die Abschaffung des Zweistimmensystems, so dass wie 1949 mit den dann einzigen Stimmen einerseits die Wahlkreiskandidaten gewählt werden und andererseits die Gesamtzahl der Sitze für eine Partei proportional zur Summe aller erhaltenen Stimmen berechnet wird.
Es steht nun der FDP, der Linken, aber auch der CDU frei, ihrer Kritik am Entwurf der Grünen am Freitag durch entsprechende Änderungsanträge Ausdruck zu geben. Sollte ein Änderungsvorschlag angenommen werden, dann würde sich die abschließende dritte Sitzung in den September verschieben.
Dazu wird es voraussichtlich nicht kommen, da die SPD in Treue zur Koalition offensichtlich bereit ist, den Gesetzentwurf der Grünen scheitern zu lassen , anstatt ihrem Koalitionspartner die Zeit und Muße zu geben, in der Sommerpause die eigene Position noch einmal gründlich zu überdenken. Die CDU aber wird sich verstärkt fragen lassen müssen, warum sie eigentlich so vehement gegen eine Änderung des Wahlrechts vor der Bundestagswahl ist. Die mangelnden Beratungsmöglichkeiten angesichts der angeblichen Komplexität der Materie wirken nicht sehr glaubwürdig.
Das Begleitgesetz zu Lissabon dürfte wohl kaum eine weniger komplexe Materie betreffen, dennoch sind hier offensichtlich schnelle Lösungen möglich. Die Verweigerungshaltung der CDU wird um so unverständlicher, da ausgerechnet die beiden Politiker der Union, die sich von Amts wegen mit der Materie am unmittelbarsten auseinanderzusetzen haben, nämlich Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundestagspräsident Norbert Lammert, sich eindeutig und klar für eine Änderung des Wahlgesetzes vor der Bundestagswahl ausgesprochen haben.
Werden die Überhangmandate nicht vor der nächsten Bundestagswahl noch beseitigt, dann wäre das so, als würde ein Sportler sich mit Hilfe eines Aufputschmittels dopen, das zwar offiziell noch nicht verboten, von dem aber allgemein bekannt ist, dass es auf der nächsten Liste der unzulässigen leistungssteigernden Mittel zu finden sein wird. Über die moralische Bewertung eines solchen Verhaltens mag sich dann jeder selbst seine Gedanken machen.
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