Streit in der Union
CSU geht beim Lissabon-Vertrag auf Konfliktkurs
In der Unionsfraktion gibt es Streit über den EU-Reformvertrag: Die CSU will die deutsche Zustimmung laut einem Zeitungsbericht unter "völkerrechtlichen Vorbehalt" stellen. Die CDU warnt - dadurch werde die Überarbeitung des Gesetzes deutlich erschwert.
Berlin - Die deutsche Zustimmung zum EU-Reformvertrag von Lissabon könnte sich unerwartet verzögern. Die CSU setzt beim Begleitgesetz die Schwesterpartei CDU unter Druck: "Wir wollen nicht nur das verfassungsrechtlich geforderte Minimum ändern, sondern das verfassungspolitische Maximum", sagte der außen- und europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Thomas Silberhorn, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagausgabe).
CSU-Abgeordneter Silberhorn: "Wollen das Maximum ändern"
Die CSU will demnach verlangen, dass Deutschlands Zustimmung zum Lissabon-Vertrag unter "völkerrechtlichen Vorbehalt unter Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" gestellt wird. Danach soll der Vertrag für Deutschland nur in der Interpretation des Karlsruher Urteils gelten.
Die Überarbeitung des sogenannten Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag werde nun "weit schwieriger, als wir uns das vorgestellt haben", heißt es nach "FAZ"-Informationen in der Fraktionsführung. Die CSU-Landesgruppe hatte am Donnerstagnachmittag über ihr weiteres Vorgehen beraten. Dass das Treffen von Seiten der Staatsregierung wichtig genommen wurde, zeigte sich auch an der Teilnahme der bayerischen Europaministerin Emilia Müller. In der Sitzung hatten mehrere Teilnehmer nach Informationen von SPIEGEL ONLINE dem CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler ihren Dank ausgesprochen.
Gauweiler war zusammen mit anderen Klägern - unter anderem die Linkspartei - vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. In der Sitzung der Landesgruppe erklärte der CSU-Umweltpolitiker Josef Göppel, er schäme sich dafür, nach den Erklärungen Karlsruhes zum Begleitgesetz im April 2008 dem Vertrag überhaupt zugestimmt zu haben.
Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Friedrich sagte zu Gauweiler: "Du hast unsere Ehre gerettet". Die CSU-Landesgruppe beschloss am Donnerstag, einen völkerrechtlichen Vorbehalt zusammen mit der Ratifizierungsurkunde bei der EU zu hinterlegen. Nur so könne den EU-Partnern und dem Europäischen Gerichtshof deutlich gemacht werden, dass die Bedenken Deutschlands, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Begleitgesetz zum Ausdruck gekommen seien, auch wirklich ernstgenommen würden, hieß es aus Teilnehmerkreisen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den EU-Reformvertrag nur unter Auflagen gebilligt. Zwar erklärten die Karlsruher Richter das Vertragswerk für mit dem Grundgesetz vereinbar. Zugleich verlangten sie aber eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte deutscher Parlamentarier bei wichtigen EU-Entscheidungen. Erst nach einer entsprechenden Gesetzesänderung darf die Bundesrepublik dem Vertrag rechtsverbindlich zustimmen. Bundespräsident Horst Köhler muss solange mit seiner Unterschrift warten.
VERTRAG VON LISSABON
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.
Die EU bekommt einen "Hohen Repräsentanten der Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Er darf mit Rücksicht auf Großbritannien zwar nicht "Außenminister" heißen, erhält aber einen diplomatischen Dienst.
Die EU-Kommission wird verkleinert. Von 2014 an sind in Brüssel nicht mehr alle, sondern abwechselnd nur noch zwei Drittel der Mitgliedstaaten mit einem Kommissar vertreten. Konkret bedeutet das, dass die Zahl der Kommissionsmitglieder von derzeit 27 auf 15 reduziert wird. Die Mitgliedstaaten benennen dann einen Kommissar im Rotationsprinzip. Den nationalen Parlamenten wird künftig ein größeres Mitspracherecht gegenüber der Kommission eingeräumt. Sie können innerhalb von acht Wochen gegen beabsichtigte Rechtsakte der EU Einspruch erheben, falls sie meinen, dass diese nationale Zuständigkeit verletzen ("Gelbe Karte"). Die Kommission muss dann den Entwurf rechtfertigen.
Das EU-Parlament wird von 2009 an nur noch 751 statt bisher 785 Sitze umfassen. Außerdem bekommt das EU-Parlament mehr Kompetenzen: Es entscheidet künftig gleichberechtigt mit dem Ministerrat über den EU-Haushalt. Auch in der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung soll das EU-Parlament in Zukunft mehr zu sagen haben.
Der Kompetenzkatalog wird klarer als bisher definiert. Dabei bekommt die EU aber weitere, weitreichende Zuständigkeiten: So erhält sie erstmals eine allumfassende Kompetenz zur Ausgestaltung des europäischen Binnenmarkts. Die Zusammenarbeit in Sachen Justiz und Inneres, die bisher in der sogenannten Dritten Säule der EU - und damit außerhalb des streng verbindlichen Gemeinschaftsrechts - geregelt war, wird nun komplett dem Gemeinschaftsrecht zugeschlagen; bisher konnte die EU auf diesen Gebieten nur Rahmenbeschlüsse fällen, die im Prinzip folgenlos blieben, wenn ein Mitgliedstaat sie nicht umsetzte. Per Verordnung darf die EU künftig eine Europäische Staatsanwaltschaft gründen, die zunächst aber nur für Straftaten gegen die finanziellen Interessen der EU zuständig sein soll.
EU-Beschlüsse werden erleichtert, indem in vielen Fällen der Zwang zur Einstimmigkeit entfällt. Die Entscheidungen mit qualifizierter Mehrheit werden auf mehrere Dutzend neue Bereiche ausgedehnt. Dies gilt vor allem bei der polizeilichen und Justizzusammenarbeit. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik gilt weiter das Prinzip der Einstimmigkeit.
Bei Mehrheitsentscheidungen im EU-Ministerrat gilt künftig das Prinzip der doppelten Mehrheit. Damit kommt ein Beschluss zustande, wenn 55 Prozent der Mitgliedsländer und 65 Prozent der EU-Bevölkerung zustimmen. Aufgrund des polnischen Widerstandes wird diese doppelte Mehrheit erst ab 2014 in Kraft treten. In Streitfällen können sich Staaten außerdem noch bis 2017 auf die Stimmenverteilung des Nizza-Vertrages berufen und über die sogenannte Joanina-Klausel den Aufschub einer Entscheidung fordern.
Klauseln, die es der EU ermöglichen, sich ohne weitere Vertragsänderungen zusätzliche Befugnisse zu erschließen oder Verfahrensabläufe zu vereinfachen, werden teils neu eingeführt, teils ausgeweitet. Die "Flexibilitätsklausel", nach der die EU auch dort ergänzend tätig werden darf, wo sie eigentlich keine Befugnisse hat, ist künftig in allen Politikbereichen anwendbar und nicht mehr nur beim Binnenmarkt. Eine "Passerelle-" oder "Brückenklausel" soll es ermöglichen, bei Entscheidungen, bei denen laut Vertrag eine einstimmige Entscheidung erforderlich wäre, auch Mehrheitsentscheidungen zu treffen; einen entsprechenden Beschluss kann der Europäische Rat, das Gremium der Staats- und Regierungschefs, treffen. Eine weitere Klausel erlaubt es dem Europäischen Rat, die Befugnisse einer künftigen Europäischen Staatsanwaltschaft jederzeit auf die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität zu erweitern.
Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Der Reformvertrag macht zudem die europäische Grundrechte-Charta rechtsverbindlich. Die Charta hält in 54 Artikeln europäische Bürgerrechte fest, etwa das auf eine gute Verwaltung; die Grundrechte-Charta ist allerdings nicht völlig deckungsgleich mit dem deutschen Verfassungsrecht. Anders als nach dem Grundgesetz sind die Grundrechte auch nicht individuell einklagbar.
Der Vorrang des EU-Rechts vor dem Recht der Mitgliedstaaten, also auch deren Verfassungen, wird in einer "Erklärung" zum Vertrag erstmals ausdrücklich festgeschrieben. Dies entspricht zwar der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs; das Bundesverfassungsgericht behält sich aber bislang das Recht vor, zu prüfen, ob sich europäische Rechtsakte außerhalb der EU-Kompetenzen bewegen und ob auf europäischer Ebene der deutsche Grundrechte-Standard gewahrt ist.
Beitrittswillige Staaten müssen sich zu den Werten der EU bekennen. Erstmals geregelt wird auch die Möglichkeit, die EU freiwillig wieder zu verlassen. Ausgetretene EU-Mitglieder sollen aber die Chance haben, erneut einen Beitrittsantrag zu stellen.
cte/sev/AP