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02.07.2009
 

Streit in der Union

CSU geht beim Lissabon-Vertrag auf Konfliktkurs

In der Unionsfraktion gibt es Streit über den EU-Reformvertrag: Die CSU will die deutsche Zustimmung laut einem Zeitungsbericht unter "völkerrechtlichen Vorbehalt" stellen. Die CDU warnt - dadurch werde die Überarbeitung des Gesetzes deutlich erschwert.

Berlin - Die deutsche Zustimmung zum EU-Reformvertrag von Lissabon könnte sich unerwartet verzögern. Die CSU setzt beim Begleitgesetz die Schwesterpartei CDU unter Druck: "Wir wollen nicht nur das verfassungsrechtlich geforderte Minimum ändern, sondern das verfassungspolitische Maximum", sagte der außen- und europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Thomas Silberhorn, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Freitagausgabe).

CSU-Abgeordneter Silberhorn: "Wollen das Maximum ändern"
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CSU-Abgeordneter Silberhorn: "Wollen das Maximum ändern"

Die CSU will demnach verlangen, dass Deutschlands Zustimmung zum Lissabon-Vertrag unter "völkerrechtlichen Vorbehalt unter Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichts" gestellt wird. Danach soll der Vertrag für Deutschland nur in der Interpretation des Karlsruher Urteils gelten.

Die Überarbeitung des sogenannten Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag werde nun "weit schwieriger, als wir uns das vorgestellt haben", heißt es nach "FAZ"-Informationen in der Fraktionsführung. Die CSU-Landesgruppe hatte am Donnerstagnachmittag über ihr weiteres Vorgehen beraten. Dass das Treffen von Seiten der Staatsregierung wichtig genommen wurde, zeigte sich auch an der Teilnahme der bayerischen Europaministerin Emilia Müller. In der Sitzung hatten mehrere Teilnehmer nach Informationen von SPIEGEL ONLINE dem CSU-Abgeordneten Peter Gauweiler ihren Dank ausgesprochen.

Gauweiler war zusammen mit anderen Klägern - unter anderem die Linkspartei - vor das Bundesverfassungsgericht gezogen. In der Sitzung der Landesgruppe erklärte der CSU-Umweltpolitiker Josef Göppel, er schäme sich dafür, nach den Erklärungen Karlsruhes zum Begleitgesetz im April 2008 dem Vertrag überhaupt zugestimmt zu haben.

Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Friedrich sagte zu Gauweiler: "Du hast unsere Ehre gerettet". Die CSU-Landesgruppe beschloss am Donnerstag, einen völkerrechtlichen Vorbehalt zusammen mit der Ratifizierungsurkunde bei der EU zu hinterlegen. Nur so könne den EU-Partnern und dem Europäischen Gerichtshof deutlich gemacht werden, dass die Bedenken Deutschlands, die im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Begleitgesetz zum Ausdruck gekommen seien, auch wirklich ernstgenommen würden, hieß es aus Teilnehmerkreisen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte den EU-Reformvertrag nur unter Auflagen gebilligt. Zwar erklärten die Karlsruher Richter das Vertragswerk für mit dem Grundgesetz vereinbar. Zugleich verlangten sie aber eine Stärkung der Mitbestimmungsrechte deutscher Parlamentarier bei wichtigen EU-Entscheidungen. Erst nach einer entsprechenden Gesetzesänderung darf die Bundesrepublik dem Vertrag rechtsverbindlich zustimmen. Bundespräsident Horst Köhler muss solange mit seiner Unterschrift warten.

Vertrag von Lissabon

EU-Ratspräsident

EC
Um mehr Kontinuität in die Arbeit der EU zu bringen, wird die Europäische Union künftig einen ständigen Ratspräsidenten haben. Er soll zweieinhalb Jahre den Europäischen Rat leiten. Zusätzlich gibt es weiterhin eine alle sechs Monate unter den Staaten rotierende Präsidentschaft.

Hoher Repräsentant für die Außenpolitik

EU-Kommissare

EU-Parlament

Kompetenzen

Mehrheitsentscheidungen

Stimmrechte

Verfügungsklauseln

Bürgerrechte

Vorrang des EU-Rechts

Beitritt und Austritt

cte/sev/AP

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02.01.2011 von syramon:

Da kennen sie aber Brüssel schlecht. Der Juncker aus Luxemburg träumt immer noch von einem Grossreich Europa, mit ihm als geistigem Führer. mehr...

02.01.2011 von Rolf Schmid: Der Hegemon hat sich endgültig übernommen!!

Ihre dramatische Zustandsbeschreibung zeigt das überdeutlich. Aber eine Umkehr, falls überhaupt noch möglich, wird von gewissen Kreisen zusammen mit einer der beiden Parteien verhindert. Es sei auch daran erinnert, dass die [...] mehr...

02.01.2011 von bonheur: Die Deutsche Rechtssprechung ....

......ist schon opferverachtend, aber was Brüssel sich jetzt mit der Freilassung der Sexualstraftäter geleistet hat, schlägt dem Fass den Boden aus. EU + EURO abschaffen!!! mehr...

02.01.2011 von Havant:

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02.01.2011 von Rolf Schmid: Schon die Fragestellung lässt Schlimmes befürchten!

Und wenn man dann noch z.B. das BVG-Urteil zur Bildungs-Hoheit der Bundesländer vor Augen führt, dann kann kein Urteil für die überfällige Stärkung der europ. Institutionen erwartet werden. Das heist, die bereits von Frau [...] mehr...

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