Sonntag, 22. November 2009

Politik



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03.07.2009
 

Verbraucher

Bundestag verschärft Datenschutz

Persönliche Daten stehen künftig unter strengerer Kontrolle: Der Bundestag hat eine Verschärfung des Datenschutzrechts beschlossen. Personenbezogene Informationen dürfen nur noch mit Einwilligung der Betroffenen zum Adresshandel verwendet werden.

Berlin - Nach den Datenschutzskandalen der vergangenen Monate soll ein Datenschutzsiegel mehr Transparenz für Verbraucher schaffen.

Ein entsprechendes Gesetz hat der Bundestag am Freitag beschlossen. Danach können sich Unternehmen freiwillig einem "unbürokratischen Datenschutzaudit" unterziehen und Datenschutzkonzepte sowie technische Einrichtungen mit dem Siegel kennzeichnen. Dafür ist eine regelmäßige Kontrolle vorgesehen, ob Richtlinien zur Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit erfüllt werden.

Mit dem Gesetz wird zugleich der Adresshandel für Unternehmen eingeschränkt. Künftig müssen Verbraucher zustimmen, wenn Unternehmen die Daten weitergeben wollen. Die Einwilligung bedarf der Schriftform. Eine explizite Einwilligung bei der Datenweitergabe zu Werbezwecken ist nicht vorgesehen.

Das vom Bundestag geänderte Bundesdatenschutzgesetz lässt allerdings viele Ausnahmen zu. Die Werbewirtschaft, Medienunternehmen und Meinungsforscher dürfen weiterhin listenmäßig erfasste Daten bestimmter Personengruppen nutzen.

Das Gesetz stärkt die betrieblichen Datenschutzbeauftragten und verbessert auch den Datenschutz von Arbeitnehmern. Verstöße sind mit einem Bußgeld bis zu 300.000 Euro bedroht. Die ursprünglich vorgesehene freiwillige Überprüfung des Datenschutzes von Unternehmen wurde gestrichen.

VDZ sieht Presse Gefahr ausgesetzt

Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) "begrüßt, dass der Bundestag bei den Beratungen der Datenschutznovelle um einen auch für die Wirtschaft akzeptablen Kompromiss gerungen hat". Ein Verbandsvertreter erklärte in einer Pressemitteilung: "Wir erkennen an, dass sich Parlamentarier beider Regierungsparteien darum bemüht haben, den äußerst wirtschafts- und pressefeindlichen Regierungsentwurf abzumildern." Es sei aber fraglich, "ob mit dem nun vereinbarten Kompromiss eine ausreichende Zahl potentieller Neu-Leser für die briefliche Abo-Werbung erreichbar bleibt", heißt es in der Presseerklärung.

Der Verband befürchtet, dass durch die Neuregelung die Abo-Auflagen unter Druck geraten. "Es ist unverständlich, warum die im Zuge der Digitalisierung und infolge massiver Anzeigenrückgänge schwer belastete Presse ausgerechnet jetzt einer solchen Gefahr ausgesetzt wird", sagte der VDZ-Sprecher weiter.

Auch der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar ist mit Teilen des Kompromisses nicht glücklich. Es sei unbefriedigend, dass die Verwendung von Daten wie Name, Adresse, Beruf, Geburtsjahr oder Titel für Werbezwecke nicht generell an die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen geknüpft werde, sagte er.

Insgesamt zeigte sich Schaar dennoch zufrieden mit der Neuregelung. Die Herkunftskennzeichnung von Daten schaffe Transparenz und stelle deshalb eine Verbesserung dar. Auch die Informationspflicht über Verstöße wertete er als Fortschritt, ebenso weiterreichende Ahndungsmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden sowie Änderungen beim Datenschutz für Arbeitnehmer.

Zugleich kritisierte der Datenschützer allerdings die Rolle der Wirtschaft bei der Gesetzesreform. "Es hat hier eine Lobby-Kampagne gegeben, die ihresgleichen sucht", monierte Schaar.

hen/dpa/Reuters/ddp

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