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04.07.2009
 

Bad-Bank-Gesetz

Steinbrück zweifelt an Wirkung von Bad Banks

Der Bundestag hat am Freitag das Bad-Bank-Gesetz beschlossen - und schon äußert Finanzminister Steinbrück Bedenken, dass es wirklich ausreicht. Sollte die Kreditklemme in der Wirtschaft anhalten, müssten weitergehende Maßnahmen beschlossen werden.

Berlin - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat Zweifel an der vom Bundestag beschlossenen Einrichtung sogenannter Bad Banks geäußert. Für den Fall, dass die Wirtschaft trotz dieser Maßnahme weiterhin nicht ausreichend mit Krediten versorgt werden sollte, kündigte Steinbrück in der "Bild am Sonntag" deutlich weitergehende Maßnahmen an. Steinbrück bezeichnete das am Freitag vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Schaffung der Bad Banks zwar als "notwendig", ob es hinreichend sei, müsse sich jedoch erst erweisen.

Steinbrück in der Bad-Bank-Debatte: "Ein schwieriger Prozess"
AP

Steinbrück in der Bad-Bank-Debatte: "Ein schwieriger Prozess"

"Wenn es im zweiten Halbjahr zu einer echten Kreditklemme kommen sollte, wird sich die Bundesregierung mit der Bundesbank zusammensetzen und nach Lösungen suchen müssen", sagte er dem Blatt. Dabei müsse auch über Maßnahmen nachgedacht werden, "die es noch nicht gegeben hat". Darüber, ob es dabei auch um Zwangskredite gehen soll, wolle er jedoch "nicht spekulieren". In jedem Fall müssten jedoch alle Anstrengungen unternommen werden, um die Versorgung der Wirtschaft mit Krediten sicherzustellen.

Steinbrück übte zudem Kritik an der Kreditvergabepraxis der Banken. Diese bekämen derzeit von der Bundesbank sehr viel Geld für den extrem niedrigen Zinssatz von einem Prozent. "Doch die Banken stecken das Geld derzeit viel lieber in den Handel mit Devisen, Rentenpapieren und Aktien, statt es als Kredite weiterzugeben", bemängelte der Finanzminister.

Der Bundestag hatte

am Freitag, dem letzten regulären Sitzungstag dieser Legislaturperiode, das Gesetz verabschiedet, das das Finanzgebäude der Republik nachhaltig verändert.

Unter dem Wortungetüm "Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" beschlossen Union und SPD die Einrichtung sogenannter Bad Banks (siehe Kasten). Dort können künftig Geschäftsbanken und öffentlich-rechtliche Landesbanken ihre toxischen Papiere parken.

Damit entsteht eine weitere Säule im deutschen Rettungssystem für die Finanzbranche. Im Herbst, nach der Pleite der US-Bank Lehman Brothers, hatte die Große Koalition unter Hochdruck ein Hilfspaket geschnürt. Mit dem Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde der "Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung" (Soffin) geschaffen, der 480 Milliarden Euro an Krediten und mehrheitlich an Staatsgarantien bereithält. Nun steht ein weiteres Instrument zur Verfügung, sofern auch der Bundesrat dem Gesetz am 10. Juli zustimmt.

Bis zuletzt hatte es Streit zwischen der SPD und der Union wegen der Regelungen für die Landesbanken gegeben. Ursprünglich wollte der Bund ein sogenanntes Konsolidierungsmodell für öffentlich-rechtliche Banken dazu nutzen, um auf diesem Weg auch eine Fusion der angeschlagenen Institute zu erreichen. Auf Druck der Unionsländer Bayern und Baden-Württemberg wurde jedoch neben diesem Modell ein weiteres ins Gesetz hineingeschrieben, was nun auch Bad Banks auf Landesebene ermöglicht.

Von der Opposition wurde das Gesetz geschlossen abgelehnt. Der FDP-Finanzexperte Florian Toncar bedauerte, dass nicht alle Institute einbezogen werden: "Die Banken, die es irgendwie hinkriegen, werden erstmal abwarten." Der Finanzpolitiker der Linken, Roland Claus, sagte, es handele sich nicht nur um ein Bad-Bank-Gesetz, es sei auch ein "schlechtes Gesetz". Alle Risiken würden dem Steuerzahler von Heute und von Morgen aufgeladen. Verstaatlicht würde nicht werthaltige Substanz, sondern Schulden. Das sei die "Fortsetzung des Casino-Kapitalismus". Der Grünen-Finanzexperte Gerhard Schick kritisierte, dass ein Gesetz, das in 20 Jahren erst seine volle Wirkung zeigen werde, kurzfristig durch den Finanzausschuss gebracht worden sei. Das Thema sei bereits vor Monaten auf dem Tisch gewesen.

cai/sev/AFP/Reuters

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