Frankfurt/Main - "Schweren Herzens" habe er der "Korrektur" des Rechenschaftsberichts seiner Partei zugestimmt, sagte am Dienstag der hessische CDU-Vorsitzende Roland Koch. Wo der Ministerpräsident die Vokabel "korrigieren" benutzt, spricht der politische Gegner freilich von "Fälschung". Denn ein vorgeblicher Kredit war gar keiner, sondern "Bimbes" aus schwarzen Kassen. Es kann also sein, dass gegen Koch strafrechtlich ermittelt wird. Dann aber nicht gegen einen Fälscher, sondern gegen einen mutmaßlichen, wenn auch erfolglosen Betrüger.
Dass die hessischen Grünen Koch eben deshalb bei der Staatsanwaltschaft Wiesbaden angezeigt haben und die Strafverfolgungsbehörde den Sachverhalt seit Mittwoch prüft, dürfte Koch ganz und gar nicht gefallen. Denn schon die Tatsache, dass die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens auch nur in Erwägung gezogen wird, dürfte die politische Standfestigkeit des Ministerpräsidenten auf die Probe stellen, sagen Kenner der hessischen Szene.
Strafrechtler halten es für durchaus möglich, dass die Anzeige der Grünen zu einem Anfangsverdacht und damit zu Ermittlungen führen wird. Professor Georg Freund von der Universität Marburg ist zwar zurückhaltend in der Bewertung des Sachverhalts, weil die Einzelheiten noch weitgehend unbekannt sind. Wenn es sich aber um unwahre Angaben in einem formellen, an die Bundestagsverwaltung gerichteten Rechenschaftsbericht handele, sei dies "betrugsrelevant". Schließlich sei der Bericht die Voraussetzung für die staatliche Parteienfinanzierung. Es gehe also um Geld und den damit verbundenen Vorteil. Dagegen komme der Tatbestand der Urkundenfälschung nicht in Betracht, weil Koch sich zu dem Bericht einschließlich der falschen Angaben bekannt habe, sagt Freund.
CDU muss mit Großer Sanktion des Parteiengesetzes rechnen
Auch der Parteienrechtler Martin Morlok hält den Tatbestand des versuchten Betruges für denkbar, "weil der hessische CDU-Vorsitzende zusammen mit seinem Vorstand für den Inhalt des Rechenschaftsberichts verantwortlich ist". Viel entscheidender aber ist für den Hagener Professor die Tatsache, dass der hessischen CDU ein finanzielles Desaster ins Haus steht. Denn ein unzutreffender Rechenschaftsbericht habe die sogenannte Große Sanktion des Parteiengesetzes zur Folge. Nicht der dreifache Betrag einer illegal bezogenen Spende werde fällig, sondern die gesamten Staatsgelder eines vollen Jahres würden der CDU vorenthalten. Nach den Worten Morloks sind dies für 1999 rund 41 Millionen Mark.
Nicht weniger gefährlich als die Staatsanwaltschaft ist für den Ministerpräsidenten schließlich der Makel, die Öffentlichkeit belogen zu haben, dass er eingestehen musste, schon im Dezember von schwarzen Kassen gewusst zu haben. "Zutiefst erschreckend" nennt der Sozialwissenschaftler Erwin Scheuch die jüngsten Bekenntnisse Kochs, weil dieser ausgerechnet zu dem einzigen, ihn direkt betreffenden Aspekt der Affäre die Unwahrheit gesagt habe.
"Dieses Odium wird an Koch haften bleiben, auch wenn es ihm gelingen sollte, die gegenwärtigen Stürme zu überstehen", schreibt auch die "Neue Zürcher Zeitung". Wie der Bundesvorsitzende Wolfgang Schäuble sei nun auch der hessische CDU-Chef ein "Aufklärer mit zweifelhafter Glaubwürdigkeit". Scheuch ist überzeugt, dass die CDU Hessen "nach Manfred Kanther nun noch einen Hoffnungsträger verloren" hat.
Anselm Bengeser
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