• Drucken
  • Senden
  • Feedback
28.07.2009
 

Kennzeichen-Überwachung

Jedes Auto ist verdächtig

Von Ole Reißmann

Die Rechtslage ist so umstritten wie der Nutzen, die Bürger stehen unter Generalverdacht: Mecklenburg-Vorpommerns Polizei hat im großen Stil Autokennzeichen gescannt und mit Fahndungslisten abgeglichen - obwohl das Verfassungsgericht diese Praxis verurteilt hat. Jetzt droht erneut eine Klage.

Hamburg - Von außen sieht es aus wie ein Radargerät. Aber der graue Kasten, der von Mitte Dezember bis Mitte Juni in Mecklenburg-Vorpommern in der Region Anklam an der Autobahn A11 und an Landstraßen stand, hat es in sich. Es handelt sich um den PoliScan Surveillance, ein Gerät, das automatisch Kennzeichen vorbeifahrender Autos scannt und die so gewonnenen Daten mit einer Fahndungsliste abgleicht.

Von einem Radargerät nicht zu unterscheiden: Mobile Version des Kennzeichen-Scanners PoliScan Surveillance

Von einem Radargerät nicht zu unterscheiden: Mobile Version des Kennzeichen-Scanners PoliScan Surveillance

Das Bundesland besitzt drei dieser Wunderkästen. Bei 49 Einsätzen wurden rund 73.000 Autokennzeichen in der Grenzregion zu Polen fotografiert und überprüft, ganz automatisch. 16 Mal gab der Fahndungscomputer laut Innenministerium Alarm. Erwischt wurden Personen, denen Eigentums- und Diebstahldelikte vorgeworfen werden, aber auch Versicherungsbetrug.

Das Fotografieren von Kennzeichen und das automatische Abgleichen mit Fahndungslisten ist keine Neuheit - aber trotzdem bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2008 die damalige Praxis der Kennzeichen-Überprüfung in Schleswig-Holstein und Hessen überprüft, für verfassungswidrig erklärt und klare Vorgaben gemacht. Ohne konkrete Gefahrenlage und ohne konkreten Fahndungsbestand dürfen die Scanner demnach nicht eingesetzt werden - zu stark sei der Eingriff in die Grundrechte.

Die FDP, Opposition in Mecklenburg-Vorpommern, findet die neuen Kontrollen nun "mehr als bedenklich". Fraktionsgeschäftsführer Gino Leonhard nennt es fraglich, "ob so ein schwerer Eingriff in die Grundrechte gerechtfertigt ist, um Autodiebstähle oder ähnlich minderschwere Straftaten aufzuklären". Seine Partei hat die Landesregierung schon 2008 zu einer Überprüfung der Gesetze aufgefordert und auch später die Rechtmäßigkeit des Kennzeichen-Scannens angezweifelt. Nachdem trotz des Spruchs der Verfassungsrichter "alles beim Alten" geblieben sei, prüfe man nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Deutliche Kritik kommt auch vom Datenschützer des Landes, Karsten Neumann. Erste Berichte über die Kontrollen und deren Ergebnisse seien ein "deutlicher Hinweis auf einen Verstoß" gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, kritisiert er.

Harte Kritik am Generalverdacht

Die Forderungen der obersten deutschen Richter sind eigentlich klar: Dem flächendeckenden und dauerhaften Kennzeichen-Scan erteilen sie eine Absage. Für den Einsatz der Geräte muss ein konkreter Anlass vorliegen. Sie warnen vor "Einschüchterungsversuchen" und Dauerobservation und fordern, dass die ermittelten Daten umgehend mit einer Fahndungsliste abgeglichen werden. Liegt kein Treffer vor, müsse der Datensatz sofort spurlos gelöscht werden.

Die Großprojekte des Spannerstaats

Vorratsdatenspeicherung

DPA
Seit Anfang 2008 müssen Telekomfirmen sechs Monate lang speichern, wer mit wem, wie lange und von wo aus gemailt oder telefoniert (Handy/Festnetz) hat, das Internet genutzt oder Faxe verschickt hat. Für Internet-Provider, Anbieter von VoIP-Telefonie und E-Mail-Diensten gilt die Speicherpflicht von 2009 an. Sie sollen protokollieren, wer wann unter welchen IP-Adressen das Internet benutzt, an wen er E-Mails versendet und von wem er welche erhalten hat. mehr auf der Themenseite

Bundestrojaner

Biometrischer Pass

Elektronische Gesundheitskarte

Einige Bundesländer haben ihre Polizeigesetze geändert, um die strengen Auflagen der Verfassungsrichter zu erfüllen. Nicht so Mecklenburg-Vorpommern. Dort begnügte sich das Innenministerium mit einer Verwaltungsvorschrift, die regelt, welche Kennzeichen in die Fahndungsliste aufgenommen werden. Wer nicht wegen einer Straftat gesucht, sondern nur von der Polizei beobachtet wird, landet nach Angaben des Innenministeriums nicht in der automatischen Kennzeichen-Fahndung. Innenminister Lorenz Caffier (CDU) sieht sich damit auf der sicheren Seite. Die Landespolizei greife "nicht in unzulässiger Weise in die Persönlichkeitsrechte der Bürger" ein, außerdem gebe es keine flächendeckenden Kontrollen.

Dass ein Auto im Grenzgebiet unterwegs ist, also dem 30 Kilometer breiten Streifen vor der Grenze zu Polen, scheint ihm Anlass genug zu sein für die Überprüfungen. Datenschützer Neumann fordert, dass in diesem Fall aber die Fahndung auf Fälle grenzüberschreitender Kriminalität beschränkt sein müsse, also auf Schleuser und Dealer. Stattdessen wurde offenbar auch Jagd auf Versicherungsbetrüger gemacht - für Kritiker wie Neumann ein Verstoß gegen die im Verfassungsurteil verlangte Verhältnismäßigkeit. In Mecklenburg-Vorpommern fehle der geforderte enge rechtliche Rahmen.

Aber selbst wenn strenge Vorgaben gemacht werden: "Der Überwachungscharakter für die Bevölkerung bleibt bestehen", sagt Alexander Roßnagel, Professor an der Universität Kassel. Er hat ein Gutachten erstellt, das in der Entscheidung der Verfassungsrichter Beachtung fand. Der Rechtsexperte hat ein Jahr nach dem Urteil überprüft, welche Bundesländer ihre Gesetze angepasst haben - das Ergebnis war ernüchternd. Auch einige Länder, die nach dem Urteil neue Regelungen erlassen haben, verstoßen nach seiner Studie gegen die Vorgaben. So würden die Gesetze in Baden-Württemberg, Bayern, Niedersachsen und Thüringen den Anforderungen gerecht. Andere Länder, darunter Mecklenburg-Vorpommern, beriefen sich auf alte, unzureichende Gesetze und kontrollierten weiter.

Roßnagel hat weiter grundsätzliche Probleme mit der Kennzeichenkontrolle. Denn in Bayern zum Beispiel ist sie auch verdeckt erlaubt. Während des Papst-Besuchs und der Fußball-WM wurde eifrig mit mobilen Geräten gescannt. Außerdem gibt es an bayerischen Autobahnen Anlagen im Dauerbetrieb.

Ein Fall fürs Verfassungsgericht

In Mecklenburg-Vorpommern rufen nun auch die Grünen auf ihrer Website zu Protestbriefen an den Innenminister auf. Der Großversuch überschreite "eindeutig die klaren Grenzen" des Verfassungsgerichts, sagt der Spitzenkandidat und Bundestagsabgeordnete Harald Terpe. Innenminister Caffier müsse "auf solche Methoden verzichten", und die Bürger sollten "sich gegen diese Überwachung zu wehren".

Landesdatenschützer Neumann will nun Akten einsehen und den Pilotversuch in Mecklenburg-Vorpommern eingehend prüfen. Es ist schon der zweite Einsatz der Geräte in dem Bundesland - angeschafft wurden sie vor zwei Jahren, zum G-8-Gipfel in Heiligendamm. Was damals kontrolliert und entdeckt wurde, entzieht sich übrigens der Überprüfung des Datenschützers. Die Polizei habe die Protokolle einfach gelöscht, sagt Neumann.

Aus Sicht des Datenschutzes keine schlechte Lösung - wohl aber aus Sicht des Datenschützers.

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 106 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
22.08.2009 von Mocs: Zwangsouting

Das Problem beginnt doch schon viel früher.... Was geht es den Frankfurter an, dass ich aus KI, HL oder SN komme ? Richtig - nix ! Die Skandinavier haben das Problem erkannt und nehmen den Datenschutz ernst - aus der [...] mehr...

22.08.2009 von Roggefella: Eben....

... weil KFZ-Kennzeichen personen- bzw. Fahrzeuggebunden sind, wird es ein Problem..., oder möchtest du, dass deine Frau weiß wo du gestern um 00:24h gewesen bist? (Richte deiner Zweitfrau mal schöne Grüße von mir aus) :-) mehr...

21.08.2009 von kdshp: aw

Hallo, sagen sie doch wie es ist ! Wir sind schon längst eine bananrepublik wo jeder macht was er will. DAS mus sman sich escht mal auf der zunge zergehen lassen. Da verstoßen polizisten bewußt gegen gesetze JA warum soll ich [...] mehr...

20.08.2009 von IsArenas: ...

Ich auch nicht. Die KFZ-Kennzeichen sind doch sowieso personengebunden, für die Abgleiche an sich sind die beschriebenen Aktionen doch gar nicht erforderlich, mit deren Hilfe weiß man lediglich, dass ein bestimmtes Fahrzeug sich [...] mehr...

20.08.2009 von hook123: Geh kacken!

Warum verlangt es wohl Rechtsgrundlagen? Sicherlich geht es nicht darum eine illegale Praxis als eine Art Feigenblatt einfach nur auf eine Rechtsgrundlage zu stellen, sondern auf eine verfassungskonforme Rechtsgrundlage. Der [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Politik
alles aus der Rubrik Deutschland

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP