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30.07.2009
 

Bespitzelung von Abgeordneten

Karlsruhe gibt Grünen-Klage zu Geheimdiensten statt

Neuer Rüffel aus Karlsruhe: Die Bundesregierung hat Auskünfte zur Bespitzelung von Bundestagsabgeordneten verweigert - und damit gegen das Grundgesetz verstoßen, wie nun das Bundesverfassungsgericht entschied. Die Richter gaben einer Klage der Grünen weitgehend recht.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechte von Abgeordneten gestärkt, über eine mögliche Bespitzelung durch die Nachrichtendienste informiert zu werden. Die Ablehnung einer entsprechenden "Kleinen Anfrage" der Grünen durch die Bundesregierung war verfassungswidrig, entschied das Karlsruher Gericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Die Grünen-Bundestagsfraktion sowie vier Abgeordnete hatten Auskunft darüber verlangt, inwieweit die Geheimdienste von Bund oder Ländern Informationen über Abgeordnete des Bundestags sammeln - was die Bundesregierung wegen "Geheimhaltungsbedürftigkeit" weitgehend ablehnte.

Nach den Worten des Zweiten Senats verletzt eine derart pauschale Ablehnung das Frage- und Informationsrecht des Bundestags gegenüber der Bundesregierung. Die Informationsrechte hätten in diesem Fall schon deshalb großes Gewicht, weil eine nachrichtendienstliche Beobachtung von Abgeordneten "erhebliche Gefahren im Hinblick auf ihre Unabhängigkeit" berge. Ein angeblicher Geheimnisschutz müsse deshalb besonders begründet werden.

Die pauschale Behauptung der Regierung, durch die Beantwortung der Fragen würden Rückschlüsse auf die Tätigkeit der Nachrichtendienste ermöglicht, reicht nicht aus. Dass das Parlamentarische Kontrollgremium informiert wurde, genügt aus Sicht des Gerichts ebenfalls nicht.

Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundesverfassungsgericht einer ähnlichen Klage der Oppositionsparteien stattgegeben. Karlsruhe urteilte, die Bundesregierung habe mit ihren Beschränkungen des BND-Untersuchungsausschusses gegen die Verfassung verstoßen. Die eingeschränkten Aussagegenehmigungen für Zeugen im Ausschuss sowie die teilweise Sperre von angeforderten Akten verletze das Informations- und Untersuchungsrecht des Bundestags, hieß es.

anr/dpa/ddp

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