Düsseldorf - Die Bundesanwaltschaft hatte dem 48-Jährigen Hüseyin A. Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Nötigung vorgeworfen - jetzt bestätigte die Hauptverhandlung des Oberlandesgerichts Düsseldorf die Anklagevorwürfe. Das sagte der Vorsitzende Richter Lutz Braunöhler am Freitag.
Mit seinem Strafmaß entsprach der Senat der Forderung der Verteidigung, die eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als drei Jahren und neun Monaten beantragt hatte. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren gefordert.
Der Türke kurdischer Abstammung hat dem Gericht zufolge von Februar bis Juni 2007 unter dem Alias-Namen "Hüseyin Colak" zunächst den Sektor Süd der Partei geleitet und war schließlich bis Ende April 2008 Deutschland-Verantwortlicher der PKK. Im August 2007 hatte er eine 21-jährige Kurdin durch eine Morddrohung zur Abtreibung eines Kindes gezwungen, das sie von einem Stuttgarter PKK-Funktionär erwartete.
Hüseyin A. war am 21. Juli 2008 festgenommen worden und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft.
anr/dpa/AP
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