Die Räumung des von Rechtsextremisten besetzten Hotels Landhaus Gerhus im niedersächsischen Faßberg ist offenbar schwieriger als der Zwangsverwalter des Objekts, Jens Wilhelm, bislang angenommen hat. Wilhelm will am Dienstag vor der 3. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg eine Einstweilige Verfügung erwirken, die es ihm erlaubt, die Immobilie räumen zu lassen.
Eines seiner Argumente: Der zwischen der Eigentümerin und dem Hamburger Neonazi-Anwalt Jürgen Rieger bestehende Pachtvertrag sei ungültig, weil er geschlossen worden war, um die Zwangsversteigerung zu umgehen. Dem steht Punkt 8 des Pachtvertrags entgegen, in dem es heißt: "Im Falle einer Zwangsversteigerung endet das Pachtverhältnis mit dem Datum des Zuschlagbeschlusses."
Auch Wilhelms Frage, was denn "dringender" sein könne "als die Räumung eines illegal besetzten Hotels", könnten die Richter anders beantworten, als Zwangsverwalter und Gemeindevertreter hoffen. Riegers Anwalt: "Herr Wilhelm hat nach der angeblichen Besetzung noch nicht einmal den Versuch unternommen, den Pachtvertrag mit meinem Mandanten zu kündigen. Warum soll das Gericht unter diesen Umständen eine Räumung anordnen?" Rieger selbst will bei einer eventuellen Zwangsversteigerung des Objekts "selbstverständlich mitbieten".
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