Parteispendenaffäre
Kanada liefert Waffenlobbyisten Schreiber aus
"Er ist auf dem Weg nach Deutschland": Zehn Jahre lang kämpfte der Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber gegen seine Auslieferung, jetzt hat Kanada ihn an deutsche Behörden übergeben. Dem Geschäftsmann droht eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung - und der CDU neues Ungemach in der Parteispendenaffäre.
New York/Ottawa - Er gilt als wichtiger Strippenzieher, als eine der Schlüsselfiguren im Parteispendenskandal der CDU: Der frühere Waffenlobbyist Karlheinz Schreiber ist auf dem Weg nach Deutschland. Nach jahrelangem Ringen um eine Auslieferung haben sich die kanadischen Behörden nun dazu entschlossen, Schreiber den deutschen Behörden zu überstellen. Das teilte der kanadische Justizminister Rob Nicholson mit. Schreiber bestieg am Sonntagabend (Ortszeit) in Toronto ein Flugzeug mit Ziel Deutschland.
Schreibers Ehefrau Bärbel bestätigte der Deutschen Presse-Agentur (dpa) in New York den Abflug ihres Mannes. Er habe sie aus der Maschine in Toronto nur ganz kurz anrufen können, sagte sie auf Anfrage. "Er hat mir nur gesagt, dass er jetzt auf dem Weg nach Deutschland ist", berichtete sie.
Weitere Rechtsmittel gegen die Ausweisung sind ihren Angaben zufolge nicht möglich. Mit welchem Flug Schreiber unterwegs ist und wann er wo ankommt, war zunächst nicht zu erfahren. Ein Direktflug von Toronto nach Deutschland dauert etwa sechs bis acht Stunden.
Schreiber wirft SPD Taktieren vor
Der Geschäftsmann soll in Augsburg unter anderem wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung und Bestechung vor Gericht gestellt werden. Seit 1999 hatte er sich mit allen juristischen Mitteln gegen seine Ausweisung gewehrt.
In der Erklärung Nicholsons hieß es, Schreiber sei aufgrund einer gültigen Ausweisungsverfügung seines Vorgängers Irwin Cotler vom 31. Oktober 2004 an Deutschland übergeben worden. "Seine Auslieferung an die deutschen Behörden war in voller Übereinstimmung mit dem Gesetz und entsprach dem Geist und Zweck der Ausweisung", betonte der Minister.
Die Regierung in Ottawa hatte Schreiber nach Angaben des kanadischen Fernsehsenders CTV schon am Freitagabend überraschend informiert, dass er sich innerhalb von 48 Stunden in Abschiebehaft einfinden müsse. Dagegen legte er erneut Widerspruch ein, der jedoch am Sonntag vom Berufungsgericht der Provinz Ontario in einer Eilentscheidung zurückgewiesen wurde.
Schreiber kam daraufhin gegen 17 Uhr in Begleitung seiner Ehefrau Bärbel mit einem Taxi zum Abschiebezentrum in Toronto. Zu Journalisten sagte er, seine Ausweisung sei politisch motiviert. Die SPD erhoffe sich dadurch Vorteile für die Bundestagswahl im September. "Die Sozialdemokraten haben mit meinem Fall in der Vergangenheit schon drei Wahlen gewonnen", sagte er mit Blick auf die Untersuchungsarbeit zur CDU-Spendenaffäre.
Jahrelanger Widerstand mit juristischer Finesse
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte erst am Donnerstag bei der kanadischen Regierung auf eine zügige Auslieferung Schreibers gedrängt. In einem Fax an ihren Amtskollegen Robert Nicholson bat sie, einem entsprechenden Ersuchen zuzustimmen, damit das "gegen Schreiber geführte Verfahren endlich fortgeführt werden kann", berichtete der SPIEGEL.
Mit seinem letzten Einspruch hatte Schreiber seine Abschiebung nochmals in letzter Sekunde abwenden wollen. Richterin Barbara Conway wies seine Eingabe jedoch ab. "Herr Schreiber ist einen langen Weg gegangen, um gegen seine Auslieferung an Deutschland zu kämpfen. Er ist jetzt am Ende dieses Weges."
Schreibers Anwalt Edward Greenspan hatte dagegen argumentiert, der Abschiebebefehl am Freitagabend sei "unfair" und "willkürlich". Wegen des Wochenendes könne sich sein Mandant nicht gegen das Verfahren wehren. "Wenn er einmal im Flugzeug sitzt, bringt ihn nichts mehr zurück."
Chronologie: Die Jagd auf Schreiber
Oktober: Nach der Durchsuchung seines Hauses im oberbayerischen Kaufering setzt sich Schreiber nach Pontresina in der Schweiz ab.
September: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erlässt Haftbefehl wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung.
März: Der Boden in der Schweiz wird dem Waffenlobbyisten zu heiß, er flüchtet mit seinem kanadischen Pass nach Ottawa.
31. August: Der mit internationalem Haftbefehl gesuchte Geschäftsmann wird in Toronto gefasst, die deutsche Justiz beantragt seine Auslieferung.
8. September: Schreiber kommt gegen eine Kaution von 1,2 Millionen kanadischen Dollar (740.000 Euro) wieder auf freien Fuß.
9. März: Die Staatsanwaltschaft Augsburg erhebt Anklage gegen Schreiber wegen Bestechung, Beihilfe zur Untreue, gemeinschaftlichem Betrug und Steuerhinterziehung. Er soll dem Fiskus rund zehn Millionen Euro vorenthalten haben.
26. Januar: Schreiber weigert sich, ohne die Zusicherung eines freien Geleits zum Prozess nach Augsburg zu kommen. Das Landgericht Augsburg trennt sein Verfahren deshalb von anderen ab.
5. November: Schreiber tritt nach 30 Jahren Mitgliedschaft aus der CSU aus und kommt damit einem möglichem Rauswurf zuvor.
19. Mai: Das höchste Gericht der Provinz Ontario ordnet Schreibers Ausweisung an, er geht in Berufung.
4. Juni: Schreiber wird nach kurzer Auslieferungshaft erneut gegen die schon 1999 hinterlegte Millionenkaution freigelassen.
23. Dezember: Der damalige kanadische Justizminister Irwin Cotler verfügt formell seine Ausweisung.
8. Juli: Der Bundesrat beschließt eine Verschärfung der Verjährungsregeln ("Lex Schreiber"). Danach ruht die Verjährung von Straftaten, solange sich der Beschuldigte im Ausland aufhält und die deutschen Behörden seine Auslieferung betreiben.
1. Dezember: Der damalige kanadische Justizminister Vic Toews bekräftigt die Auslieferungsentscheidung von 2004.
8. März: Das höchste Gericht von Ontario lehnt einen weiteren Einspruch Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Er ruft den obersten kanadischen Gerichtshof (Supreme Court) an.
30. Juli: Schreiber bittet Kanadas Justizminister Rob Nicholson um eine persönliche Intervention gegen die drohende Auslieferung.
1. Februar: Das oberste kanadische Gericht weist Schreibers Einspruch gegen seine Überstellung nach Deutschland ab.
10. Mai: Das Berufungsgericht von Ontario lehnt Schreibers Klage gegen die Auslieferungsentscheidung von 2006 ab.
6. Juni: Schreiber verklagt Kanada vor einem Bundesgericht in Halifax (Provinz Neuschottland) wegen angeblicher "Rechtsbrüche" auf Schadensersatz von 35 Millionen Dollar. Der Richter weist die Klage wenige Tage später ab.
4. Oktober: Der Oberste Gerichtshof weist zum zweiten Mal eine Klage Schreibers gegen seine Auslieferung ab. Die Polizei steht mit Handschellen bereit, um ihn zum Flughafen zu bringen. Nur 15 Minuten vor Bekanntgabe der höchstrichterlichen Entscheidung ruft Schreibers Anwalt ein Bundesgericht in Toronto an.
15. November: Das Berufungsgericht von Ontario gibt grünes Licht für Schreibers Auslieferung. Justizminister Nicholson sagt zu, die Abschiebung bis zum 1. Dezember auszusetzen.
22. November: Schreiber beantragt ein Berufungsverfahren gegen die Gerichtsentscheidung vom 15. November - sein dritter Gang zum Supreme Court.
30. November: Das Berufungsgericht von Ontario setzt die Auslieferung bis zum Votum des Obersten Gerichtshofs aus.
4. Dezember: Schreiber, seit 4. Oktober in Abschiebehaft, wird gegen die inzwischen auf 1,31 Millionen kanadische Dollar erhöhte Kaution vorerst wieder auf freien Fuß gesetzt.
6. März: Der Oberste Gerichtshof in Ottawa lehnt es ab, sich mit Schreibers Einspruch zu befassen. Zuvor hatte Justizminister Nicholson allerdings zugesagt, den Lobbyisten so lange nicht abzuschieben, wie er für die Ermittlungen zur Schmiergeldaffäre mit Ex-Premier Brian Mulroney gebraucht wird.
7. August: Das Berufungsgericht von Ontario verwirft den vierten Antrag Schreibers gegen seine Auslieferung.
11. Dezember: Der Supreme Court lehnt es erneut ab, sich mit einem Widerspruch des Geschäftsmanns zu beschäftigen.
12. Mai: Schreiber muss sich in Ottawa einer Gallenoperation unterziehen.
10. Juli: Das Berufungsgericht von Ontario weist den fünften Widerspruch Schreibers zurück.
31. Juli: Die kanadische Regierung fordert Schreiber auf, sich innerhalb von 48 Stunden in Abschiebehaft zu begeben.
2. August: Nach einer letzten Niederlage vor Gericht findet sich Schreiber gegen 17 Uhr Ortszeit im Abschiebezentrum in Toronto ein.
3. August: Schreiber wird von Kanada ausgeliefert.
18. Januar 2010: Vor dem Landgericht Augsburg beginnt das Verfahren gegen Schreiber. Den Vorwurf der Bestechung hat das Gericht wegen Verjährung aus dem Haftbefehl genommen.
Der aus Bayern stammende Waffenlobbyist war im März 1999 von der Schweiz nach Kanada geflüchtet und wurde dort aufgrund eines internationalen Haftbefehls im August gefasst. Deutschland beantragte die Auslieferung, der er sich seither mit allen juristischen Finessen widersetzte. Nach Angaben des kanadischen Justizministeriums wandte er sich elfmal an den Minister, fünfmal legte er Widerspruch beim Berufungsgericht der Provinz Ontario ein, viermal zog er vor Kanadas Obersten Gerichtshof.
In Kanada hatte Schreiber wegen eines Schmiergeldgeschäfts mit dem früheren kanadischen Premier Brian Mulroney für Schlagzeilen gesorgt. Zuletzt hatte ihm Justizminister Nicholson Aufschub zugesagt, bis die mit dem Fall beauftragte Untersuchungskommission ihre Arbeit abgeschlossen hat. Die Anhörungen gingen am 28. Juli zu Ende. "Von diesem Tag stand Herr Schreiber für eine Ausweisung zur Verfügung", hieß es in der Erklärung des Ministers.
beb/dpa
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