Berlin - Bundesregierung und Krankenkassen haben sich auf die Kostenverteilung für die geplante Impfkampagne gegen die Schweinegrippe verständigt. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sagte am Donnerstag nach einem Spitzentreffen mit den Kassen in Berlin, diese trügen die Kosten für die Maßnahme bis zur Impfung von maximal der Hälfte der Bevölkerung. Sie kündigte an, die Rechtsverordnung zur Leistungspflicht der Kassen werde am kommenden Mittwoch im Kabinett beraten.
Sollte es Bedarf für zusätzliche Impfungen geben, trügen Bund und Länder ab dieser Marke die Kosten. Notfalls müsse ein Teil der Impfkosten aus Steuermitteln bereitgestellt werden, um Zusatzbelastungen für die Bürger zu vermeiden. Schmidt bezifferte die Kosten für die Impfung von 50 Prozent der Bevölkerung auf etwa eine Milliarde Euro. Höhere Kassenbeiträge oder Zusatzzahlungen solle es nicht geben. "Unser Ziel ist, dass über die Risikogruppen hinaus jeder Bürger und jede Bürgerin, die geimpft werden wollen, dieses auch können", sagte Schmidt.
Die Länder hatten für bis zu 25 Millionen chronisch Kranke und Risikogruppen Impfdosen bestellt. Ende September, spätesten Anfang Oktober sollen die ersten Impfdosen bereitstehen.
Die Kassen haben sich dagegen gewehrt, dass sie allein die Kosten für die Impfungen tragen sollten. Ihren Angaben zufolge wird allein die erste Impfwelle zwischen 700 Millionen und einer Milliarde Euro kosten.
Die Kassen warnen daher vor Zusatzbeiträgen. Die Bundesregierung geht im bisherigen Verordnungsentwurf dagegen von Kosten für die Kassen von maximal 600 Millionen Euro aus.
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung sei daran interessiert, dass die Impfquote möglichst hoch sei, sagte der Verbandsvorsitzende Klaus-Dieter Voß. Was aber die Kostenbeteiligung der Kassen angehe, wolle der Verband auch, dass in der Rechtsverordnung "Limits" für die Kostenübernahme der Krankenkassen gesetzt würden. Voß zufolge fließen die Gelder der Kassen für die Impfungen zunächst in einen Fonds. Wenn dieser erschöpft sei, werde der Bund einspringen. Werde der Fonds nicht komplett benötigt, werden die Gelder anteilig an die Krankenkassen zurückgezahlt.
Voß kündigte an, dass konkrete Zahlen in der Rechtsverordnung geregelt würden. Derzeit sei davon auszugehen, dass der Pauschalbetrag für die Impfungen gegen die Schweinegrippe 30 Euro pro Patient nicht übersteigen werde.
hen/ffr/Reuters/AP/dpa/AFP/ddp
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