Von Lisa Erdmann
KITA-AUSBAU
Versprochen im Koalitionsvertrag:
"Wir werden den Ausbau der Kinderbetreuung vorantreiben. (...) Bis zum Jahr 2010 entstehen 230.000 zusätzliche Betreuungsplätze. Die Schaffung eines qualitätsorientierten und bedarfsgerechten Bildungs- und Betreuungsangebotes für Kinder aller Altersklassen zählt deshalb zu den vordringlichsten und zentralen Zukunftsprojekten."

Bilanz: Seit Dezember 2008 ist das Kinderförderungsgesetz in Kraft. Es sieht vor, dass bis 2013 für jedes dritte Kind unter drei Jahren ein Betreuungsplatz existiert. Das entspricht insgesamt 750.000 Plätzen. Im gleichen Jahr wird jedes Kind ab dem ersten Geburtstag einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz haben.
Von den insgesamt 12 Milliarden Euro, die für den Ausbau benötigt werden, trägt der Bund vier Milliarden Euro. Davon stehen laut Bundesministerium bis 2013 insgesamt 2,15 Milliarden Euro für Investitionen bereit. Die restlichen 1,85 Milliarden Euro des Bundes entlasten die Bundesländer bei der Finanzierung der Betriebskosten. Ab 2014 beteiligt sich der Bund dann dauerhaft mit jährlich 770 Millionen Euro an den Betriebskosten.
Versprochen im Koalitionsvertrag:
"Wir wollen (...) sozialraumbezogene Kristallisationspunkte bilden, die fördernde Angebote für Familien und Generationen unter einem Dach und aus einer Hand ermöglichen. Es handelt sich dabei um Zentren/Häuser, die sich in die Nachbarschaft hinein öffnen und in denen generationsübergreifend Alltagssolidaritäten gelebt werden. Zum anderen sind sie Anlaufstelle, Netzwerk und Drehscheibe für familienorientierte Dienstleistungen, Erziehungs- und Familienberatung, Gesundheitsförderung, Krisenintervention und Hilfeplanung.

Bilanz: Laut Familienministerium gibt es bisher 500 Mehrgenerationenhäuser in Deutschland - lediglich in ganz wenigen Landkreisen und kreisfreien Städten gebe es keines. Die Förderung beträgt demnach wie im Koalitionsvertrag vorgesehen je Haus 40.000 Euro pro Jahr für einen Zeitraum von fünf Jahren. Derzeit nutzen 100.000 Menschen täglich das Angebot.
Versprochen im Koalitionsvertrag:
"Wir wollen die wirksame und nachhaltige wirtschaftliche Sicherung von Familien unmittelbar nach der Geburt von Kindern durch ein Elterngeld fördern zur
- Vermeidung von Einkommenseinbrüchen (Einkommensersatzfunktion),
- Eröffnung tatsächlicher Wahlmöglichkeiten einer Betreuung zwischen Vätern und Müttern und zur
- Förderung der wirtschaftlichen Selbständigkeiten beider Elternteile und dem angemessenen Ausgleich der Opportunitätskosten.
- Das Elterngeld ersetzt als Einkommensersatzleistung 67% des vorherigen, pauschalierten Nettoerwerbseinkommens (maximal 1.800 Euro pro Monat) des-/derjenigen, der/die auf eine Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung des Kindes verzichtet oder diese einschränkt."

Bilanz: Im Elterngeldgesetz ist die Höhe der Leistung so übernommen worden. Allerdings wird das Geld bis zu 14 Monate lang gezahlt, wenn auch der zweite Elternteil mindestens zwei Monate das Kind betreut. Soziale Transferleistungen sollten dem Koalitionsvertrag zufolge auf das Elterngeld angerechnet werden. Das wurde so nicht umgesetzt. Auch Hartz-IV-Empfänger erhalten die Mindestsumme von 300 Euro im Monat. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Möglichkeit, die zustehende Summe über einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren ausgezahlt zu bekommen, ist nicht umgesetzt worden.
Versprochen im Koalitionsvertrag:
"Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber im Jahr 1992 in seinem Urteil bezüglich der Gesetze zum Schwangerschaftsabbruch eine Beobachtungs- und eventuelle Nachbesserungspflicht auferlegt. Wir werden dieser Verpflichtung auch in der 16. Legislaturperiode nachkommen und wollen prüfen, ob und gegebenenfalls wie die Situation bei Spätabtreibungen verbessert werden kann."

Bilanz: Aus der guten Absicht, die Situation zu verbessern, wurde nichts. Im Mai 2009 beschloss der Bundestag, dass Spätabtreibungen künftig erst nach einer nun gesetzlich festgelegten Bedenkzeit von drei Tagen zwischen Diagnose und Abbrucherlaubnis möglich sind. Darüber hinaus ist der behandelnde Arzt dazu verpflichtet, die Schwangere umfassend aufzuklären und sie an weitere Beratungsinstitutionen weiterzuempfehlen. Sollte er dies nicht tun, droht ihm ein Bußgeld von 500 Euro. Das Ringen um das Gesetz hatte in der Großen Koalition Monate gedauert.
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